Aaah, ok - jetzt verstehe ich.
Du willst so schnell wie møglich raus....
Dann kannst du sofort eine Kuendigung schreiben und bist in einem Monat raus. Du musst ja nicht das komplette halbe Jahr arbeiten. Dafuer ist es nur eine Probezeit und dafuer gibt es ja die Kuendigungsfrist.
Heisst - wenn du morgen eine Kuendigung abgibst, kannst du per 28.03. kuendigen. Damit wahrst du die Kuendigungsfrist von einem Monat.
(Es sei denn, es steht noch irgendwas im Arbeitsvertrag wie "nur zum Monatsende" oder sowas).
Nun zum Urlaub:
Das ferieloven bestimmt folgendes:
Arbeidstaker som tiltrer senest 30 september i ferieåret, har rett til full feriefritid, jfr likevel § 7 nr. 1. Arbeidstaker som tiltrer etter dette tidspunkt, har rett til feriefritid på 6 virkedager.
D.h., wenn du im vorigen Jahr am 1.10. angefangen hast, hattest du bereits da Anspruch auf 6 Werktage frei (da zwar ohne Bezahlung, aber das ist ja ein anderes Thema). Da du diese 6 Tage nicht in Anspruch genommen hast, hætte man vereinbaren kønnen, diese auf das Folgejahr zu uebertragen (das muss aber schriftlich gemacht werden, siehe § 7 Abs. 3).
Desweiteren bestimmt das Gesetz (§ 7 Abs. 1 und 2), dass dem Arbeitnehmer in der Hauptferienzeit (Juni - September) 18 Werktage Ferien zustehen. Und, dass der AN die Restferien von 7 Werktagen auch "am Stueck" nehmen darf.
Es ist nicht im Ferieloven geregelt, dass man anteilig der Arbeitszeit des Jahres auch die antsprechend anteiligen Ferientage nehmen kann.
Bzgl. Kuendigung durch den Arbeitnehmer steht im Gesetz nur, dass die Ferien in der Kuendigungszeit abgewickelt werden
kønnen (§ 8 Abs. 2)
Im Abs. 4 steht dann noch
Arbeidstaker kan kreve at ferie avvikles før oppsigelsesfristens utløp, hvis det etter dette tidspunkt ikke er tid til å avvikle ferie innenfor hovedferieperioden eller ferieåret
Wenn man jetzt alle diese Sætze auseinandernimmt, hast du Anspruch auf die 18 Werktage in den Sommermonaten - diese Zeit ist jetzt noch nicht. Und dann 7 Werktage zusammenhængend im Rest des Jahres.
Nun bin ich kein Arbeitsrechtler, aber Anspruch hættest du demnach auf 7 Werktage Urlaub.
Wenn du die 6 Tage vom vorigen Jahr mit uebertragen hættest, auch darauf.
Unterm Strich legt aber das Gesetz fest, dass der Arbeitgeber die letztliche Entscheidung hat, wann Urlaub genommen werden darf.
Wie man sich mit dem Arbeitgeber einigen kann, ist eine andere Sache.
Wenn du jetzt also schnellstmøglich raus willst, solltest du sofort die Kuendigung unter Wahrung der Kuendigungsfrist einreichen. Und versuchen, dich mit dem Arbeitgeber zu einigen, dass du zum Ende hin noch Ferientage nehmen kannst.
Wenn man dir nicht entgegen kommt, kannst du versuchen darauf zu pochen, die 7 Werktage entsprechend § 7 Abs. 2 frei zu bekommen. Ob du die dann aber auch in die letzten Arbeitstage legen kannst, kann man auch nicht verlangen.... Besser ist hier wirklich, man einigt sich.
Zudem muss ich hier auch darauf hinweisen, dass dies hier lediglich die Regeln entsprechend ferieloven sind.
Und: Werktage im Sinne des Gesetzes verstehen sich als alle Tage ausser Sonn- und gesetzl. Feiertage (1. + 17. 5). Also auch Samstag ist Werktag im Sinne des Gesetzes.
Allerdings greifen in vielen Branchen auch Tarifvertræge, wo 5 Wochen (also wirklich 5 ganze Wochen) Ferien gewæhrt werden. In Tarifvertrægen kønnen auch andere Regelungen festgelegt sein, wann welcher Urlaub genommen werden kann, und worauf der AN Anspruch hat. Das muesste aber dann zumindest mit in deinem Arbeitsvertrag stehen.