Versäumniszuschlag Swedish Tax Agency City Maut

Schweden, Finnland, Svalbard, ...

Versäumniszuschlag Swedish Tax Agency City Maut

Beitragvon Olaf Bathke » Mo, 30. Nov 2020, 12:14

Moin hat hier jemand Erfahrung mit der Swedish Tax Agency?
Seit Jahren fahre ich über Schweden in den Norden, seit Jahre erhalte ich Rechnungen für den kleinen Betrag der City Maut und überweise den sofort.
Dieses Jahr habe ich keine Rechnung erhalten, sondern gleich eine Rwchnung mit satten 50€ Säumniszuschlag!
Ich habe um Überprüfung gebeten, bin aber aufgefordert, das Geld komplett und sofort zu überweisen. Auch wenn mir schon angedroht wurde, dass es lange dauern wird, bis meine Überprüfung ansteht.
Dann Überweise ich mal den Betrag!
Hat jemand schon mal sowas erlebt? Wie sind die Aussichten auf Aufklärung? Ich kann ja noch nicht mal nachweisen, dass ich keine Rechnung erhalten habe...
Und dann bleibt das blöde Gefühl, dass dieses Jahr alles anders ist und länger benötigt. Auch mein Widerspruch braucht ungewisse Zwit
Hat mich jemand einen Tipp, wie ich meine Position stärken kann?!
Danke
LG Olaf
Liebe Grüße aus Kiel

Olaf Bathke

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Re: Versäumniszuschlag Swedish Tax Agency City Maut

Beitragvon Mainline » Mo, 30. Nov 2020, 12:59

Hallo,
auf der schwedischen Seite für die maut gibt es folgenden Hinweis:

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Staugebühren falsch festgesetzt wurde, können Sie beim Zentralamt für Finanzwesen per E-Mail, Fax oder Post Einspruch einlegen.

Senden Sie Ihren Einspruch an:
E-Mail:
fordon@skatteverket.se

Fax:
+46 (0)10-574 51 80

Postanschrift:
Skatteverket
Trängselskattesektionen
701 87 Örebro
Schweden

Ihr Einspruch muss folgende Angaben enthalten:

die Fahrzeugregistrierungsnummer
das Rechnungsdatum
den Grund für Ihren Einspruch
Ihren Namen und Ihre Adresse
Einsprüche müssen dem Zentralamt für Finanzwesen spätestens 60 Tage nach der Ausstellung der Rechnung oder der Rechnung über Zusatzgebühren vorliegen.

Die in Rechnung gestellten Gebühren und ggf. weiteren Abgaben müssen auch dann bezahlt werden, wenn Sie gegen die Rechnung Einspruch eingelegt haben.


Ich würde den Betrag für die Maut bezahlen und wegen den Säumniszuschlag Einspruch erheben.

Gruß,
Gerhard
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Re: Versäumniszuschlag Swedish Tax Agency City Maut

Beitragvon Olaf Bathke » Mo, 30. Nov 2020, 14:17

Gerhard
Danke
Ich gabe die bereitsangeschrieben.Ich bin verpflichtet zu zahlen. Die Klärung kann lange dauernn.
Liebe Grüße aus Kiel

Olaf Bathke

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Re: Versäumniszuschlag Swedish Tax Agency City Maut

Beitragvon EuraGerhard » Mo, 30. Nov 2020, 14:55

Hallo Olaf,

ich habe regelmäßig mit dem "Skatteverket", der "Swedish Tax Agency" zu tun, da ich in Schweden wohne und arbeite.

in Schweden muss man staatliche Gebühren, Bußgelder etc. erst mal bezahlen, auch wenn man Einspruch einlegt. Das stimmt so und ist anders als in Deutschland. Wird dem Einspruch stattgegeben, so wird der entsprechende Betrag zurückerstattet.

Was da genau schiefgelaufen ist, weiß ich nicht. Bei mir kann das nicht passieren, denn meine Autos sind in Schweden registriert, da läuft das anders.

Wenn Du häufiger durch Schweden fährst, könnte es sinnvoll sein, Dein Kfz-Kennzeichen bei EPASS24 zu registrieren.

MfG
Gerhard
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Re: Versäumniszuschlag Swedish Tax Agency City Maut

Beitragvon Olaf Bathke » Mo, 30. Nov 2020, 16:13

Moin Gerhard,
Danke..., ich habe mir natürlich schon gedacht, dass es von Außen schwer fällt, das "Schiefgelaufene" zu analysieren und auch werde ich den kompletten Betrag bezahlen und schauen, wann die sich melden. "...can take long.."
Es bleibt ein blödes Gefühl, weil ich ja noch nicht mal nachweisen kann, dass mich keine erste Rechnung erreicht hat...
Schauen wir mal.
Liebe Grüße aus Kiel

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Re: Versäumniszuschlag Swedish Tax Agency City Maut

Beitragvon trd » Mo, 30. Nov 2020, 16:26

ich würde nur den unstrittigen Betrag zahlen und dann abwarten. M.W. gibt es kein Abkommen (EU-Vollstreckungsabkommen erst ab 70 Euro https://www.bussgeldkatalog.org/eu-voll ... sabkommen/ ), das einen Durchgriff erlaubt.
Die Norweger (EPCplc) versuchen es auch immer wieder. Versenden rückdatierte Rechnungen oder versenden zu spät und verlangen dann Mahngebühren. Die bekommen sie aber nie. Geht dann gerne bis Inkassobüro in Deutschland, die dann aber auch aufgeben.

Ein Risiko bleibt: Kennzeichenkontrolle bei erneuter Einreise
trd
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Re: Versäumniszuschlag Swedish Tax Agency City Maut

Beitragvon Olaf Bathke » Mo, 30. Nov 2020, 16:37

Der ADAC beschreibt ist genauso, wie TRD. Leider bin ich persönlich so gestrickt, dass ich mich nicht so gerne mit solchen Strukturen anlege. Und da ich oft nach Skandinavien fahre, will ich da nicht immer ein blödes Gefühl haben, wenn ich Polizei sehe, auch wenn mein Gerechtigkeitssinn in diesem Fall schreit: Ich habe doch alles richtig gemacht, warum...
Liebe Grüße aus Kiel

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Re: Versäumniszuschlag Swedish Tax Agency City Maut

Beitragvon EuraGerhard » Mo, 30. Nov 2020, 18:24

Hallo nochmal!

trd hat geschrieben:ich würde nur den unstrittigen Betrag zahlen und dann abwarten. M.W. gibt es kein Abkommen (EU-Vollstreckungsabkommen erst ab 70 Euro https://www.bussgeldkatalog.org/eu-voll ... sabkommen/ ), das einen Durchgriff erlaubt.

Das ist aber eine ganz andere Baustelle, denn hier geht es weder um ein Bußgeld, noch um eine (privatrechtliche) Mautforderung, sondern um eine Steuerforderung.

Zumindest wenn für die Zukunft weitere Schwedenreisen geplant sind, würde ich daher empfehlen, den offiziellen Weg zu gehen: Also die Forderung in voller Höhe zu begleichen und gleichzeitig Einspruch einzulegen. Den Einspruch würde ich dabei auf den strittigen Teil, also den Säumniszuschlag ("Tilläggsavgift") beschränken.

MfG
Gerhard
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Re: Versäumniszuschlag Swedish Tax Agency City Maut

Beitragvon Olaf Bathke » Mo, 30. Nov 2020, 20:27

Danke Gerhard, so habe ich den auch formuliert. Ich werde hier berichten, wenn die Antwort kommt.
Liebe Grüße aus Kiel

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