Selvangivelse 2013

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Selvangivelse 2013

Beitragvon EvaKo » So, 06. Apr 2014, 13:18

Hallo zusammen,

ich habe mal wieder zwei Fragen zur Steuer/Selvangivelse:

1) Mein Mann hat momentan keine Einkünfte, also bin ich Alleinverdiener. Das hat Skatteetaten auch richtig festgestellt und mich in Skatteklasse 2 eingruppiert. Jetzt meine Frage: Was haben wir davon? Die Selvangivelse sieht so aus, wie in den Jahren zuvor, als mein Mann noch nicht in Norwegen war. Ich kann dazu irgendwie auf den Seiten von Skatteetaten nichts finden.

2) Standardfradrag: Auch dazu finde ich nichts genaues auf den Seiten von Skatteetaten, insbesondere wie oft man den Standardfradrag beantragen darf. Es hieß immer "die ersten zwei Jahre". Bezieht sich das auf 24 Monate (also wenn man Mitte 2011 gekommen ist für Steuer 2011 (anteilig), 2012 und 2013 (anteilig)) oder zwei Selvangivelse-Jahre (also ein kurzes 2011 + komplett 2012)?

Danke für eure Hilfe!
Eva
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Re: Selvangivelse 2013

Beitragvon Alyana » So, 06. Apr 2014, 21:21

die ersten 2 jahre,also in deinem Fall 2011 und 2012.,
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Re: Selvangivelse 2013

Beitragvon ChristianAC » Mo, 07. Apr 2014, 6:58

Nein stimmt nicht ganz. 24 MOnate ist eher richtig.

In 2012 gab es so eine lkustige Begebenheit, dass einige Mitarbeiter von Skatte Vest Beratungsstunden im Kvadrat in Stavanger abgehalten haben.
Da bin ich damals auch mit meinen Unterlangen hin.
Da ich im im August 2011 in Norwegen angefangen habe, komme ich auch in den Genuss die 10% drei mal eintragen zu können.

Mvh

Christian
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Re: Selvangivelse 2013

Beitragvon Karsten » Mo, 07. Apr 2014, 8:14

ChristianAC hat geschrieben:Nein stimmt nicht ganz. 24 MOnate ist eher richtig.

In 2012 gab es so eine lkustige Begebenheit, dass einige Mitarbeiter von Skatte Vest Beratungsstunden im Kvadrat in Stavanger abgehalten haben.
Da bin ich damals auch mit meinen Unterlangen hin.
Da ich im im August 2011 in Norwegen angefangen habe, komme ich auch in den Genuss die 10% drei mal eintragen zu können.

Sorry, Christian, auch das stimmt nicht ganz.

Natürlich kannst du dreimal (oder noch öfter) versuchen, den Standardfradrag geltend zu machen. Wenn dein Saksbehandler im Skatteetaten aber aufmerksam ist und das bemerkt, wirst du zumindest stirnrunzelnde Nachfragen bekommen.
Wie es korrekt ist, hat Schnettel in :arrow: diesem Thema schön erläutert. Dort bitte oben erstmal den Quatsch von mir geflissentlich überlesen und dann von Schnettel die Erleuchtung bekommen. :lol:
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Re: Selvangivelse 2013

Beitragvon EvaKo » Mo, 07. Apr 2014, 19:45

Danke für die Antworten und den Verweis auf den anderen Thread. Ganz geklärt ist das Thema aber m. E. noch nicht, eben wegen der Frage nach "skattepliktig bosatt" oder nicht. Wäre gut zu hören, ob es damals bei whatever_happens und bei Christian geklappt hat. Ich denke beantragen dürfte nicht schaden, wird halt evtl. einfach nicht berücksichtigt.

Zur Steuerklasse 2 scheint keiner Erfahrungen zu haben!?

Hilsen,
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Re: Selvangivelse 2013

Beitragvon ChristianAC » Mo, 07. Apr 2014, 19:54

ganz einfach.

ich hab im August 2011 angefangen und insofern lag ich in 2011 unter den relevanten 183 Tagen.


Mvh

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Re: Selvangivelse 2013

Beitragvon Jools » Mo, 07. Apr 2014, 21:09

Ich meine mich zu erinnern, dass ich für 2009 und 2010 den Fradrag bekommen habe. Habe im Oktober 2008 angefangen zu arbeiten.
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Re: Selvangivelse 2013

Beitragvon Schnettel » Di, 08. Apr 2014, 11:42

Zur Steuerklasse 2 - hier die Informationen dazu vom Skatteetaten.
Es muesste eigentlich ein doppelter Personfradrag beruecksichtigt sein? 94.300 NOK statt 47.150 NOK
Ist dem nicht so?
Dann frage am besten mal beim Skatteetaten vor Ort direkt nach. Die helfen dir konkret weiter.
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Re: Selvangivelse 2013

Beitragvon EvaKo » Sa, 19. Apr 2014, 14:11

Vielen lieben Dank euch allen! Den höheren Minstefradrag hatte ich nicht bemerkt, dürfte also alles seine Richtigkeit haben. Das norwegische Steuersystem ist schon angenehm! :-)

Frohe Ostern!
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Re: Selvangivelse 2013

Beitragvon EvaKo » So, 20. Apr 2014, 10:10

Korrektur: Ich habe Minstefradrag mit Personfradrag verwechselt. Der Minstefradrag ist sowas wie der Werbungskostenpauschbetrag und ändert sich nicht mit der Steuerklasse. Der Personenfreibetrag taucht nirgends extra auf, aber man kann ihn aus der Steuerberechnung herausrechnen: Er wird nämlich vom zu versteuernden Einkommen (wie unter 3.6 aufgeführt) abgezogen und davon sind dann 28% Steuer zu bezahlen (aufgeteilt auf Staat und Kommune unter "Inntektsskatt til"). Man kann also nachrechnen, welcher Personfradrag abgezogen wurde und natürlich war in meinem Fall alles korrekt. Trotzdem schön, wenn man seine Steuererklärung überprüfen und verstehen kann. :-)

God påske! :-)
Eva
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