Autoeinfuhr - Sondergenehmigung - Ehepartner

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Autoeinfuhr - Sondergenehmigung - Ehepartner

Beitragvon geofrau » Do, 20. Jan 2005, 15:00

Schon wieder eine Frage zur Autoeinfuhr bzw. zu der für mich wahrscheinlich möglichen Sondergenehmigung, das in Deutschland zugelassene Auto vorübergehend zu nutzen (habe einen befristeten Arbeitsvertrag). Wenn also ich mein auf mich zugelassenes Auto nutzen darf, was ist dann mit meinem Ehepartner. Gilt für den die Regel, dass er kein Auto, das auf einen Ausländer zugelassen ist, fahren darf, wenn dieser nicht im Auto sitzt?
Verstanden, was ich meine?
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Re: Autoeinfuhr - Sondergenehmigung - Ehepartner

Beitragvon trolljenta » Sa, 22. Jan 2005, 23:46

also ich denke das ihr schon beide den Wagen fahren dürft. Allerdings muss dann wenn dein Ehepartner auch hier lebt und hier im Folkeregister gemeldet ist auch er eine midlertidlige kjøretilatelse haben um den Wagen fahren zu dürfen ohne das du mit dabei bist.

Das Regelwerk ist da ja ganz deutlich:
Wenn man in Norwegen gemeldet ist, darf man kein Fahrzeug fahren was auf eine andere, im Ausland lebende Person zuglassen ist, es sei denn die betreffende Preson sitzt selber mit im Fahrzeug. Auch wenn der Wagen auf einen in Deutschland lebenden Familienangehörigen zugelassen ist, ist es nicht erlaubt diesen Wagen in Norwegen zu fahren ohne das diese Person selber mit im Wagen sitzt.

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Re: Autoeinfuhr - Sondergenehmigung - Ehepartner

Beitragvon Alsterix » So, 23. Jan 2005, 21:57

Das ist so nicht ganz richtig -
es gibt eine weitere wichtige mögliche Ausnahme :

Wenn man als Arbeitnehmer Fahrzeuge seines Arbeitgebers lenkt, kann man beim
Zoll auf entsprechenden schriftlichen Antrag hin eine jeweils ein Jahr lang gültige
Ausnahmegenehmigung bekommen.
In meinem Berufsbereich (Spedition) zum Beispiel ist das ja heute oft der Fall dass
in einem Unternehmen Fahrzeugflotten eingesetzt werden, die in verschiedenen
Ländern angemeldet sind. Ganz ähnlich etwa bei Reisebusbetrieben usw.
Dazu müssen noch nicht einmal alle in Frage kommenden Kennzeichen angegeben
werden, sondern nur der jeweilige ausländische Fahrzeughalter. Anders wars hier
in einem Fall wo kurzfristig ein gemietetes Fahrzeug längere Zeit eingesetzt wurde -
da musste das Kennzeichen über den Arbeitgeber in den Genehmigungen nachgetragen
werden. Und, wichtig - diese Ausnahmegenehmigung muss man immer dabei haben !
Bei uns wurde ein Wagen solange stehen gelassen bis das vergessene Papier vorlag.

Sinn der Regelung ist ja auch vor allem die Sicherung des Zoll auf private PKWs -
wenn eine (teilweise) berufliche Nutzung vorliegt, müsste sich meiner Meinung nach
auch für PKWs und Kombis eine solche Ausnahmegenehmigung erreichen lassen;
in der Praxis wird das aber wohl ähnlich wie die Einfuhr sehr von Lust und Laune,
Tagesform, Luftdruck und ähnlichen Variablen abhängen ob man die bekommt......


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'fremde Autos fahren'

Beitragvon the-sun » So, 23. Jan 2005, 22:35

Bedeutet das, dass wenn ich z.B. mit dem Auto, was auf meine Mutter zugelassen ist, ihr also de fakto gehört, also wenn ich damit einige Monate in Norwegen rumfahre, ist das strafbar?

Und wie ist das, wenn ich mir mit jemandem ein Auto teile (was ich mal ein paar Jahre mit einer Freundin gemacht habe). Es ist auf die eine zugelassen und auf die andere läuft die Versicherung und jede fährt abwechselnd einen Monat damit. Wie setze ich sowas hier um?

Und krieg ich einen Autokredit in Norwegen, um mein eigenes Auto hier einzuführen?
Bzw. wenn ich eine unbefristete 10% Stelle habe, ist das genug, um trotzdem eine midlertidig Zulassung zu bekommen? Oder reicht es auch, wenn meine Eltern selbstständig sind und ich eh in zwei Jahren wieder gehe, um den Betrieb zu übernehmen?

Fragen über Fragen, weil ich brauch ein Auto hier, um genau zu sein werde ich mich auf keinen Fall vom Mini trennen, habe aber leider keine 2-3000 euro für die engangsavgift + moms + registration.

Liebe Grüße, Britta
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Re: 'fremde Autos fahren'

Beitragvon Alsterix » So, 23. Jan 2005, 22:51

Zitat"the-sun"]Bedeutet das, dass wenn ich z.B. mit dem Auto, was auf meine Mutter zugelassen ist,
ihr also de fakto gehört, also wenn ich damit einige Monate in Norwegen rumfahre, ist das strafbar?

Und wie ist das, wenn ich mir mit jemandem ein Auto teile (was ich mal ein paar Jahre mit einer Freundin gemacht habe).
Es ist auf die eine zugelassen und auf die andere läuft die Versicherung und jede fährt abwechselnd einen Monat damit. Wie setze ich sowas hier um?



Die Regel ist doch eigentlich recht klar :

Sobald Du in Norge angemeldet bist, darfst Du ein im Ausland zugelassenes Auto
nur noch unter ganz bestimmten Voraussetzungen in Norge fahren.
Die einfachste davon ist, wenn der Besitzer mit im Auto ist.
Oder eine vorübergehende Ausnahmegenehmigung (1, max. 2 Jahre) erteilt wurde.
Oder eine andere Ausnahmegenehmigung vorliegt (etwa wie oben genannt für ein
Auto des Arbeitgebers oder - da wirds richtig kompliziert - wenn Du zwar die norwegische
Staatsbürgerschaft hast aber nachweist, dass Du Deinen Wohnsitz im
Ausland hast und Dich dort auch hauptsächlich aufhältst......)

Ansonsten kann das sehr teuer werden und das Fahrzeug eingezogen.......

Du kannst Dir Deinen geliebten Mini also durchaus mit jemandem teilen (in Norge, und
nachdem er in Norge zugelassen wurde).


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Re: Autoeinfuhr - Sondergenehmigung - Ehepartner

Beitragvon Wick1e » Di, 25. Jan 2005, 1:00

the-sun:

das ist strafbar.
wenn du erwischt wirst, muss du strafzoll zahlen und die einfuhr/zulassungssteuer (registreringsavgift, fruehere engangavgift) zahlen, selbst wenn das auto wieder ausgefuehrt wird und nie in norwegen angemeldet wird.
kann also eine sehr teuer angelegenheit werden.
ein "bussgeld" fuer die straftat gibt auch noch.

:cry: :cry: :cry: :cry:
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Re: Autoeinfuhr - Sondergenehmigung - Ehepartner

Beitragvon trolljenta » Di, 25. Jan 2005, 16:34

die rechtliche Seite da haben meine vorredner ja schon alles zu gesagt! Streng verboten, nicht machen!!

Zur finanziellen Frage...
Wenn du ganz neu hier in Norge bist und noch eine druckfrische Presonnenummer hast sind deine Chancen auf einen Kredit nur minimal. Wenn du dann nicht mal eine 100% Festanstellung nachweisen kannst, kannst du es gleich vergessen.
Es kann funktionieren wenn du einen seriøsen und einflussreichen norwegischen fürsprecher hast, aber so generell sieht das schlecht aus.
Dann solltest du eher versuchen bei deiner Hausbank in Deutschland die dich seit Jahren kennen einen Kredit zu bekommen.
Teilweise gibt es in Norwegen bei den Firmen günstige Kredite vom Arbeitgeber, aber wenn du nur so eine 10% Stelle hast zweifel ich das du dann so einen Kredit bekommst.

An sonsten würde ich an deiner Stelle versuchen mit dem Arbeitgeber zu sprechen das dieser dir einen befristeten Vertrag ausstellt mit dem du dann recht gute chancen hast die midlertidlige kjøretilatelse zu bekommen!

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