Kommt darauf an wie man es macht.
Wenn man nach Norwegen zieht (dauerhaft) und ein Auto mitnehmen möchte dann muß dafür eine Menge Geld bezahlt werden. Es gibt zwar keinen Zoll aber umsomehr Steuern für ein Auto das erstmals in Norwegen in Verkehr gebracht wird ("Engangsavgift") sowie Mehrwertsteuer/Einfuhrumsatzsteuer.
Die Mehrwertsteuer alleine macht 25% vom Zollwert des Autos aus (das kann der Kaufpreis sein wenn man es gerade gekauft hat oder aber der Zeitwert im Herkuftsland). Das sind also schonmal 25% des Wertes, kann man vielleicht gerade noch nachvollziehen.
Dann kommt die Engangsavgift
Die errechnet sich nach einer speziellen Formel aus dem Leergewicht des Autos, der Motorleistung und dem Hubraum. Von diesem Betrag (für ein neues Auto) gibt`s dann einen Abschlag für jeden Monat den ein gebrauchtes schon auf dem Buckel hat. Trotzdem übersteigt die Summe nicht selten den Wert des Autos in Deutschland, vor allem bei sehr schweren und leistungsstarken Autos. Dutzende von Beiträgen hier und viele viele Artikel in Zeitungen, Internet usw. beschäftigen sich mit dem Problem Autoimport nach Norge.
Das naheliegendste für Dich wenn Du nur für ein Semester nach Norge kommen willst ist das Auto in Deutschland angemldet zu lassen und beim Zoll der Gemeinde wo Du in Norwegen wohnst später eine "mdlertidlig kjøretilladelse" (vorübergehende Fahrerlaubnis) zu besorgen, die kannst Du dann noch für maximal ein Jahr bekommen und sparst Dir damit das ganze Theater mit dem Import, der Neuanmeldung und dieser hübschen kleinen Steuer. Drei Bedingungen sind dabei :
Erstens muß das Auto nach Ablauf des maximal einen Jahres tatsächlich wieder raus aus Norwegen (der Zoll fragt nach einem Jahr nach !).
Zweitens darf das Auto nicht von anderen Personen gefahren werden die nicht in dieser "Fahrerlaubnis" eingetragen sind, jedenfalls nicht von Leuten, die ihren Wohnsitz in Norge haben - eventuelle Partner/Samboer müssen auch in die "Fahrerlaubnis" eingetragen werden.
Drittens muß das Auto ordentlich in Deutschland auf Dich zugelassen, versteuert und vor allem versichert sein.
Eine spätere Verlängerung dieser Erlaubnis ist nicht möglich - wenn das Auto danach länger in Norge bleiben soll geht das nur noch über die extrem teure offizielle Einfuhr.
Der Hintergrund dafür ist daß Personen mit Wohnsitz in Norwegen von dem Moment an, wo sie im Folkeregister (=Einwohnermelderegister) eingetragen sind das Fahren eines im Ausland zugelassenen Autos bis auf einige ganz wenige Ausnahmen absolut verboten ist. Um alle denkbaren Schlupflöcher für die Umgehung der teuren norwegischen Auto-Steuern zu stopfen wird das sogar als Steuer-Straftat verfolgt, das ist hier also nicht eine nette kleine Bagatelle - wenn man Pech hat kann das Auto eingezogen werden und es gibt noch ein Bussgeld obendrauf !
Bis zu drei Monaten, etwa als Tourist oder Arbeitssuchender ist das natürlich noch gar kein Problem, da muß man sich ja auch nicht anmelden und braucht keine Aufenthaltserlaubnis.
Das ganze Thema ist richtig kompliziert und ich habe es hier nur angerissen um Deine Frage zu beantworten. Es gibt eine aktuelle Auslegung (die ich nicht teile) nach der angeblich bei einem Aufenthalt von bis zu einem Jahr auch die besagte vorübergehende Fahrerlaubnis nicht gebraucht wird solange man (etwa durch einen befristeten Arbeitsvertrag) nachweisen kann daß der Aufenthalt eben nicht länger als 12 Monate sein soll. Mir ist das zu unsicher und ich möchte das deshalb so nicht als Rat weitergeben - das Verfahren, sich nachdem man die Aufenthaltserlaubnis bekommen hat (kriegst Du als Student sowieso im Normalfall immer nur für ein Jahr) und beim Folkeregister angemeldet hat beim Zoll diese Fahrerlaubnis zu besorgen ist nicht so aufwändig und damit ist man m.E. auf der sicheren Seite
Wenn es dazu weitere Fragen gibt, null Problemo...
alsterix