Länger als 3 Monate Aufenthalt - was ist zu beachten ?

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Länger als 3 Monate Aufenthalt - was ist zu beachten ?

Beitragvon Günter » So, 27. Feb 2005, 18:22

Hei,

was sind die Voraussetzungen, wenn ich als Deutscher, länger als 3 Monate
in Norwegen bleiben möchte :?:

Ist die einzige Voraussetzung, daß ich nachweisen muß, aus dem
Heimatland über die notwendigen Finanzmittel zu verfügen :?:

Wenn ja, wie hoch müssen die mtl. sein :?:


farvel så lenge

Günter :bounce:
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Re: Länger als 3 Monate Aufenthalt - was ist zu beachten ?

Beitragvon hobbitmädchen » So, 27. Feb 2005, 18:47

Günter hat geschrieben:Hei,

was sind die Voraussetzungen, wenn ich als Deutscher, länger als 3 Monate
in Norwegen bleiben möchte :?:

Ist die einzige Voraussetzung, daß ich nachweisen muß, aus dem
Heimatland über die notwendigen Finanzmittel zu verfügen :?:


was möchtest du denn machen?
urlaub? wohnen? arbeiten?

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Re: Länger als 3 Monate Aufenthalt - was ist zu beachten ?

Beitragvon Günter » So, 27. Feb 2005, 19:24

hobbitmädchen hat geschrieben:


was möchtest du denn machen?
urlaub? wohnen? arbeiten?

das hobbitmädchen



Hei,

ich möchte dort wohnen - beziehe Versorgungsbezüge als ehemaliger
Beamter in Deutschland !

Günter
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Re: Länger als 3 Monate Aufenthalt - was ist zu beachten ?

Beitragvon hobbitmädchen » So, 27. Feb 2005, 19:30

Günter hat geschrieben:ich möchte dort wohnen - beziehe Versorgungsbezüge als ehemaliger
Beamter in Deutschland !


na, dann dürfte das wohl genügen, wenn du das quasi als einkommen angibst. kann mir zumindest nich vorstellen, dass das große probleme macht, ich hab als praktikantin auch eine aufenthaltsgenehmigung bekommen, ohne dass ich irgendwelches vermögen nachweisen musste.

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Re: Länger als 3 Monate Aufenthalt - was ist zu beachten ?

Beitragvon Günter » Mo, 28. Feb 2005, 17:50

hobbitmädchen hat geschrieben:
na, dann dürfte das wohl genügen, wenn du das quasi als einkommen angibst. kann mir zumindest nich vorstellen, dass das große probleme macht,

das hobbitmädchen


Hei,

gibt`s da keine Betimmungen was mindestens monatlich rein kommen muss ?
Kann man das wo nachlesen ?
Wie und wann muß so ein längerer Aufenthalt beantragt werden ?
Gruss
:lol: Günter
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Re: Länger als 3 Monate Aufenthalt - was ist zu beachten ?

Beitragvon hobbitmädchen » Mo, 28. Feb 2005, 18:38

Günter hat geschrieben:gibt`s da keine Betimmungen was mindestens monatlich rein kommen muss ?
Kann man das wo nachlesen ?

hm... war auf den seiten von UDI - die die deine genehmigung bearbeiten - und hab mal so einen antrag durchgelesen. die wollen lediglich wissen was dir zur verfügung steht, aber nich, wieviel das sein muss. auch auf deren homepage stand darüber nichts...

Günter hat geschrieben:Wie und wann muß so ein längerer Aufenthalt beantragt werden ?

beantragen tust du das ganze bei deiner zuständigen polizeistation wenn du dann in norge bist. nimm auf jeden fall paßbilder mit :wink:

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Re: Länger als 3 Monate Aufenthalt - was ist zu beachten ?

Beitragvon almuth » Mo, 28. Feb 2005, 20:06

hobbitmädchen hat geschrieben:, aber nich, wieviel das sein muss. auch auf deren homepage stand darüber nichts...


Doch, das will das UDI schon wissen.

Zitat:

UTLENDINGSFORSKRIFTEN § 177- SIKRET UNDERHOLD – BELØP

Beløpet på den faste periodiske ytelse skal som hovedregel svare til folketrygdens minstepensjon for enslige.

Pr. 01.05.2004 utgjør dette kr. 105.408,- årlig.


Diese Regel gibt's schon jahrelang und der Betrag wird jährlich justiert, nach der norwegischen Mindestpension für Alleinstehende.

Und hier steht alles drin für Leute, die die UDI-Seiten nur überfliegen.

http://www.udi.no/upload/Faktaark/Tysk/EUEØS%20gamle_tysk.pdf

Gruß,
Almuth
almuth
 

Re: Länger als 3 Monate Aufenthalt - was ist zu beachten ?

Beitragvon hobbitmädchen » Mo, 28. Feb 2005, 20:44

almuth hat geschrieben:Und hier steht alles drin für Leute, die die UDI-Seiten nur überfliegen.


nur komisch, dass die UDI mich nie danach gefragt hat...

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Re: Länger als 3 Monate Aufenthalt - was ist zu beachten ?

Beitragvon almuth » Mo, 28. Feb 2005, 21:28

hobbitmädchen hat geschrieben:nur komisch, dass die UDI mich nie danach gefragt hat...


Überhaupt nicht komisch, weil für Studenten. Aupairs und Praktikanten nämlich andere Bestimmungen gelten. Die wiederum auf den UDI-Seiten zu finden sind.

Schöne Grüße,
Almuth
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Re: Länger als 3 Monate Aufenthalt - was ist zu beachten ?

Beitragvon Günter » Fr, 04. Mär 2005, 15:35

almuth hat geschrieben:
Pr. 01.05.2004 utgjør dette kr. 105.408,- årlig.[/i]



Gruß,
Almuth


Hei Almuth,

danke für die Infos.
Na dann brauch ich nur noch den idealen Wohnort :idea:
ABER erst mal Urlaub machen und schöne Plätze anschauen

Gruss
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