Das ist immer wieder eine Herausforderung das Thema Auto nach Norge schaffen...
Ich habe heute auch gerade noch rechtzeitig rausgefunden daß das schon fast gekaufte Auto in Norwegen nichtmal als varebil zugelassen werden könnte (umsoweniger als lastebil) sondern nur als personbil
Vielleicht für andere etwaige Interessenten : in dem Fall handelte es sich um einen kleineren Pick-up-truck, also einen Kleinlastwagen (oder genauer Geländewagen) mit einer offenen Ladefläche und einer davor liegenden Fahrgastzelle, in Falle des gewünschten Autos eine mit einer Doppelkabine. Gescheitert ist das bei dem Auto mit dem ich zurückkommen wollte an ein paar Zentimetern die die Ladefläche im Verhältnis zur Kabine zu kurz ist (oder die Kabine zu lang) grrrr
Zum Glück hab ich das Auto noch nicht gekauft...
Das Absurdistanische daran ist daß es zwei Versionen des gleichen Autos gibt - eine kürzere und eine längere Kabine (bei gleichen Gesamt-Abmessungen des Autos). Die längere hat eine zweite Reihe Sitzplätze als normale Sitzbank, die kürzere hat nur so eine Art Notsitze, klappbar und recht unbequem. Die kurze Kabine bekäme ich in Norge als varebil zugelassen (weil die Ladefläche länger als die Kabine ist), die kann ich nur in der Praxis bedeutend weniger gebrauchen und die kurze Version gibt es auf dem Gebrauchtwagenmarkt in Deutschland auch viel seltener.
Die lange Kabine (die Differenz beträgt gerademal 34 Zentimeter, die je nach Version der Kabine oder der Ladefläche zugeschlagen werden) bekomme ich in Norwegen grundsätzlich nur als PKW/Kombi zugelassen, dann rechnet sich das Ganze mit der Engangsavgift nicht mehr.
Bei der Gelegenheit hab ich dann auch noch etwas Klarheit in die andere Variante - Zulassung als lastebil - hineinbekommen. Erstens muß das Auto dazu mindestens ein Zulässiges Gesamtgewicht von 3500 kg oder mehr haben und dann gelten außerdem auch wieder die Vorschriften wie beim varebil was die Mindest-Ladefläche angeht (die berühmte virtuelle Kiste).
Soll für "mein" Autochen heißen - wäre das Teil auf 3,5 t zulassungsfähig dann könnte man die kurze Kabine als LKW zugelassen bekommen, die lange wiederum nicht, das ist selbst dann ein PKW-Kombi.
Alles klar
?
Inzwischen hab ich mir auch den kompletten Gesetzestext besorgt was die Erlaubnis für den vorübergehenden Gebrauch ausländischer Fahrzeuge in Norwegen angeht. Natürlich steht da eine so spezielle Frage wie die von oter auch wieder nicht ausdrücklich drin
Ich denke das müßte trotzdem gehen und dafür gibt`s zwei Gründe :
Erstens sind in dem Zusammenhang zum Beispiel auch Miet-/Leasing- oder Firmenautos erlaubt (die also etwa dem Arbeitgeber gehören). Dabei sollte es genügen wenn man mit Vertrag oder Vollmacht nachweisen kann daß man das Fahrzeug rechtmäßig benutzt, dann dürfte es normalerweise keine Rolle spielen auf wen das Auto als Halter in Deutschland zugelassen ist.
Zweitens - und das würde ich dann zur Abwechslung mal positiv sehen - kann eine solche vorübergehende Fahrerlaubnis ausdrücklich auch für Familienangehörige oder "Samboer" ausgestellt werden. In oters speziellem Fall würde ich also im Antrag auf diese Erlaubnis von Anfang an für beide diese Erlaubnis beantragen. Daß die Partnerin in dem Falle noch nicht in Norwegen ist spielt mit etwas Glück vielleicht keine Rolle, hilfreich könnte es aber sein wenn man schon dann nachweisen kann daß auch bei ihr die Voraussetzung eines befristeten Aufenthalts von höchstens zwei Jahren ab der Antragstellung gegeben ist (also Zeitvertrag des Arbeitgebers oder zeitlich befristetes Studium oderso).
Es ist außerdem richtig daß eine schriftliche Fahrerlaubnis bei einem von vornherein auf maximal ein Jahr befristeten Aufenthalt nicht mehr zwingend notwendig ist. Allerdings muß man in dem Fall jederzeit schlüssig nachweisen können daß eben genau diese Voraussetzung vorliegt. In der Praxis heißt das man muß im Auto ständig mindestens eine Kopie des Zeit-Arbeitsvertrags dabei haben oder die entsprechende Bescheinigung der Uni oder dergl. Im Falles eines Gastsemesters o.ä. dürfte das wohl problemlos gehen. Spätestens wenn man im Grunde doch länger hier bleiben will und/oder die Verhältnisse etwa in Bezug auf die Arbeit nicht langfristig planbar sind würde ich immer zu der sichereren Vorgehensweise raten sich beim Distrikttollkontor diese Fahrerlaubnis zu beschaffen. In meinem Falle etwa hätten sich durch den Wechsel der Arbeitgeber jedesmal neue Verhältnisse ergeben (erst unbefristeter Vertrag einer Firma mit Sitz außerhalb von Norwegen, dann ein unbefristeter norwegischer Vertrag der aber nicht über die Probezeit hinauskam und jetzt ein befristeter norwegischer Vertrag). Mir scheint es da angesichts des kleinen Vermögens für die Steuer wichtig so oder so eine gewisse Planungssicherheit gerade für die erste Zeit zu haben und die sehe ich leider nicht ohne die midlertidlig kjøretillatelse
Auf der anderen Seite würde ich mit der Beantragung auf jeden Fall solange warten bis die Aufenthaltserlaubnis vorliegt und eine Anmeldung im Folkeregister vorliegt. Vorher ist das alles nämlich gar nicht nötig
Und auch im Falle einer endgültigen Einfuhr würde ich dazu raten solange zu warten bis eine Personennummer vorliegt - sonst wird das nämlich nix mit der Anmeldung des Autos in Norwegen bzw. das Auto müßte solange unangemeldet rumstehen oder mit Probekennzeichen gefahren werden bis man die Fødselsnummer endlich hat
alsterix