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von Auf Reisen » Di, 02. Mai 2017, 4:26
Na ja, für einen deutschen Studenten, der sein Auslandssemester in Norge verbringt, wäre eine dortige Anmeldung Unsinn gewesen. Die wussten ja, dass ich wieder zurück gehe... warum sollte ich mein Auto in Trondheim anmelden, wenn ich nicht für immer dort bleibe...
Nichts desto trotz: Takk så bra.....
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Auf Reisen
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von ChristianAC » Di, 02. Mai 2017, 13:15
Moin
Die Regeln sind ja schon verlinkt worden.
Bis ein Jahr ist bei befristetem Vertrag oder Auslandsstudium auch keinerlei Antrag nötig.
Das ist alles sauber abgedeckt.
Interessant wird der zweite Teil mit reinem befristetem Vertrag. HIer fängt der Spass mit der Zuteilung der P-Nummer an.
P-Nummer......nicht D-Nummer.
Eine P-Nummer spiegelt eigentlich den festen Aufenthalt in Norwegen wieder. Hier wird es auch schwierig mit einem
befristeten Aufenthalt oder Probezeit zu argumentieren.
Das sind die gesetzliches Regularien. Was jeder daraus macht muss jeder für sich selbst entscheiden.
Als Empfehlung taugt es zumindest nicht.
Mvh
Christian
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ChristianAC
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