Haftpflichtversicherung von öffentlich Beschäftigten?

Arbeiten, Formalitäten, Wohnen, Studieren, Au-pair, Schüler-/Studentenaustausch, Praktika. Wir sind keine Jobbörse!

Haftpflichtversicherung von öffentlich Beschäftigten?

Beitragvon Ente123 » Do, 12. Jun 2014, 16:15

Hei,

seit einem halben Jahr arbeite ich in Norwegen an einer Uni, und ich habe schon mitbekommen, dass versicherungstechnisch nicht alles ganz so läuft wie bei uns in Dtl (z.B. Privathaftpflichtversicherungen).
Kürzlich wurde mein Auto in der Parkplatzauffahrt der Uni von einem Stein getroffen, den ein Uni-Mitarbeiter versehentlich mit einem Freischneider/Motorsense aufgewirbelt hat. Jetzt meint unsere Uni-Verwaltung, ich solle mich zur Behebung des Steinschlags zuerst an meine Versicherung wenden. Das wäre dann wohl meine deutsche Vollkasko-Versicherung, was mich aber wegen Selbstbeteiligung und Hochstufung vermutlich ähnlich viel kosten würde, wie den Schaden gleich selbst zu zahlen.
Das kann doch eigentlich nicht richtig sein, oder??
Hier sollte doch wohl auch der Verursacher für Schäden haften, bzw. der Arbeitgeber, wenn es sich um einen Vorfall während der Arbeitszeit handelt. Das müsste doch eigentlich überall so sein, oder? Wenigstens in Europa...
Die Begründung war, dass ich mich mit meinem Auto auf dem Weg zur Arbeit befand, und mein Auto nicht im Dienst benutzt habe (was völlig irrelevant sein sollte, da ich den Schaden ja nicht selbst verschuldet habe!), und es wurde auf diesen Link verwiesen:
http://lovdata.no/dokument/SPH/sph-2014/kap10#kap10.22
Ich kann zwar noch nicht wirklich norwegisch, aber als Deutscher versteht man ja doch mal ein paar Brocken, und Google translator gibts ja auch noch. Ich verstehe das eher so, dass sich der genannte Absatz auf selbstverschuldete Schäden bei dienstlicher Nutzung des privaten Autos bezieht...

Hat sich hier vielleicht schon mal jemand mit Haftungsfragen insbesondere bei Vorfällen während der Arbeit beschäftigt?
Ich ware für jeden Hinweis dankbar!

Viele Grüsse!
Ente
Ente123
 
Beiträge: 7
Registriert: Mi, 11. Jun 2014, 17:37

Re: Haftpflichtversicherung von öffentlich Beschäftigten?

Beitragvon Isa.I. » Do, 12. Jun 2014, 16:52

Ich habe Deinen Link jetzt zwar nicht gelesen, gebe aber zu bedenken, dass es in D generell egal ist, ob der Schaden während einer Dienstfahrt entstanden ist oder nicht. Und wenn er unter dem Selbstbehalt ist, um so besser. Entweder lässt ihn dann reparieren (würde ich in Deinem Fall in D machen lassen, da sicher günstiger) oder eben nicht und damit leben. Das mit den Dienstfahrten und Wegeunfällen tritt in D nur dann ein, wenn es sich um Personenschaden handelt - dann kommt die Berufsgenossenschaft ins Spiel. Dürfte in Deinem Fall aber außen vor sein.
Isa.I.
NF-Stammbesucher
NF-Stammbesucher
 
Beiträge: 540
Registriert: Mi, 30. Sep 2009, 15:28

Re: Haftpflichtversicherung von öffentlich Beschäftigten?

Beitragvon Ente123 » Do, 12. Jun 2014, 18:20

Soll heissen, wenn jemand in Norwegen mein Auto beschädigt, soll ich das selbst bezahlen, bzw. derjenige, der es beschädigt, haftet nicht?
Hieße auf der anderen Seite doch, dass ich auch kaputt machen kann, was ich will, und nicht dafür hafte ;-)
Vielleicht muss ich mir da doch nochmal professionellen Rat in Versicherungsfragen holen.
So langsam bin ich froh, dass ich hier nur einen befristeten Vertrag habe, alles was mit Versicherungen zu tun hat (auch Kranken- und Rentenversicherung) ist mir hier ziemlich suspekt.

Viele Grüsse
Ente123
 
Beiträge: 7
Registriert: Mi, 11. Jun 2014, 17:37

Re: Haftpflichtversicherung von öffentlich Beschäftigten?

Beitragvon Isa.I. » Do, 12. Jun 2014, 18:32

Ich habe nicht das NORWEGISCHE Recht geschrieben, sondern das deutsche.
Und - es hat Dir sicher nicht jemand absichtlich was kaputt gemacht.
Im übrigen, gibt es im weiteren Leben nicht für alle Vorfälle, die einem zum Nachteil gereichen, einen Schuldigen, den man haftbar machen kann .... 8)
Isa.I.
NF-Stammbesucher
NF-Stammbesucher
 
Beiträge: 540
Registriert: Mi, 30. Sep 2009, 15:28

Re: Haftpflichtversicherung von öffentlich Beschäftigten?

Beitragvon kelle » Do, 12. Jun 2014, 19:21

Der Arbeitgeber ist dafür nicht verantwortlich. Dein Kollege sollte seine Haftpflichtversicherung bemühen. Allerdings könnten dann Fragen aufkommen warum du hier Arbeitest und ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug fährst. Also musst du auf jedenfall die Ausnahmegenehmigung vom Zoll bereithalten.
Hilsen Torsten
kelle
 
Beiträge: 95
Registriert: So, 04. Mär 2007, 17:50
Wohnort: Hjelmeland

Re: Haftpflichtversicherung von öffentlich Beschäftigten?

Beitragvon Ente123 » Do, 12. Jun 2014, 19:28

Ne, nach deutschem Recht haftet da der Arbeitgeber (bzw. dessen Betriebshaftpflichtversicherung), wenn jemand während der Ausübung seiner Arbeit irgendetwas beschädigt.
Natürlich war das keine Absicht, sowas passiert halt mal, wenn gearbeitet wird, sehe ich genau so und mache dem Herrn da auch keinen Vorwurf (macht leider für die Reparaturkosten keinen Unterschied...). Na ja, deshalb gibts dann ja eigentlich die Haftpflichtversicherung, die den Schaden reguliert, wenn ich mich auch gerade frage, wozu es in Norwegen eine Betriebshaftpflichtversicherung gibt, wenn die sich für sowas nicht zuständig fühlt.

Wie auch immer, es hätte ja sein können, dass schon mal jemand einen Haftpflichtfall in Norwegen gehabt hat. Dann werde ich morgen mal weiter mit der Verwaltung diskutieren

Trotzdem vielen Dank für die Antwort!

Viele Grüsse
Ente123
 
Beiträge: 7
Registriert: Mi, 11. Jun 2014, 17:37

Re: Haftpflichtversicherung von öffentlich Beschäftigten?

Beitragvon Ente123 » Do, 12. Jun 2014, 19:32

Hei Torsten,
das mit dem deutschen Auto ist noch ok, da ich erst ein halbes Jahr hier bin. Für mein 2. Jahr werde ich natürlich bald eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Wäre natürlich unschön, wenn der Herr da wirklich persönlich haftet muss, und nicht wie in Deutschland der Arbeitgeber...

Na ja, mal schaun. Vielen Dank für die Antwort!
Ente123
 
Beiträge: 7
Registriert: Mi, 11. Jun 2014, 17:37

Re: Haftpflichtversicherung von öffentlich Beschäftigten?

Beitragvon Schnettel » Do, 12. Jun 2014, 20:55

Ente123 hat geschrieben:...alles was mit Versicherungen zu tun hat (auch Kranken- und Rentenversicherung) ist mir hier ziemlich suspekt....
Verstehe zwar nicht, was daran suspekt ist?! :nixwissen:

Aber zum Thema:
Gleich vorab: ich bin weder Rechtsverdreher noch Versicherungsprofi. (aber ich weiss, wo und wie ich suchen muss, und kann Gesetze gut lesen. ;-))
Was Fakt ist, auch in Norwegen muss derjenige fuer den Schaden aufkommen, der fuer den Schaden auch verantwortlich ist. Bei privaten Verhæltnissen - sprich Ola Nordmann, der dir privat einen Schaden zufuegt, ist auch die Privatperson fuer den Schaden verantwortlich. Hier muss er entweder selbst in seine Tasche greifen oder seine Privathaftpflichtversicherung springt ein. Uebrigens: Die meisten Norweger wissen gar nicht, dass sie eine solche Versicherung ueberhaupt haben, da die meist in der "Innboforsikring" oder der "Husforsikring" schon inkludiert ist.
Fuegt dir jemand in Ausuebung seiner Arbeit (eben in deinem Fall) einen Schaden zu, dann ist der entsprechende Arbeitgeber in der Erstattungspflicht. Der Paragraf aus dem Personalhandbuch, den die dir da unter die Nase gehalten haben, ist absolut irrelevant und hat mit deinem geschilderten Fall so ueberhaupt gar nichts zu tun. Entweder, derjenige, der dir das so gesagt hat, hat die Problemstellung falsch verstanden, oder schlichtweg (wie leider so oft) keine Ahnung.
Das Gesetz, welches hier greift, ist das "Skadeerstatningsloven". Da ganz speziell in deinem Fall: Kapitel 2.
Dort steht ganz unmissverstændlich:
§ 2-1.(arbeidsgivers ansvar for arbeidstaker.)
1. Arbeidsgiver svarer for skade som voldes forsettlig eller uaktsomt under arbeidstakers utføring av arbeid eller verv for arbeidsgiveren, idet hensyn tas til om de krav skadelidte med rimelighet kan stille til virksomheten eller tjenesten, er tilsidesatt. Ansvaret omfatter ikke skade som skyldes at arbeidstakeren går utenfor det som er rimelig å regne med etter arten av virksomheten eller saksområdet og karakteren av arbeidet eller vervet.
2. Med arbeidsgiver menes her det offentlige og enhver annen som i eller utenfor ervervsvirksomhet har noen i sin tjeneste.
3. Med arbeidstaker menes enhver som gjør arbeid eller utfører verv i arbeidsgivers tjeneste, unntatt verv som tillitsvalgt i annet foretak. Like med arbeidstaker regnes ombud i offentlig virksomhet, befal og menige under militærtjeneste og andre under pålagt tjenestegjøring for det offentlige, samt innsatte, pasienter e.l. som deltar i arbeidsvirksomhet i kriminalomsorgens anstalter, i helseinstitusjoner e.l.

Dass der Arbeitgeber desjenigen, der dir den Schaden zugefuegt hat, zufællig auch dein Arbeitgeber ist, spielt dabei ueberhaupt gar keine Rolle!
Ich wuerde an deiner Stelle den Hergang noch einmal schriftlich genau erklæren, darauf verweisen, dass derjenige dir den Schaden in Ausuebung seiner Arbeit zugefuegt hat und damit der Arbeitgeber in der Erstattungspflicht ist. Dazu auch das entsprechende Kapitel des "Skadeerstatningsloven" anfuehren. Ich wuerde das unbedingt schriftlich machen. Dann kann es weniger (ich sage nicht: keine;-)) Missverstændnisse geben. Musst dann nur noch den entsprechenden Ansprechpartner in der Uni finden, der dafuer zustændig ist. Gibts da eine Rechtsabteilung oder so? Die Personalabteilung ganz sicher nicht.

Ob die Uni als Arbeitgeber eine Haftpflichtversicherung hat oder nicht, spielt auch keine Rolle. Das ist deren Problem, wie sie den Fall abwickeln. Du hast den Anspruch denen gegenueber. Fertig.


Um was fuer einen Steinschlag handelt es sich eigentlich? Musste die Scheibe gewechselt werden?
Und bitte korrigiere mich: Aber gehen Steinschlæge nicht ueber die Teilkasko und werden nicht hochgestuft? Soweit ich das noch kenne, hat man zwar, wenn die Scheibe gewechselt werden muss, eine Selbstbeteiligung aber wird nicht hochgestuft. Und bei reparablen Steinschlægen deckt das die Teilkasko voll ohne Selbstbehalt.
Når livet gir deg sitroner - be om Tequila og salt!
Schnettel
NF-Mitglied
NF-Mitglied
 
Beiträge: 4937
Registriert: Sa, 05. Jul 2003, 14:41
Wohnort: Rognan - 67 grader nord

Re: Haftpflichtversicherung von öffentlich Beschäftigten?

Beitragvon Ente123 » Fr, 13. Jun 2014, 8:26

Wow, das ist genau das, was ich gesucht habe, vielen Dank für den Link!!! Das hilft mir sehr weiter.
Bisher habe ich auch schon schriftlich mit den beiden Verwaltungsleuten kommuniziert. Meine Beschreibung des Hergangs fand ich dabei eigentlich verständlich, daher vermute ich eher, dass sie nicht so viel Ahnung davon haben :wink:
Der Steinschlag ist leider nicht in einer Scheibe, sondern in der Beifahrertür selbst, und seit dem letzten Regen bildet sich auch schon der erste Flugrost, sollte also jetzt umgehend behoben werden.
Ente123
 
Beiträge: 7
Registriert: Mi, 11. Jun 2014, 17:37


Zurück zu Auswandern

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 19 Gäste