Von D nach N und was passiert mit dem Auto?

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Re: Von D nach N und was passiert mit dem Auto?

Beitragvon Grønn Demon » Fr, 02. Sep 2005, 10:42

Habe ich schon - und keine Antwort erhalten.
Zudem ist Email als Beweismittel im Streitfall immer schlecht, da Emails nicht sicher sind.

Marvin
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Re: Von D nach N und was passiert mit dem Auto?

Beitragvon Wurmi » Fr, 02. Sep 2005, 11:29

Grønn Demon hat geschrieben:Habe ich schon - und keine Antwort erhalten.
Zudem ist Email als Beweismittel im Streitfall immer schlecht, da Emails nicht sicher sind.

Marvin


Ups? Ichhabe immer eine Antwort erhalten und ich habe x Mal die verschiedensten Sachen gefragt.

Fuer den Streitfall hilft Dir auch eine muendliche Auskunft, via Person xy herzlich wenig :-).

Solange Du nachweisen kannst, dass du nur begrenzt hier bist, hast Du doch kein Problem, oder? Geh hin, beantrage das Stueck Papier und gut isses,... . Ich sehe nicht, wo das Problem liegt? Entweder willst Du es korrekt handhaben mit dem Auto oder nicht.... . Falls Du keinen Antrag mehr stellen musst, fein, dann ist ja alles gut, aber falls doch??? Deine Wahl.

Sorry, aber ich sehe nur einfach nicht das Problem.

Gruesse,
Wurmi
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Re: Von D nach N und was passiert mit dem Auto?

Beitragvon Grønn Demon » Fr, 02. Sep 2005, 11:36

Wenn man eine midlertidlig kjøretillatelse beantragt, weiss der Zoll definitiv, wann das Auto zum ersten Mal im Lande war.

Wenn der Zoll den Wagen also ein Jahr spæter zum ersten Mal sieht, ist er ein Jahr ælter und somit guenstiger einzufuehren.

Marvin
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Re: Von D nach N und was passiert mit dem Auto?

Beitragvon Susanne » Fr, 02. Sep 2005, 11:39

Grønn Demon hat geschrieben:sören, frag doch bitte mal dort direkt nach, ob man tatsächlich inzwischen bei verträgen bis zu einem jahr keine midlertidlig kjøretillatelse mehr braucht.


Wurmi hat geschrieben:Hi,

wieso schreibst Du nicht einfach eine Email an den Zoll und dann hast Du eine schriftliche Auskunft... ???

Gruesse,
Wurmi

Warum nicht selber auf der Seite des Zolls nachschauen???
Auf http://www.toll.no steht's sogar auf deutsch... :mrgreen:
http://www.toll.no/tysk/Orientierung.htm

Zitat: Zeitweiliger Aufenthalt in Norwegen vgl. § 4

Als Hauptregel gilt, dass ein zeitweiliger Aufenthalt nicht länger als 1 Jahr ab Zeitpunkt der Einreise dauert. Es muss dokumentiert werden, dass der Aufenthalt innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr liegt, und in diesem Falle braucht bei der Zollverwaltung keine Zulassung für diesen Zeitraum beantragt zu werden.
Auf Antrag beim zuständigen Zollbezirk kann eine Zulassung für abgabenfreie Einfuhr und Nutzung für ein weiteres Jahr erteilt werden, d.h. insgesamt 2 Jahre. Falls eine Verlängerung der Dauer des zeitweiligen Aufenthalts um bis zu einem Jahr erforderlich ist, so kann dem stattgegeben werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass der gesamte Aufenthalt 2 Jahre nicht überschreitet. In solchen Fällen muss der Antrag auf Zulassung beim zuständigen Zollbezirk innerhalb eines Jahres ab Einreisezeitpunkt gestellt werden.

Die geltende Praxis erlaubt es auch, Personen, die für einen zeitweiligen Aufenthalt von zwischen 1 und 2 Jahren nach Norwegen einreisen, eine Zulassung für den gesamten Zeitraum von bis zu 2 Jahren zu gewähren. In solchen Fällen ist der Antrag bei der Zollverwaltung jedoch bereits im Zusammenhang mit der Einreise zu stellen.


Hilsen
Susanne

P.S.: Eine Diskussion zum Thema Auto gab es schon öfters... z.B. hier: http://forum.norwegen-freunde.com/viewt ... me=3#40180 und die Bestimmungen haben sich seitdem nicht geändert... :wink:
Zuletzt geändert von Susanne am Fr, 02. Sep 2005, 11:56, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Von D nach N und was passiert mit dem Auto?

Beitragvon Wurmi » Fr, 02. Sep 2005, 11:41

hmmm,...
ja und? nochmals: das auto wird zu dem preis versteuert oder berechnet oder welcher begriff auch immer richtig ist, der an dem tag gueltig ist. es zaehlt der zeitwert am tag der einfuhr, also der offiziellen einfuhr. nicht der tag, an dem du eine erlaubnis beantragt hast.
und die einjahresfrist gilt auch ab dem tag, wo du in n bist, nicht ab dem tag wo das auto da ist..... .

oder wie war es gemeint?

gruesse,
wurmi
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Re: Von D nach N und was passiert mit dem Auto?

Beitragvon Grønn Demon » Fr, 02. Sep 2005, 12:31

Wurmi hat geschrieben:es zaehlt der zeitwert am tag der einfuhr, also der offiziellen einfuhr. nicht der tag, an dem du eine erlaubnis beantragt hast.


das wære super! von trolljenta habe ich diesbezgl. andere angaben, næmlich, dass ja sonst jeder ein-zwei jahre so mit dem wagen fahren wuerde.
das will man unterbinden.

Susanne:
Diese Info habe ich auch schon verlinkt, irgendwer (hab's grad nicht im Kopf, wer das war) konnte das aber nicht glauben und wollte auf Nummer sicher gehen.

Marvin
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Re: Von D nach N und was passiert mit dem Auto?

Beitragvon oter » Fr, 02. Sep 2005, 12:35

Grønn Demon hat geschrieben:
Wurmi hat geschrieben:es zaehlt der zeitwert am tag der einfuhr, also der offiziellen einfuhr. nicht der tag, an dem du eine erlaubnis beantragt hast.


das wære super! von trolljenta habe ich diesbezgl. andere angaben, næmlich, dass ja sonst jeder ein-zwei jahre so mit dem wagen fahren wuerde.
das will man unterbinden.


Im anderen Thread waren wir ja auch genau zu dieser Frage gekommen. Mich würde es jedenfalls auch wundern wenn es so wäre, aber nicht weniger freuen :).

Gruß, oter
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Re: Von D nach N und was passiert mit dem Auto?

Beitragvon Wurmi » Fr, 02. Sep 2005, 12:37

Grønn Demon hat geschrieben:
Wurmi hat geschrieben:es zaehlt der zeitwert am tag der einfuhr, also der offiziellen einfuhr. nicht der tag, an dem du eine erlaubnis beantragt hast.


das wære super! von trolljenta habe ich diesbezgl. andere angaben, næmlich, dass ja sonst jeder ein-zwei jahre so mit dem wagen fahren wuerde.
das will man unterbinden.

Marvin



Naja, ich habe das gerade hinter mich gebracht,.... . Versteuert mit 25 % im Juni und heute zugelassen und engangsavgift bezahlt,... .

Und mein Motorrad lasse ich unangemeldet in der Garage stehen bis næchstes Jahr (25% sind gezahlt im Juni).

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Re: Von D nach N und was passiert mit dem Auto?

Beitragvon Wurmi » Fr, 02. Sep 2005, 12:43

Nachtrag:

mein Auto war 2003 krachneu und jetzt habe ich den 2 Jahresabschlag bekommen. Das sind immerhin irgendwas an die 30 %. Die kønnen ja nicht mein Auto zu dem Preis berechnen, den es hatte, als es neu war,.... . Da wære ja jeder blød, der dann ein Auto einfuehren wuerde! Dann lieber in D verkaufen und ein anderes frisch gekauftes mitnehmen,.. .

Mein Motorrad ist Jahrgang 93 ! Welchen Wert sollten die denn ansetzen, wenn nicht den aktuellen Zeitwert oder hier besser: Restwert :-) ?


Nein, es war kein Problem! Und ich hatte diesmal gaaanz liebe Zollbeamten und Leute bei der Zulassungsstelle. Der Pruefer hat sogar eine Bestætigung auf deutsch fuer mich geschrieben! Ganz lieb.

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Re: Von D nach N und was passiert mit dem Auto?

Beitragvon mondseherin » Fr, 02. Sep 2005, 16:29

Ich habe mein Auto verkauft, ein Renault Clio von 4 Jahren und erst 60 000km. Und ich sollte 90000NKO bezahlen....................irre
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Re: Von D nach N und was passiert mit dem Auto?

Beitragvon Heli » Fr, 02. Sep 2005, 17:29

Hei,

es hat sehr wohl Bedeutung, ob man die "midlertidlig kjøretillatelse" beantragt oder nicht. Tut man dies, meldet sich der Zoll nämlich nach Ablauf der Frist automatisch beim Besitzer.

Unterläßt man dies, hat man nach Fristablauf nicht automatisch den Zoll am Hals. Das eröffnet eine gewisse Grauzone. Mit ein wenig Phantasie, ggf. einem Fahrzeugwechsel läßt sich da noch etwas machen...

Möchte hier aber niemanden zu potentiell gesetzeswidrigem Handeln animieren. :wink:

Viele Grüße aus der Stadt, die seit 2004 keine Zollverwaltung mehr hat!
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Re: Von D nach N und was passiert mit dem Auto?

Beitragvon Karsten281 » Fr, 02. Sep 2005, 17:38

Wie sieht das ganze bei Leuten aus, die nur eine Aufenthaltsgenehmigung für N haben? Soweit ich es begriffen habe, schlägt doch die Pflicht erst zu, wenn man die norwegische Personennummer hat?

Wie ist es, wenn das Auto auf die Person mit der Aufenthaltsgenehmigung zugelassen ist und der Partner (mit P-Nummer) die Kiste gelegentlich fährt? Oder sollte er das besser ganz unterlassen?
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Re: Von D nach N und was passiert mit dem Auto?

Beitragvon pannekakelansk » Fr, 02. Sep 2005, 18:51

Hei Karsten.
Hast Du für Dein Auto ein deutsches Kennzeichen kann es [so habe ich die anderen gesammelten Threads zu deinem Thema verstanden] nur von Leuten gefahren werden, die nicht in Norwegen gemeldet sind. Norweger und ich würde mal vermuten hier gelten dann auch alle anderen Ausländer mit P-Nummer als Norweger dürfen das Auto nur dann fahren, wenn Du als Halter des Wagens daneben sitzt. Alles andere kann verdammt teuer werden.
siehe auch

hier Rubrik Auswandern -> Auto

@wurmi
Glück gehabt.
Ich hab' gerade mal beide Texte beim Zoll dazu gelesen - so genau habe ich da nichts gefunden ob nach midlertidi til. der Wert von vor zwei Jahren genommen werden muß oder nicht.

Hilser

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Re: Von D nach N und was passiert mit dem Auto?

Beitragvon Alsterix » Fr, 02. Sep 2005, 18:53

Karsten281 hat geschrieben:Wie sieht das ganze bei Leuten aus, die nur eine Aufenthaltsgenehmigung für N haben? Soweit ich es begriffen habe, schlägt doch die Pflicht erst zu, wenn man die norwegische Personennummer hat?

Wie ist es, wenn das Auto auf die Person mit der Aufenthaltsgenehmigung zugelassen ist und der Partner (mit P-Nummer) die Kiste gelegentlich fährt? Oder sollte er das besser ganz unterlassen?


Warum einfach wenn`s umständlich auch geht :lol: ?

Sobald Du in Norge Deinen Wohnsitz hast ist es Dir bis auf die vom Zoll genehmigten Ausnahmen nicht mehr erlaubt in Norge ein ausländisches Auto zu fahren (außer der Besitzer ist dabei). Wenn der von Dir als Beispiel angeführte Partner "die Kiste gelegentlich fährt" sollte er als samboer in dieser midlertidlig kjøretilladelse angegeben sein. Ist er das nicht sollte er es besser lassen :wink: (das hat jetzt absolut nix mit Bangemachen oder Obrigkeitshörigkeit zu tun - als faktischer Besitzer ist er in dem Moment für die Zahlung der Engangsavgift verantwortlich. Da man selten genug Kleingeld dafür einfach so dabei hat muß man mit der Beschlagnahme des Autos rechnen und im ungünstigsten Falle zusätzlich mit einem Strafverfahren. Das ist ein Zollvergehen und wird hier nicht als Kleinigkeit angesehen)

Und jetzt bitte nix über ersten/zweiten/Nebenwohnsitz etc. - sowas gibt es nach dem norwegischen Recht nicht. D.h. danach wohnst Du entweder hier oder eben nicht. :!:

Die Differenzierung Aufenthaltserlaubnis = ja / P-Nummer (Meldung im Folkeregister) = nein habe ich leider nicht verstanden, was soll das für einen Sinn haben ?


alsterix
Wer sagt: hier herrscht Freiheit, der lügt, denn Freiheit herrscht nicht. (Erich Fried)

Kultur ist, wenn man aus dem Schädel seines Feindes eine hübsche Trinkschale anfertigt,
Zivilisation, wenn man dafür ins Gefängnis kommt.

Wo gibt`s Høgørøk-Øl ? - http://www.monochrome.com/hogorok

DAS! neue Norwegenforum : http://norwegenforum.foren-city.de email : alsterix@sarpsborg.net
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Re: Von D nach N und was passiert mit dem Auto?

Beitragvon Karsten281 » Fr, 02. Sep 2005, 20:22

Alsterix hat geschrieben:Die Differenzierung Aufenthaltserlaubnis = ja / P-Nummer (Meldung im Folkeregister) = nein habe ich leider nicht verstanden, was soll das für einen Sinn haben ?


Es ging drum, daß meine Freundin (auf die das Auto hier in D übrigens tatsächlich zugelassen ist) zwar mit nach Norwegen kommt, aber dort keinen Wohnsitz beantragen wird. Ich habe es aber so verstanden, daß man für längere Aufenthalte dann eine Aufenthaltsgenehmigung braucht. Wenn das nicht notwendig ist - umso besser.

Ich werde dagegen sehr wohl in Norwegen gemeldet sein wegen Arbeit etc. Wenn ich es richtig verstehe, sollte ich das Auto also nur fahren, wenn sie daneben sitzt? Damit hätte ich wenig Probleme, da wir es sicher in erster Linie für gemeinsame Touren nutzen würden, in Städten verlasse ich mich lieber auf Rad und ÖPNV.

Ergänzung: Und das Auto mit allem Komfort einzuführen, halte ich für unsinnig. Das Teil ist jetzt 14 Jahre alt mit ca. 220.000 km. Es könnte also im Extremfall auf dem Weg von der Zollverwaltung zur Wohnung den Geist aufgeben.
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