Was passiert am "grünen" Zoll?

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Re: Was passiert am "grünen" Zoll?

Beitragvon Heli » Fr, 12. Aug 2005, 14:32

Hallo,

da ich nun einiges an Umzugserfahrung gesammelt habe, vielleicht soviel. Das was hier beschrieben wurde ist der Regelfall. Es ist also völlig unnotwendig einen Umzug als etwas kompliziertes oder papieraufwendiges zu betrachten. Selbst wenn man nicht beim Zoll deklariert, hat man bei einer Kontrolle keine Befürchtungen zu haben sofern man sich an die Vorschriften hält.

Regelfall heißt aber nicht "immer". Durchleuchtungen vom Laderaum und Zöllner die die Möbel sehen wollen kommen gelegentlich vor. Fällt man dann rein ("Ups, die originalverpackte Einbauküche habe ich vergessen") wirds ungemütlich.

Insofern ist der Spruch "... ich haette also sonst was dabei haben koennen" sehr sehr sehr gefährlich.

Achtung: Wer seinen Wohnsitz in Norwegen hat, darf den deutschen Miet-LkW nicht in Norwegen benutzen (gleiche Regelungen wie bei PkW).

Viele Grüße aus dem (nicht :-? ) sonnigen Larvik!
Heli
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Re: Was passiert am "grünen" Zoll?

Beitragvon oter » Fr, 12. Aug 2005, 14:52

Heli hat geschrieben:Achtung: Wer seinen Wohnsitz in Norwegen hat, darf den deutschen Miet-LkW nicht in Norwegen benutzen (gleiche Regelungen wie bei PkW).



hmmm... wie kommt denn das? Könntest Du das bitte etwas ausführlicher erklären, oder vielleicht einen Link posten wo man dazu genaueres nachlesen kann? Ich möchte nämlich im kommenden Jahr nach Norwegen gehen und meine Partnerin soll dann nach einer Weile nachkommen. Dazu habe ich mir gedacht dass ich Sie holen komme und ich unseren Hausrat mit einem in D gemieteten Transporter (weil Connections zum Verleiher...) hoch fahre... dann hätte ich allerdings meinen Wohnsitz schon in Norwegen.

Danke Dir,

Gruß, oter
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Re: Was passiert am "grünen" Zoll?

Beitragvon Heli » Fr, 12. Aug 2005, 15:01

oter hat geschrieben: ... dann hätte ich allerdings meinen Wohnsitz schon in Norwegen.

... und damit wäre Dir auch verboten ein ausländisches Fahrzeug in Norwegen zu benutzen. Zum Thema Autozoll findest Du in der Suchfunktion hier genug.

Ich wollte nur anmerken, daß es zolltechnisch keinen Unterschied zwischen gemieteten und eigenen Fahrzeugen gibt. Sonst wäre halb Norwegen mit "Mietautos" unterwegs. Insofern sollstest Du Dir für Dein Vorhaben entweder einen deutschen Fahrer oder einen norwegischen Mietbully besorgen.

Gruß aus dem (...) sonnigen Larvik!
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Re: Was passiert am "grünen" Zoll?

Beitragvon oter » Fr, 12. Aug 2005, 15:13

Hallo Heli,

danke für Deine Antwort! Aber moment, soweit ich weiß ist es für Ausländer mit begrenztem Aufenthalt maximal (Verlängerung eingerechnet) zwei Jahre lang möglich das in D gemeldete Fahrzeug zu führen. Da ich Student sein werde und somit meine Aufenthaltsgenehmigung ohnehin von Jahr zu Jahr erneuert und neu begründet werden muss, nehme ich doch mal an diesen Status des begrenzten Aufenthaltes für mich in Anspruch nehmen zu können, oder? Innerhalb dieser zwei jahre soll natürlich bei uns alles über die Bühne gegangen sein, keine Frage. Wenn ich also mein eigenes Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen führen darf, dann wird das auch auf andere Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen zutreffen.

Wobei mich die von Dir beschriebene Regelung ohnehin etwas verwundert, soll das heißen ich dürfte im Falle eines Besuchs der lieben Verwandtschaft aus D deren Auto in Norge keinesfalls bewegen? Über so etwas hätte ich mir nie Gedanken gemacht, wenn es mal darum geht gemeinsam auf einen Ausflug zu fahren o.ä..

Gruß, oter
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Re: Was passiert am "grünen" Zoll?

Beitragvon Heli » Fr, 12. Aug 2005, 15:19

oter hat geschrieben:Wenn ich also mein eigenes Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen führen darf, dann wird das auch auf andere Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen zutreffen.
Dieser Logik folgend mußt Du beim Zoll eine Sondergenehmigung für jedes Fahrzeug beantragen. Ohne Vorab-Genehmigung gibt das Ärger.
oter hat geschrieben:soll das heißen ich dürfte im Falle eines Besuchs der lieben Verwandtschaft aus D deren Auto in Norge keinesfalls bewegen? [...] wenn es mal darum geht gemeinsam auf einen Ausflug zu fahren

Ja! Wilkommen in Norwegen.

Gruß aus dem (...) sonnigen Larvik!
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Re: Was passiert am "grünen" Zoll?

Beitragvon snowstorm » Fr, 12. Aug 2005, 15:29

oter hat geschrieben:soll das heißen ich dürfte im Falle eines Besuchs der lieben Verwandtschaft aus D deren Auto in Norge keinesfalls bewegen? Über so etwas hätte ich mir nie Gedanken gemacht, wenn es mal darum geht gemeinsam auf einen Ausflug zu fahren o.ä..


... wenn die Verwandtschaft, der das Auto gehört mit im Auto sitzt ist das kein Problem. Dann darfst du schon. Wenn du aber vorhast, das neue Auto vom Papa mal auszuprobieren, während er bei dir daheim ein Bierchen süffelt - dann lass das mal lieber. Wird arg teuer.

Gruss Patricia
Ich bin keine Signatur. Ich bin hier nur die Putzfrau!
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Re: Was passiert am "grünen" Zoll?

Beitragvon Alsterix » Fr, 12. Aug 2005, 15:44

oter hat geschrieben:soweit ich weiß ist es für Ausländer mit begrenztem Aufenthalt maximal (Verlängerung eingerechnet) zwei Jahre lang möglich das in D gemeldete Fahrzeug zu führen.


Zunächstmal stimmt das (normalerweise aber nur ein Jahr, schon die Verlängerung auf zwei Jahre ist eine Ausnahme). Auf der anderen Seite hängt es aber eben auch von bestimmten Voraussetzungen ab. Im Normalfall solltest Du eine "midlertidlig kjøretilladelse" für genau das eine Fahrzeug haben welches Du bei der Einreise mitgebracht hast. Der wesentlichste Knackpunkt ist der Nachweis daß man nach Lage der Dinge nicht vorhat länger als ein (oder eben maximal zwei) Jahre in Norge zu bleiben. Im Regelfall ist das bei einem befristeten Arbeitsvertrag gegeben. Bei einem Studium wäre ich mir da nicht automatisch sicher - das wird doch im Regelfall länger als nur ein oder zwei Semester dauern ? Ich weiß es aber nicht wirklich, vermutlich wird das trotzdem gehen wenn ohnehin nur für jeweils ein Jahr eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.


oter hat geschrieben:Wenn ich also mein eigenes Fahrzeug mit deutschem Kennzeichen führen darf, dann wird das auch auf andere Fahrzeuge mit deutschem Kennzeichen zutreffen.
Wobei mich die von Dir beschriebene Regelung ohnehin etwas verwundert, soll das heißen ich dürfte im Falle eines Besuchs der lieben Verwandtschaft aus D deren Auto in Norge keinesfalls bewegen?


Das wäre eine sicher interessante Interpretation - leider sehen das die norwegischen Behörden ganz anders. Genau genommen wird die Erlaubnis nicht auf Dich bezogen erteilt, sondern ausdrücklich in Bezug auf das jeweilige Auto; wenn du in einer Partnerschaft lebst, sogar ausdrücklich unter Einschluß des/der samboer. Wird das Auto nun zum Beispiel um den nächsten Baum gewickelt und man braucht ein Ersatzfahrzeug dann wird auch eine neue Sondererlaubnis fällig....

Im Falle des Besuchs der lieben Verwandschaft gibt es solange keine Probleme wie sich der Fahrzeughalter selbst an Bord befindet. Du darfst nur nicht ohne den/die mit dem Auto in Norge rumdüsen :faq: .
Für Mietwagen, ganz besonders bei Umzugswagen ist es möglich für einige Tage eine Erlaubnis beim Zoll zu beantragen. Das muß aber sofort bei der Einreise geschehen, d.h. dann ist die Einreise nur über eine rote Zone zulässig. Gleiches gilt zum Beispiel auch für ausländische Mietwagen wenn Norweger damit als Unfall-Ersatzfahrzeuge zurückkommen. Es ist nicht unmöglich, braucht aber sofort bei der Einreise eine Erlaubnis vom Zoll und die bekommt man dann nur für wenige Tage, danach muß der ausländische Mietwagen zurück.


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Re: Was passiert am "grünen" Zoll?

Beitragvon oter » Fr, 12. Aug 2005, 15:45

Servus!

Danke für die Aufklärung. Ist ja an sich alles kein Problem, wenn man es denn einmal weiß. Wie gesagt, ich wär da im Traum nicht drauf gekommen dass es da Probleme geben könnte.

Aber das kann man ja wieder interessant auslegen, denn im oben beschriebenen Fall säße meine Partnerin, die ja zu dem Zeitpunkt auch noch nicht in Norwegen gemeldet ist, mit im Transporter :). Sie hat also noch Wohnsitz in D und kann den Wagen ja der Form halber auch auf ihren Namen mieten (mit zusätz. Fahrer). Dass sie im Zweifelsfalle schon am nächsten Tag durch Anmeldung ihren Wohnsitz nach N verlegen würde, das wäre ja dann egal, es zählte ja nur der Status Quo zum Zeitpunkt der eventuellen Kontrolle. Ach halt, die Karre muss ja auch wieder zurück... aber gut, sie muss sich ja nicht gleich am nächsten Tag ummelden, sie könnte ja theoretisch drei Monate lang Tourist sein... jaja, Gesetze sind schon etwas interessantes... :)

@Alsterix: Du hast recht, ein Studium dauert im Normalfall mehrere Semester. Das hindert die Norweger aber nicht daran, den Status trotzdem jedes Jahr neu zu kontrollieren. Somit muss ich gewissermaßen jedes Jahr die Erlaubnis beantragen ein weiteres Jahr studieren zu dürfen. Man muss ja auch für jedes Jahr einen bestimmten Geldbetrag (80.000 kr) zur Deckung der geschätzten Lebenskosten vorweisen. Kann ich das nicht oder geben meine Studienleistungen keinen Grund zur Annahme dass ich vorhabe dieses Studium erfolgreich beenden zu wollen, dann bedeutet das im Zweifelsfalle das Ende der Zulassung zum Studium. Hart, aber irgendwie auch gerecht.

Gruß, oter
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Re: Was passiert am "grünen" Zoll?

Beitragvon Alsterix » Fr, 12. Aug 2005, 15:54

Das eigentliche Problem ist die enorm hohe Steuer die bei der Einfuhr normalerweise auf beinahe jedes Auto erhoben wird ("Engangsavgift" sowie die norwegische Mehrwertsteuer von 25%). Eigentlich ist es da schon logisch daß der norwegische Staat diese Regelung wasserdicht macht und die Schlupflöcher - wie etwa im Ausland gemietete Fahrzeuge - eben radikal dichtmacht :wink: .


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Re: Was passiert am "grünen" Zoll?

Beitragvon oter » Fr, 12. Aug 2005, 16:03

Alsterix hat geschrieben:Das eigentliche Problem ist die enorm hohe Steuer die bei der Einfuhr normalerweise auf beinahe jedes Auto erhoben wird ("Engangsavgift" sowie die norwegische Mehrwertsteuer von 25%). Eigentlich ist es da schon logisch daß der norwegische Staat diese Regelung wasserdicht macht und die Schlupflöcher - wie etwa im Ausland gemietete Fahrzeuge - eben radikal dichtmacht :wink: .


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Hmm... sagen wir mal "jein". Denn das Auto soll ja garnicht eingeführt werden, es ist lediglich das Mittel zur Einfuhr der darin befindlichen Gegegstände. Es ist ja Fakt dass das (Miet-)Auto auch ordnungsgemäß wieder das Land verlässt (zumindest kann ich mir andere Spirenzchen nicht leisten und Anwaltskosten schon garnicht :wink: ), aber wie gesagt, es ist ja alles kein Problem wenn man denn weiß was zu tun ist. Wenn man z.B. eine Genehmigung wie von Dir beschrieben erhalten kann, dann ist das doch alles palletti. Es geht ja auch nicht im geringsten darum den norweg. Staat um irgendwas zu bringen was ihm zustünde. Es hat schon seinen Sinn dass es solche Genehmigungen auch gibt, das scheint den Norwegern also auch klar zu sein.
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Re: Was passiert am "grünen" Zoll?

Beitragvon Alsterix » Sa, 13. Aug 2005, 3:09

Ich habe jetzt nochmal die genaueren Einzelheiten beim norwegischen Zoll nachgelesen.

Wenn man einen Umzug macht kann man eine Erlaubnis für die Benutzung eines im Ausland zugelassenen Autos (egal ob LKW, Varebil, PKW) für bis zu 14 Tagen bekommen. Besondere Auflagen gibt es dabei offenbar nicht.

Wenn man einen ausländischen Mietwagen nach Norwegen bringt (und selbst seinen Wohnsitz in Norge hat) bekommt man nur die Erlaubnis für die Fahrt bis zum Wohn- oder Zielort und auch nur für eine kurze Zeit, d.h. in der Regel je nach Strecke nur für wenige Tage. Die Regeln sind da recht streng - es ist sogar verboten in dem Fall mit dem Wagen noch anderswohin in Norge zu fahren. Typischerweise scheint das überhaupt nur für Unfall-Ersatzfahrzeuge gedacht zu sein.

Andere Erlaubnisse können nur für Arbeitnehmer auf Antrag (dann jeweils für längstens ein Jahr) erteilt werden die für einen ausländischen Arbeitgeber dessen Fahrzeug in Norwegen fahren, also typischerweise Berufskraftfahrer vor allem im LKW- und Omnibusverkehr oder beispielsweise auch Monteure die mit einem Werkstattwagen o.ä. unterwegs sind. Ich kenne solche Erlaubnisse von Speditionen. Auch da sind die Regelungen in der Praxis sehr eng, z.B. muß jedes einzelne Kennzeichen der ausländischen Autos aufgelistet werden für die diese Erlaubnis gelten soll und in Norwegen muß man die Erlaubnis dann auch mitführen. Mein Ex-Spediteur hatte zwei kleinere LKWs für Verteilerverkehr im Großraum Oslo eingesetzt die aber im Ausland zugelassen waren. Nach einem Unfall in Deutschland wurde ein Ersatz-LKW angemietet und von einem Norweger mit der Ladung nach Norwegen gebracht. Für den war die Tour in Svinesund erstmal zuende weil logischerweise das Kennzeichen des Miet-LKW nicht in seiner Erlaubnis eingetragen war. In einem anderen Fall wurde derselbe Fahrer in Oslo kontrolliert und hatte seine Erlaubnis nicht dabei. Daraufhin mußte er den LKW an Ort und Stelle stehen lassen, anderweitig nach Hause fahren und erstmal die Erlaubnis holen.....

Alle anderen Eventualitäten wo womöglich noch mal ein Norweger (oder hier gemeldeter Ausländer) ein ausländisches Auto fahren darf sind ganz streng eingeschränkt :
So dürfen etwa Autos in eine Hotelgarage gefahren werden, auf eine Fähre oder wieder von Bord oder etwa bei Hilfeleistungen (Werkstatt, Autowaschanlage, Abschleppunternehmen, Bergung), in jedem Fall aber nur kurzfristig :wink:.


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Re: Was passiert am "grünen" Zoll?

Beitragvon Jensen » Sa, 13. Aug 2005, 20:25

Hallo Oter,

mach Dir nicht zuviel gedanken .Ich denke das mit dem Miet-LKW ist auch kein Problem, wenn Du Ihn selber fährst.Ist halt ja nur ein Umzug und die Zöllner in Norge sind auch nur Menschen.In der Regel wird das recht locker gesehen.Viel Spass beim umziehen!!!!!
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