Urlaubsanspruch bei Kündigung vor dem Ende der Probezeit?

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Urlaubsanspruch bei Kündigung vor dem Ende der Probezeit?

Beitragvon norgesonne » Do, 27. Feb 2014, 11:09

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage:

Ich habe am 1.10. meinen Job in Norwegen begonnen und möchte diesen zum Ende März kündigen - was also noch vor Ende der Probezeit wäre.
Ich habe laut Vertrag sowohl vor als auch nach der Probezeit 1 Monat Kündigungsfrist. (unlogisch ich weiß, ist aber so.)
In dem fast halben Jahr nun habe ich bislang noch keinen Urlaub genommen.

Wenn ich also z.B. zum 24.3. kündigen würde, zu wann wäre dann mein letzter Arbeitstag? Wird Urlaubsanspruch berücksichtigt? Wenn ja, für wieviele Monate? Nur für die 3 Monate die ich noch im alten Jahr gearbeitet habe? (weil man ja in Norwegen immer im Vorjahr den Urlaub fürs nächste Jahr "erarbeitet")
Hat jemand Ahnung wie genau das geregelt ist?
Wäre es ggf. cleverer erst nach Ende der Probezeit zu kündigen um die 2,5 Wochen Urlaub zu bekommen?
Meine Frage ist im Prinzip wann wäre der richtige Zeitpunkt unter den gegebenen Umständen und wie sieht es rechtlich aus.

Vielen Dank vorab!

Viele Grüße
Norgesonne
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Re: Urlaubsanspruch bei Kündigung vor dem Ende der Probezeit?

Beitragvon Schnettel » Do, 27. Feb 2014, 13:23

Hallo Norgesonne.

Die Kuendigungsfrist von 1 Monat auch nach der Probezeit ist nichts ungewøhnliches, sondern entspricht dem Arbeitsgesetz (arbeidsmiljøloven). Tariflich oder im Arbeitsvertrag kønnen natuerlich auch andere Kuendigungsfristen vereinbart werden, aber das ist ja kein Muss.

Du hast dich noch nicht so intensiv mit der Urlaubsregelung in Norwegen beschæftigt?
Du musst das trennen zwischen Urlaubsanspruch (also der Anspruch auf die freie Zeit) und den feriepenger!
Das hat auch ueberhaupt nichts mit Probezeit oder nicht Probezeit zu tun!

In Norwegen hat man nach Ferieloven 25 Werktage Urlaubsanspruch.
Nach entsprechenden Tarifvertrægen kønnen es auch 5 Wochen sein.
Wichtig zu beachten ist hierbei, dass Urlaubstage nicht mit normalem Lohn entlohnt werden, sondern dass man anstelle dessen die Feriepenger bekommt, die man im Vorjahr angearbeitet hat.
D.h. du hast im Vorjahr lediglich 3 Monate gearbeitet. Entsprechend niedrig sind auch deine Feriepenger.
Wieviel Feriepenger du angearbeitet hast, kannst du aus dem Lohnzettel vom Dezember erkennen/berechnen.
Das ist dann das, was dir in diesem Jahr als Feriepenger ausgezahlt wird. (siehe auch § 10 des Ferieloven)
Soweit erstmal zur "Opptjening" der Feriepenger.

Damit Arbeitnehmer, die im Vorjahr nicht das ganze Jahr gearbeitet haben, keinen grossen finanziellen Verlust haben, steht es ihnen frei, weniger Urlaub zu nehmen. (siehe auch § 5 Abs. 5 des Ferieloven)

Nun zu deinem Fall mit der Kuendigung.
Natuerlich kannst du vor der Kuendigung auch Ferien beanspruchen. Das ergibt sich aus § 8 Abs. 4 des Ferieloven.
Diese Tage bekommst du allerdings, wie gesagt, nicht bezahlt, sondern anstelle dessen bekommst du die feriepenger (vom Vorjahr angearbeitet).
Du kannst natuerlich auch darauf verzichten, jetzt noch Urlaub zu nehmen. Die Feriepenger vom Vorjahr bekommst du bei Ende des Arbeitsverhæltnisses ohnehin ausgezahlt (siehe § 11 Abs. 3 Ferieloven). Die Feriepenger, die du in diesem Jahr dort angearbeitet hast (fuer das Folgejahr) kannst du dir auch auszahlen lassen - wird allerdings bei Auszahlung erstmal mit versteuert (diese abgezogene Steuer wird zwar in der Steuererklærung wieder "verrechnet", also unterm Strich ist das rechte Tasche - linke Tasche, aber der Steuerausgleich passiert ja erst im næchsten Jahr).

Hier noch ein Link, der die Sache mit dem Urlaub und den Feriepenger ganz gut erklært.

norgesonne hat geschrieben:Wenn ich also z.B. zum 24.3. kündigen würde, zu wann wäre dann mein letzter Arbeitstag?
Mal abgesehen davon, dass du jetzt nicht mehr zum 24.3. kuendigen kannst, wenn du einen Monat Kuendigungsfrist hast. Die prinzipielle Antwort ist jedoch: der Tag, zu dem du kuendigst, ist dein letzter Arbeitstag. D.h. kuendigst du zum 31.3. - ist der 31.3. dein letzter Arbeitstag. Das hat auch nichts mit Urlaub zu tun.

norgesonne hat geschrieben:Wäre es ggf. cleverer erst nach Ende der Probezeit zu kündigen um die 2,5 Wochen Urlaub zu bekommen?
Clever wære es, wenn du z.B. im Sommer Urlaub machen møchtest, dass du eben jetzt keinen Urlaub nimmst. Hebe deine Feriepenger, die du bei Ende beim alten Arbeitgeber bekommst auf fuer die Zeit im Sommer.
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Re: Urlaubsanspruch bei Kündigung vor dem Ende der Probezeit?

Beitragvon norgesonne » Do, 27. Feb 2014, 14:34

Hallo Schnettel,

danke für deine ausführliche Antwort. (1 Monat in der Probezeit ist recht lang, aber rechtlich i.O., das war was ich meinte)

Mit zum 24.3. kündigen meinte ich, an dem Tag die Kündigung einreichen - dann wäre der 24.4. mein letzter Tag bei einem Monat Kündigungsfrist während der Probezeit.

Und jetzt ist es so, dass ich gerne so früh wie möglich gehen würde und alles "angesparte" einsetzten würde. Meine Frage ist daher, wann wäre der frühstmögliche Termin zu dem ich dann ausscheiden würde unter Berücksichtigung der Gegebenheiten?

Also müsste ich doch eigentlich zumindest die 6 Tage aus dem Vorjahr angespart bekommen, oder? (Unabhängig was ich für die Tage an Feriepenger bekomme) Ich werde nicht weiter in Norwegen beschäftigt sein, von daher muss ich mir auch keine Ferienpenger aufheben.

Urlaub für das neue Jahr bekomme ich noch keinen richtig? Der wäre dann im nächsten Jahr dran..?!

Und das ist alles unabhängig von der Probezeit, korrekt? Also egal ob noch drin oder schon raus - Urlaubsanspruch und Feriepengeranspruch stehen?!

Ich möchte gerne kündigen und in die Kündigung reinschreiben können - letzter Arbeitstag ergibt sich unter Berücksichtigung des Urlaubsanspruches am soundsovielten…


Und noch eine Frage: Kann mein Chef dem widersprechen, dass ich meinen "Resturlaub" gern zum Ende meines Angestelltenverhältnisses nehmen möchte?

Danke nochmal!

Gruß,
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Re: Urlaubsanspruch bei Kündigung vor dem Ende der Probezeit?

Beitragvon Schnettel » Do, 27. Feb 2014, 17:11

Aaah, ok - jetzt verstehe ich.
Du willst so schnell wie møglich raus....

Dann kannst du sofort eine Kuendigung schreiben und bist in einem Monat raus. Du musst ja nicht das komplette halbe Jahr arbeiten. Dafuer ist es nur eine Probezeit und dafuer gibt es ja die Kuendigungsfrist.
Heisst - wenn du morgen eine Kuendigung abgibst, kannst du per 28.03. kuendigen. Damit wahrst du die Kuendigungsfrist von einem Monat.
(Es sei denn, es steht noch irgendwas im Arbeitsvertrag wie "nur zum Monatsende" oder sowas).

Nun zum Urlaub:
Das ferieloven bestimmt folgendes:
Arbeidstaker som tiltrer senest 30 september i ferieåret, har rett til full feriefritid, jfr likevel § 7 nr. 1. Arbeidstaker som tiltrer etter dette tidspunkt, har rett til feriefritid på 6 virkedager.
D.h., wenn du im vorigen Jahr am 1.10. angefangen hast, hattest du bereits da Anspruch auf 6 Werktage frei (da zwar ohne Bezahlung, aber das ist ja ein anderes Thema). Da du diese 6 Tage nicht in Anspruch genommen hast, hætte man vereinbaren kønnen, diese auf das Folgejahr zu uebertragen (das muss aber schriftlich gemacht werden, siehe § 7 Abs. 3).
Desweiteren bestimmt das Gesetz (§ 7 Abs. 1 und 2), dass dem Arbeitnehmer in der Hauptferienzeit (Juni - September) 18 Werktage Ferien zustehen. Und, dass der AN die Restferien von 7 Werktagen auch "am Stueck" nehmen darf.
Es ist nicht im Ferieloven geregelt, dass man anteilig der Arbeitszeit des Jahres auch die antsprechend anteiligen Ferientage nehmen kann.
Bzgl. Kuendigung durch den Arbeitnehmer steht im Gesetz nur, dass die Ferien in der Kuendigungszeit abgewickelt werden kønnen (§ 8 Abs. 2)
Im Abs. 4 steht dann noch
Arbeidstaker kan kreve at ferie avvikles før oppsigelsesfristens utløp, hvis det etter dette tidspunkt ikke er tid til å avvikle ferie innenfor hovedferieperioden eller ferieåret

Wenn man jetzt alle diese Sætze auseinandernimmt, hast du Anspruch auf die 18 Werktage in den Sommermonaten - diese Zeit ist jetzt noch nicht. Und dann 7 Werktage zusammenhængend im Rest des Jahres.
Nun bin ich kein Arbeitsrechtler, aber Anspruch hættest du demnach auf 7 Werktage Urlaub.
Wenn du die 6 Tage vom vorigen Jahr mit uebertragen hættest, auch darauf.

Unterm Strich legt aber das Gesetz fest, dass der Arbeitgeber die letztliche Entscheidung hat, wann Urlaub genommen werden darf.
Wie man sich mit dem Arbeitgeber einigen kann, ist eine andere Sache.

Wenn du jetzt also schnellstmøglich raus willst, solltest du sofort die Kuendigung unter Wahrung der Kuendigungsfrist einreichen. Und versuchen, dich mit dem Arbeitgeber zu einigen, dass du zum Ende hin noch Ferientage nehmen kannst.
Wenn man dir nicht entgegen kommt, kannst du versuchen darauf zu pochen, die 7 Werktage entsprechend § 7 Abs. 2 frei zu bekommen. Ob du die dann aber auch in die letzten Arbeitstage legen kannst, kann man auch nicht verlangen.... Besser ist hier wirklich, man einigt sich.

Zudem muss ich hier auch darauf hinweisen, dass dies hier lediglich die Regeln entsprechend ferieloven sind.
Und: Werktage im Sinne des Gesetzes verstehen sich als alle Tage ausser Sonn- und gesetzl. Feiertage (1. + 17. 5). Also auch Samstag ist Werktag im Sinne des Gesetzes.

Allerdings greifen in vielen Branchen auch Tarifvertræge, wo 5 Wochen (also wirklich 5 ganze Wochen) Ferien gewæhrt werden. In Tarifvertrægen kønnen auch andere Regelungen festgelegt sein, wann welcher Urlaub genommen werden kann, und worauf der AN Anspruch hat. Das muesste aber dann zumindest mit in deinem Arbeitsvertrag stehen.
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Re: Urlaubsanspruch bei Kündigung vor dem Ende der Probezeit?

Beitragvon muheijo » Do, 27. Feb 2014, 17:32

Mal abgesehen von der rechtlichen Seite:

Man kann immer Vereinbarungen treffen. Wenn dir also daran gelegen ist, møglichst schnell zu entschwinden, wuerde ich zunæchst das Gespræch mit dem Chef suchen. Vielleicht kannst du ja gleich oder jedenfalls frueher gehen...
Wenn man dich am liebsten nicht gehen lassen will, dann wird vermutlich jeder Chef zustimmen, die Urlaubstage an das Ende der Vertragszeit zu setzen.
Fuer den Monat erhæltst du aber anteilig weniger Lohn, also:
(Bsp. 28.000kr. br. fuer 28 Arbeitstage)
Du arbeitest 28 Arbeitstage - 6 Urlaubstage aus 2013 - 6 UT aus 2014 = 14 Tage = 14.000kr. brutto + feriepenger aus 2013 fuer 6 Tage + feriepenger aus 2014 fuer 6 Tage.
Oder du arbeitest bis zum letzten Tag und erhæltst 28.000kr. + feriepenger 2013 + feriepenger 2014.

@ Schnettel: Bitte ueberpruefen, aber das sollte so stimmen...
@ norgesonne: ich wuerde es mir dann auch noch mal im Gespræch mit dem Chef so bestætigen lassen, und nicht bis zum letzten Arbeitstag warten und dann ggf. wegen einer fehlerhaften Abrechnung noch dem Geld hinterherlaufen zu muessen.

Gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."

(Napoléon I.)
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Re: Urlaubsanspruch bei Kündigung vor dem Ende der Probezeit?

Beitragvon Schnettel » Do, 27. Feb 2014, 17:50

Im Groben, ja.

Aber der Monat hat ja nicht 28 Arbeitstage. ;-)
Wenn sie morgen zum 28.3. kuendigt, dann sind das genau 4 Wochen noch an Arbeitszeit, je nachdem, was bei ihr nun Arbeitstage sind.
Wenn sie bis næchste Woche wartet, dann sind's mal gleich paar Tage mehr, da der Mærz nun mal længer ist...

Fuer dieses Jahr wird sie Ferientage nehmen kønnen/duerfen.... Zumindest sollte man ihr das gewæhren, was das Gesetz vorsieht.
Die Ferientage aus dem letzten Jahr mit in 2014 zu uebernehmen, hætte schriftlich mit dem Arbeitgeber festgelegt werden muessen.

Was sie dann noch an Ferietagen nehmen kann, wird nicht bezahlt, das stimmt.
Allerdings bekommt sie ja feriepenger aus dem letzten Jahr. Darauf hat sie Anspruch, es im Mærz ausgezahlt zu bekommen, spætestens zur Endabrechnung.

Eine guetliche Einigung mit dem AG ist immer die beste Løsung.
Daher solltest du das Gespræch suchen, Norgesonne. Und auch darauf ansprechen, dass du im vorigen Jahr keinen Urlaub genommen hast usw... Vielleicht hilft's ja.
Letztenendes: wenn es ein vernuenftiger AG ist, wird er auf deine Wuensche eingehen. Was will ein AG mit einem demotivierten AN? Andererseits: wenn es ein vernuenftiger AG wære, wuerde Norgesonne vielleicht nicht unbedingt so schnell wie møglich weg wollen..... Aber das ist alles Spekulation....

Ich drueck die Daumen, dass das gut fuer dich ausgeht, Norgesonne!
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