Regelungen für Staatsangehörige des EU/EWR- und Schengen-Gebietes
Wenn Sie Staatsbürger eines EU/EWR- oder Schengen-Landes sind, können Sie sich bis zu 3 Monate ohne Registrierung in Norwegen aufhalten oder einer Tätigkeit (muss beim Finanzamt in Norwegen angegeben werden) nachgehen. Für deutsche Staatsbürger reicht der Reisepass, Personalausweis oder der vorläufige Personalausweis. Diese Dokumente gelten auch für die Einreise und Ausreise nach Spitzbergen.
Für Kinder von 0-16 Jahren ist ein eigener Kinderausweis (Pass) mit Lichtbild erforderlich.
Wenn Sie sich länger als 3 Monate in Norwegen aufhalten möchten:
Seit ersten Oktober 2009 benötigen EU- und EWR-Bürger keine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis in Norwegen. Die neue Ordnung fördert, dass man sich über
https://selfservice.udi.no/ und bei den lokalen Polizeistationen oder einem Service-Zentrum für Arbeitssuchende registrieren lässt.
Zweck der Regelung ist, dass man sich innerhalb der EU- und EWR-Länder einfacher bewegen, wohnen und arbeiten kann. Die neue Regelung basiert auf ein neues zentrales EU-Gesetz.
Sie können sich - in der Regel - registrieren lassen, wenn Sie Ihren gültigen Reisepaß oder Personalausweis vorlegen und nachweisen, daß Sie ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt zur Verfügung haben bzw. in Norwegen verdienen werden. Zusätzlich müssen Sie, je nach Ihrer Ausgangslage, bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Wenn Sie in Norwegen angestellt sind, legen Sie eine Bestätigung des Arbeitgebers über Ihre Beschäftigung vor.
Wenn Sie sich als Selbständiger niederlassen, brauchen Sie eine Beschreibung Ihrer Tätigkeit sowie Belege dafür, daß die zuständigen Behörden Ihre Tätigkeit genehmigen werden. Voraussetzung ist auch, daß es sich um eine dauerhafte Tätigkeit handelt.
Wenn Sie in einem bestimmten Auftrag Dienstleistungen (z.B. als Jurist oder Architekt) anbieten wollen, müssen Sie Dokumentationen über die Art und Dauer Ihrer Leistungen vorlegen. Dabei gilt, daß diese Leistungen der Hauptgrund für Ihren Aufenthalt sind, daß sie angeboten werden, um Einnahmen zu erzielen und daß sie von begrenzter Dauer sind.
Wenn Sie Dienstleistungen (z.B. eine medizinische Behandlung oder einen Kuraufenthalt) in Norwegen in Anspruch nehmen, brauchen Sie einen Beleg über die Art und Dauer dieses Anspruches. Voraussetzung ist, daß dies der Hauptgrund des Aufenthaltes ist, daß die Leistungen bezahlt werden und daß sie von begrenzter Dauer sind.
Wenn Sie ohne Beschäftigung Ihren Wohnsitz in Norwegen einrichten möchten, müssen Sie über ein regelmäßiges Einkommen (z.B. Rente aus dem Heimatland) verfügen. Dieses muß allerdings mindestens der norwegischen Mindestrente sowie der Sonderzulage für Einzelpersonen entsprechen. Zusätzlich müssen Sie in Ihrem Heimatland eine Krankenversicherung abgeschlossen haben, die dem norwegischen Gesetz entspricht.
Wenn Sie studieren, legen Sie die Aufnahmebestätigung einer anerkannten Universität/ Hochschule/ Ausbildungsinstitution vor. Die Ausbildung muß berufsbezogen sein. Ein Plan für das Studium, sowie ein Nachweis über Bafög, Stipendienzusage oder Unterhalt der Eltern, die Kosten pro Semester muß gewährleistet sein. Zusätzlich muß eine Krankenversicherung in Ihrem Heimatland nachgewiesen werden, die in Norwegen gültig ist. Sprechen Sie mit Ihrer hiesigen Krankenkasse.
- hierbei ist vorallem das obere viertel wichtig.
Ich betone es noch mal: Kost und logie ist kein Arbeit !
Einfach lesen, ist doch nicht so schwer.
Könnt gern die Seite angucken und mal selbst bei
Der norwegischen Botschaft anrufen XD