Zunächstmal bin ich durchaus einig mit Dir daß es sich nicht rechnet so ein altes Auto nach Norge einzuführen, es sei denn es wäre ein echter wertvoller Oldtimer.
Das andere - Aufenthaltserlaubnis und Anmeldung - sehe ich als eine direkt zusammengehörige Angelegenheit. Es ist richtig daß spätestens nach sechs Monaten eine Aufenthaltserlaubnis nötig ist, andernfalls ist der Aufenthaltsstatus im Lande ungesetzlich. Dazu gehört nach meinem Verständnis beides, also zuerst die Aufenthaltserlaubnis (durch das UDI) und dann die Anmeldung beim Folkeregister. Ich kenne die norwegischen Gesetze und Verordnungen dazu nicht akkurat (muß ich mir glaub ich auch nicht antun).
Ich gehe aber mal ganz einfach davon aus daß in dem Punkt die Vorschriften der beiden Länder sich nicht grundlegend unterscheiden. Wenn doch bitte ich um die entsprechende Information, lerne ja immer gerne dazu...
Vereinfachte Kurzfassung :
Wenn ein Ausländer sich in Deutschland länger als drei Monate aufhalten möchte braucht er dazu eine Aufenthaltserlaubnis und er MUSS sich beim Einwohnermeldeamt der Wohnsitzgemeinde anmelden. Tut er das nicht dann riskiert er neben der Aufenthaltsgenehmigung auch noch ein Bußgeld . Wenn ein Deutscher sich in D nicht korrekt ab- oder ummeldet gilt das übrigens im Prinzip ebenso was das Bußgeld angeht...
alsterix