Alsterix hat geschrieben: Auch nicht schlecht, hab ich ja noch nie gehørt - S wie Sicherheitsgurt ?
Hei Alsterix,
nee, so einfach ist es auch wieder nicht.
Bei der auch in Norwegen neuen Klasse S, geht es ab Januar 2005 nicht um den Sicherheitsgurt (sikkerhetsbelt), sondern um „beltebil eller beltemotorsykkel“, also um diese mit „Gurten“ angetriebenen Motorschlitten/Schneescooter (snøscooter) etc. Ab 2006 werden dann in N weitere Fahrzeuge gem. EU–Richtinie, wie z. B. auch die leichten Schneeraupenfahrzeuge für den Gepäck-Transport im Winter im norwegische Hochgebirge, wenn die Straßen gesperrt sind, ggf. mit der Klasse S harmonisiert.
Die neue deutsche Klasse S beinhaltet bislang scheinbar nur diese Fahrzeuge (quarts):
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge:
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
- Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg
(bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
Mit Motoren-/Antriebsarten:
- Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner) Hubraum max. 50 ccm
- andere Verbrennungsmotoren (z.B. Diesel) max. 4 kW Nutzleistung
- Elektromotor max. 4 kW Nenndauerleistung
Alsterix hat geschrieben: Und das soll Otto Normalbeamter auf der deutschen Fuehrerscheinstelle kennen ohne drei Tage lang die Rundschreiben der letzten zwei Jahre zu studieren
Wie wahr
– auch meine Zulassungsstelle war sehr verunsichert! Gerade klärt z. B. ein Fahrschullehrer für mich mit Verband, Kollegen aus D und Österreich, ob nun ein Schnee-Scooter mit z. B. 862 ccm und 150 PS in D mit Klasse S gefahren werden darf, oder, ob hier B (noch) ausreicht oder ob A (groß) vorgeschrieben ist. Die entsprechenden Regelungen würden dann auch für Ausländer in N gelten, wenn sie, je nach Landesteil, noch über eine entsprechende Schneescooter-„Transport-Lizenz“ verfügen.
Das zur Problematik bei der Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht in D und N, wenn man gerichtsverwertbare Fakten benötigt.
Jürgen