Moin,
Dreh- und Angelpunkt ist der Nachweis der finanziellen Unabhängigkeit. Bei einer Nicht - Erwerbstätigkeit in Norwegen (und dein Arbeitsvertrag in Deutschland - auch wenn in Norwegen versteuert stellt nach meinem Verständnis der nowegischen Regularien kein Äquivalent zu einem norwegischen Erwerbsverhältnis dar) muss die bestehende finanzielle Unabhängigkeit nachgewiesen werden. Die Frage ist, ob das UDI deinen deutschen Arbeitsvertrag entsprechend als ausreichend sicher einstuft. Hilfreich könnte ein zusätzlicher Vermögensnachweis auf und durch eine deutschen Bank sein. Wie dieses Vermögen aussieht (Privatrente, kapitalbildende LV, Festgeld ... ist dabei Wurst.) - Lass dir, wenn vorhanden, auf englisch einen 3-Zeiler deiner deutschen Bank ausstellen, auf der ein Kapitalbetrag bescheinigt wird.
Du hast ein Haus gekauft. Du brauchst den Grundbucheintrag in ausgedruckter Form. Ich gehe davon aus, du hast eine D-Nummer. Wenn nein - organisiere dir diese über den Makler, mit notwendigem ID-Check beim Skatteetaten in Alesund.
Um online bei den Ämtern agieren zu können, bestelle dir eine MIN-ID. Die erstetzt zwar nicht die BANK-ID, befähigt dich aber als D-Nummern-Besitzer einen Zugriff auf behördliche Portale (alltin, Skatteetaten, ...) zu erlangen. Für die Zusendung der MIN-ID benötigst du eine norwegische Adresse.
Dann schließe eine Auslandskrankenversicherung für max 1 Jahr ab (Bsp. Hanse-Merkur). Das kannst du nur machen,. wenn du zum Zeitpunkt des Vertragsabschluß noch eine deutsche Meldeadresse hast! Oder du hast eine private Krankenversicherung in D - dann lass dir die Auslandswirkung bescheinigen. (Es gibt eine EWR - Regelung, dass eine deutsche Private KV auch im EWR - Raum Gültigkeit hat. - google mal - da gibt es ein Formular.)
Wenn du das zusammen hast (Besitzbescheinigung Haus, damit Wohnung + KV - Nachweis + Vermögensnachweis) gehe auf diese Seite vom UDI:
https://www.udi.no/en/want-to-apply/res ... nds/?c=deuDa wären die Regeln für den von mir beschriebenen Fall. Klick dich durch und mache einen Termin. Dann lauf dahin und versuche dein Glück.
Meine Empfehlung bleibt: Stelle den Umzug als "Familientrennung" dar. d.h. beantrage den Umzug einer einzelnen Person. Das vereinfacht die Vermögensdarstellung gegenüber dem UDI eheblich. Die Argumentation gegenüber deiner Frau für diesen Alleinumzug, hat niemanden zu interessieren. Bei Nachfragen: Sie bleibt mit Kind in D, weil sie das so besser findet und in D familiäre Verpflichtungen hat - Basta. Du hast in N ein Haus gekauft, und möchtest nun länge als 6!!!!!! Monate am STÜCK in Norwegen bleiben, weil du das so toll findest und ja auch von Norwegen aus arbeiten kannst.
Wenn du mit deiner Vermögensdarstellung durchkommst - und eine Registrierung erhältst, bekommst du nicht automatisch auch eine P-Nummer. Die erhältst du vom Skatteetaten. (Das ist anders, wenn du einen norwegischen Arbeitsvertrag hast. Da muss der Arbeitgeber seinen Teil zur Sozialversicherung beitragen - und das geht weitestgehend nur, wenn der Arbeitnehmer auch eine P-Nummer hat - dieses Szenario trifft bei dir aber nicht zu) Jetzt musst du die Damen beim Skatt bezirzen. (Auch Online-Termin machen, dann hingehen, und alle Unterlagen + Registrierungsbescheinigung vom UDI mitnehmen) Der Gamechanger ist idR die Argumentation - du lebst in Norge, hast eine KV und brauchst P-Nummer für BankID. Ohne BankID kannst du praktisch nicht am norwegischen Leben teilnehmen. (Das wissen die auch - nur hat sich der norwegische Staat durch die praktische Verknüpfung von P-Nummer/BankID/Helse ins Knie geschossen). Wenn du die Skattdamen überzeugt hast - und die eine P-Nummer beantragen (dauert dann ca 6 Wochen bis du die Bestätigung bekommst) - dann kannst du deine Familie nachholen (zumindest per Registrierung) als Touristen dürfen sie dich ja sowieso besuchen (das ist NICHT ILLEGAL!!!)
D.h. du hast als registrierter EWR - Bürger in Norwegen das Recht, deine Familie (Personen ersten Grades) nachzuholen. Siehe UDI-Regularien.
Diesen ganzen Zirkus musst du nur machen, wenn du in Norwegen zum Zeitpunkt der Registrierung KEIN Arbeitsverhältnis aufnimmst! Wenn du eine Arbeit in Norwegen aufnimmst gelten andere, durchaus einfachere Regeln. - wie sie in den vorangestellten Texten bereits erläutert wurden.
Ich wünsche dir viel Glück! Und falls es da noch Fragen gibt - gerne per PN oder wir tauschen uns mal Kontaktdaten aus.
Beste Grüße
Thomas