Hallo!
muheijo hat geschrieben:Ich hätte allerdings weniger Angst vor der norwegischen Polizei*, als vor der Versicherung im Falle eines Unfalls.
Mit erloschener Betriebserlaubnis herumzufahren dürfte ein echtes Problem darstellen.
Die Behauptung, dass mit dem Erlöschen der Betriebserlaubnis auch die Versicherung erlischt, ist ein offenbar nicht auszurottendes Gerücht. Aber dennoch
Unfug!Tatsache ist: Selbst wenn durch Änderungen am Fahrzeug die Betriebserlaubnis erloschen sein sollte, so gilt die Versicherung dennoch weiter. Und zwar auch im Falle eines Unfalls, wann auch sonst.
Nur dann, wenn nachgewiesen werden kann, dass die unzulässige Veränderung ursächlich zum Unfall beigetragen hat, kann eine Vollkaskoversicherung die Zahlung für den Schaden am eigenen Fahrzeug verweigern. Die Haftpflichtversicherung muss aber trotzdem den Schaden des Unfallgegners begleichen.
Dennoch können die Konsequenzen, falls man mit einer unzulässigen Veränderung aus dem Verkehr gezogen wird, gerade auf Urlaubsreisen weit entfernt von der Heimat äußerst unangenehm sein. Im Allgemeinen dürfte zusätzlich zum norwegisch-deftigen Bußgeld eine Untersagung der Weiterfahrt bis zum Rückbau der Veränderung verhängt werden.
MfG
Gerhard
Früher war (fast) alles schlimmer.