Also bzgl. der D/P-Nummernvergabe hat sich in den letzten Jahren einiges geändert. Der momentane Stand, wie ich ihn erlebt habe ist folgender:
D - Nummer = Registrierung ohne Aufenthaltsgenehmigung
P - Nummer = Registrierung mit Aufenthaltsgenehmigung
Die Nummern bekommt man nur, wenn man steuerpflichtig ist. Die Steuer an sich kann unterschiedlich sein und auch im Betrag = 0 sein. Daher bekommt man die Nummer IMMER über das Skatteetaten (Finanzamt - liebevoll auch Schatzamt übersetzt
Kauft man ein Haus (Daueraufenthaltsgenehmigung NICHT nötig) informiert der Makler die Kommune (Wegen Grundsteuerpflicht) und damit auch das Finanzamt. Dieser Vorgang löst eine D-Nummern-Beantragung aus. Wenn der Hauskauf nicht über einen Makler läuft, der einer norwegischen Bank angeschlossen ist, benötigt man eine beglaubigte Passkopie. Es geht dabei um den sogenannten ID-Check. Wenn man nur seinen Pass hat - wird die Überprüfung (ID-Check) beim Finanzamt gemacht. Das muss man jetzt übriges alle 5 Jahre wiederholen, da die D-Nummer (und auch die P-Nummer für Ausländer) nur eine Gültigkeit von 5 Jahren hat.
Andere Gründe eine D-Nummer zu beantragen wäre eine kurzfristige, in Norwegen steuerpflichtige Arbeitsaufnahme, eine Firmengründung oder Beteiligung, eine Heirat oder Auslandssemester mit einem StudiJob.
Die Beantragung einer D - Nummer ohne Steuerpflicht ist nicht mehr vorgesehen.
Nun Zur Registrierung: findet bei der Polizei statt - für Ausländer Abteilung UDI
Und das hat mit der D oder P - Nummernvergabe NICHTS mehr zu tun. Man bekommt die da auch nicht und die wird auch nicht von dort aus beantragt. Man prüft dort nur, ob die Voraussetzungen gegeben sind, sich länger als 6 Monate in Norwegen aufhalten zu dürfen. Wenn ja erhält man darüber einen Schriebs und eine Bearbeitungsnummer (das ist NICHT die D-Nummer oder P-Nummer !!!!)
Eine Registrierung für D-Bürger ist somit NUR dann möglich, wenn der geplante Aufenthalt 6 Monate überschreitet.
Also D-Nummernvergabe steht in keinerlei Zusammenhang mit der Registrierung.
Wenn man eine D-Nummer hat kann man:
Bankkonto eröffnen (Online-Zugang dann über D-Nummer und Token -> macht nicht jede Bank)
PrePaid-Vertrag fürs Handy
Verträge schließen mit Dienstleistern
Die zyklische Bezahlung der Rechnungen kann über ein Lastschriftähnliches Verfahren laufen. Für dieses Verfahren braucht man aber ein norwegisches Bankkonto - Zahlung in NOK. Einzelrechnungen kann man problemlos via SWIFT (IBAN - Angabe) über sein deutsches Konto abwickeln. Dann aber in EUR - die Bank rechnet dann zum Kurs um und beim Versorger kommen NOK an. Das ist manchmal ein bisschen kniffelig, weil der Umrechnungskurs schwankt und somit krumme Werte beim Empfänger ankommen. (Keine Überweisung in NOK von Deutschland aus veranlassen - weil das sind dann Auslandsüberweisungten mit extrem hohen Gebühren)
Die D-Nummer hat nur eine wesentliche Einschränkung: Man kann damit heute keine sogenannte BankID mehr erhalten. Die BankID ist ein zentrales Verifizierungsverfahren ähnlich der bei uns verwendeten Apps für die Zweifaktorautentifizierung bei Banken, Kreditkarten, Amazon usw ... Nur dass es da in Norwegen ein zetrales System gibt.
Nun nutzen alle Dienstleister, die Geldgeschäfte abwickeln, dieses Verifizierungsverfahren.
Damit ist für D-Nummernbesitzer und OhneNummernBesitzer der Online Zugang zu fast allen Diensten verwährt.
Für die Nutzung von staatlichen Portalen gibt es ein alternatives Verifizierungsverfahren - die MinID. Zur Beantragung hierfür reicht norwegische Adresse und D-NUmmer. Damit kann ich mich beim Portal des Skatteetaten anmelden - aber nicht bei Unternehmen, die Geldgeschäfte abwickeln (Versorger).
Und jetzt wirds lustig:
Eine BankID bekomme ich nur mit einer P-Nummer.
Für eine P-Nummer ist eine vorherige erfolgreiche Registrierung beim UDI nötig.
Die erhält man nur, wenn man länger als 6 Monate in Norwegen leben will (oder das zumindest behauptet) und die weiteren Voraussetzungen erfüllt. (Krankenversicherung, Arbeit, Wohnung, oder genug Geld auf dem Konto)
Der Begriff "Hauptwohnsitz" ist für die Norweger in diesem Zusammenhang unerheblich. Also ob man in Deutschland noch Haus, Hof, Auto, Kinder, Frau, Job (man verzeihe mir die Reihenfolge der Aufzählung) oder sonst was hat, ist für die hier dargestellten Prozesse nicht von Belang. Es überprüft auch keiner, ob man sich 6 Monate wirklich in Norwegen aufhält. Man beantragt nur das Recht dazu.
Also für Ferienhausbesitzer (muss mindestens D-Nummer haben) mit Lebensmittelpunkt in Deutschland und häufigem Besuch in Norwegen ist keine Registrierung möglich - somit keine P-Nummer und keine BankID. Nur wenn man den norwegischen Behörden (UDI) weismachen kann, dass man länger als 6 Monate in Norwegen wohnt, kann man die Kette Registrierung->P-Nummer->BankID lostreten.
Es wird hier im Forum genügend Leute geben, die in der Vergangenheit anderes erlebt haben. Die Regeln sind, wie gesagt in letzter Zeit verschärft worden. Das oben geschilderte habe ich mir in den letzten 2 Jahren hart "erarbeitet" - also selber erlebt.
Also viel Spaß bei der norwegischen Bürokratie! Und wer denkt, in Deutschland ist das mit den Behörden und Beamten so eine Sache - der mag mal in Norwegen loslaufen ....
hilsen
Thomas