Einfuhr Wohnwagen

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Einfuhr Wohnwagen

Beitragvon jonn68 » So, 28. Mai 2023, 20:56

Wenn ich endgültig nach Norwegen zum Arbeiten umsiedle, würde ich gerne den Wohnwagen mit nach Norwegen nehmen. Im forum habe ich nur Threads von 2005 gefunden, auf toll.no werden nur die normalen KFZ und Freizeitboote erwähnt.

Damals wurde gemeint, gebrauchte Wohnwagen könnte man als Umzugsgut deklarien, man müsste ihn bei vegvesen anmelden und eine Jahressteuer bezahlen.

Ist das immer noch so gültig?
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Re: Einfuhr Wohnwagen

Beitragvon ChristianAC » Mo, 29. Mai 2023, 17:12

Nope. Da geh mal nicht von aus.

Auch ein einfacher Anhänger muss eingeführt und verzollt werden.

Den Wohnwagen nicht einführen geht quasi nur, wenn du ihn irgendwo auf privaten
Grund stellst und dann nicht mehr bewegst.

Spätestens wenn du ihn dann an irgendnen anderen Ort bringen willst und ein Kennzeichen brauchst
ist Schluß mit lustig
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Re: Einfuhr Wohnwagen

Beitragvon jonn68 » Di, 30. Mai 2023, 14:17

Danke, dann werde ich ihn in Deutschland verkaufen.
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Re: Einfuhr Wohnwagen

Beitragvon kwierny » Di, 30. Mai 2023, 17:22

ich würde es mir mal ausrechnen, sollte eigentlich nur die Mehrwertsteuer anfallen.... verkauft ist schnell, guck lueber erstmal bei toll.no
Ohne Orientierungssinn sieht man viel mehr von der Welt!
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Re: Einfuhr Wohnwagen

Beitragvon Christoph » Mi, 31. Mai 2023, 18:57

...ohne es jetzt genau gegengecheckt zu haben, glaube ich auch, dass Du "nur" die MwSt. entrichten musst.

Grüsslis...Christoph
"Wen Gott liebt, den lässt er fallen in dieses Land am Polarkreis (Helgeland)."

frei interpretiert (erweitert) nach einem Zitat von Dr. Ludwig Ganghofer
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Re: Einfuhr Wohnwagen

Beitragvon Mulli » So, 04. Jun 2023, 15:02

Hei,
ich habe letztes Jahr einen erst 2 Monate alten Kofferanhänger (den ich für den Umzug verwendet habe) nach Norwegen eingeführt und bin eigentlich davon ausgegangen, die Mwst. hier bezahlen zu müssen. Der freundliche Zöllner hat sich ein Bild vom Anhänger zeigen lassen. Ich musste nichts bezahlen, weil er als gebrauchtes Umzugsgut zählte. Ich meine mich daran zu erinnern, dass er gefragt hat, ob man da drin schlafen kann, das habe ich verneint. Daher rate ich Dir sicherheitshalber beim Zoll direkt nachzufragen welche Regelung bei Wohnwagen gilt. Die Mwst müsstest Du aber nur auf den Zeitwert bezahlen und dafür reicht (wie bei Autos auch) ein einfachstes Gutachten von einem Händler. Ich hatte ein Schreiben, indem nur die Fahrzeugdaten angegeben waren mit dem Satz, das KFZ hat einen angenommen Verkaufspreis von xx €. Das hat gereicht. Beim Zweitwagen Saab gibts keine Händler mehr, da habe ich von wirkaufendeinauto den online berechneten Preis genommen, wurde ebenfalls als Ausdruck akzeptiert.
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Re: Einfuhr Wohnwagen

Beitragvon jonn68 » So, 11. Jun 2023, 9:46

Danke für alle Informationen, werde beim norwegischen und deutschen Zoll nachfragen, falls ich Zoll zahlen muss, dies wäre nicht so gering, da Wohnwagen sehr wenig an Wert verlieren, ob ich die deutsch Mwst., die ich damals bezahlt habe wieder bekomme
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Re: Einfuhr Wohnwagen

Beitragvon ChristianAC » So, 11. Jun 2023, 11:27

Würdest du wiederkommen,wenn du ihn nachweislich innerhalb 3 Monate nach Kauf zollbeglaubigt ausgeführt hättest.
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Re: Einfuhr Wohnwagen

Beitragvon jonn68 » So, 11. Jun 2023, 17:31

ChristianAC hat geschrieben:Würdest du wiederkommen,wenn du ihn nachweislich innerhalb 3 Monate nach Kauf zollbeglaubigt ausgeführt hättest.

Danke, dann muss ich auf die Antwort vom norwegischen Zoll noch warten, aber da mache ich mir keine grosse Hofnung.
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