Ente123 hat geschrieben:...alles was mit Versicherungen zu tun hat (auch Kranken- und Rentenversicherung) ist mir hier ziemlich suspekt....
Verstehe zwar nicht, was daran suspekt ist?!
Aber zum Thema:
Gleich vorab: ich bin weder Rechtsverdreher noch Versicherungsprofi. (aber ich weiss, wo und wie ich suchen muss, und kann Gesetze gut lesen.
)
Was Fakt ist, auch in Norwegen muss derjenige fuer den Schaden aufkommen, der fuer den Schaden auch verantwortlich ist. Bei privaten Verhæltnissen - sprich Ola Nordmann, der dir privat einen Schaden zufuegt, ist auch die Privatperson fuer den Schaden verantwortlich. Hier muss er entweder selbst in seine Tasche greifen oder seine Privathaftpflichtversicherung springt ein. Uebrigens:
Die meisten Norweger wissen gar nicht, dass sie eine solche Versicherung ueberhaupt haben, da die meist in der "Innboforsikring" oder der "Husforsikring" schon inkludiert ist.
Fuegt dir jemand in Ausuebung seiner Arbeit (eben in deinem Fall) einen Schaden zu, dann ist der entsprechende Arbeitgeber in der Erstattungspflicht. Der Paragraf aus dem Personalhandbuch, den die dir da unter die Nase gehalten haben, ist absolut irrelevant und hat mit deinem geschilderten Fall so ueberhaupt gar nichts zu tun. Entweder, derjenige, der dir das so gesagt hat, hat die Problemstellung falsch verstanden, oder schlichtweg (wie leider so oft) keine Ahnung.
Das Gesetz, welches hier greift, ist das "Skadeerstatningsloven". Da ganz speziell in deinem Fall:
Kapitel 2.
Dort steht ganz unmissverstændlich:
§ 2-1.(arbeidsgivers ansvar for arbeidstaker.)
1. Arbeidsgiver svarer for skade som voldes forsettlig eller uaktsomt under arbeidstakers utføring av arbeid eller verv for arbeidsgiveren, idet hensyn tas til om de krav skadelidte med rimelighet kan stille til virksomheten eller tjenesten, er tilsidesatt. Ansvaret omfatter ikke skade som skyldes at arbeidstakeren går utenfor det som er rimelig å regne med etter arten av virksomheten eller saksområdet og karakteren av arbeidet eller vervet.
2. Med arbeidsgiver menes her det offentlige og enhver annen som i eller utenfor ervervsvirksomhet har noen i sin tjeneste.
3. Med arbeidstaker menes enhver som gjør arbeid eller utfører verv i arbeidsgivers tjeneste, unntatt verv som tillitsvalgt i annet foretak. Like med arbeidstaker regnes ombud i offentlig virksomhet, befal og menige under militærtjeneste og andre under pålagt tjenestegjøring for det offentlige, samt innsatte, pasienter e.l. som deltar i arbeidsvirksomhet i kriminalomsorgens anstalter, i helseinstitusjoner e.l.
Dass der Arbeitgeber desjenigen, der dir den Schaden zugefuegt hat, zufællig auch dein Arbeitgeber ist, spielt dabei ueberhaupt gar keine Rolle!
Ich wuerde an deiner Stelle den Hergang noch einmal schriftlich genau erklæren, darauf verweisen, dass derjenige dir den Schaden in Ausuebung seiner Arbeit zugefuegt hat und damit der Arbeitgeber in der Erstattungspflicht ist. Dazu auch das entsprechende Kapitel des "Skadeerstatningsloven" anfuehren. Ich wuerde das unbedingt schriftlich machen. Dann kann es weniger (ich sage nicht: keine;-)) Missverstændnisse geben. Musst dann nur noch den entsprechenden Ansprechpartner in der Uni finden, der dafuer zustændig ist. Gibts da eine Rechtsabteilung oder so? Die Personalabteilung ganz sicher nicht.
Ob die Uni als Arbeitgeber eine Haftpflichtversicherung hat oder nicht, spielt auch keine Rolle. Das ist deren Problem, wie sie den Fall abwickeln. Du hast den Anspruch denen gegenueber. Fertig.
Um was fuer einen Steinschlag handelt es sich eigentlich? Musste die Scheibe gewechselt werden?
Und bitte korrigiere mich: Aber gehen Steinschlæge nicht ueber die
Teilkasko und werden nicht hochgestuft? Soweit ich das noch kenne, hat man zwar, wenn die Scheibe gewechselt werden muss, eine Selbstbeteiligung aber wird nicht hochgestuft. Und bei reparablen Steinschlægen deckt das die Teilkasko voll ohne Selbstbehalt.