Einfuhr eines Campingbil

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Re: Einfuhr eines Campingbil

Beitragvon Christoph » Mi, 26. Okt 2005, 21:57

Alsterix hat geschrieben:... "virtuelle Kiste" hat L 140, B 90 und H 105 cm...


...die Zahlen kommen mir bekannt vor... :idea: :idea: :D, womit habe ich das nur verwechselt :?: :?: :?:
"Wen Gott liebt, den lässt er fallen in dieses Land am Polarkreis (Helgeland)."

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Re: Einfuhr eines Campingbil

Beitragvon Wick1e » Do, 27. Okt 2005, 23:21

Seit 2001 muss "nur" noch diese kiste reinpassen (l=140, b=90, h=105).
Diese muss nur theoretisch reinpassen, braucht also nicht durch die tuer zu passen. Sie muss waagreicht/parallel liegen, also nicht schreg oder kippen,....
Muesste beim Kangoo kein problem seien.

Als campingbil wird der schon sehr klein, max. 2 schlafplaetze wenn ueberhaupt. Die anforderung fuer ein solches auto sind nicht genau definiert, es gibt ein rundschreiben mit den empfohlenden anforderungen, bleibt am ende aber im ermessen vom biltilsyn. (werde dieses mal heraussuchen und hier posten)

Die trennwand kann geschraubt seien, ist das normale. Sie kann dicht seien oder auch nur ein gitter. Seitenfenster duerfen bleiben, muessen nicht "verblendet" werden.

Man kann den Kangoo kastenwagen (hinten unverkleidet,...) oder auch den Kangoo pkw (ruecksitze, verkleidung,...) als varebil zulassen. Beim letzteren muss dann die rueckbank raus, trennwand rein.

Die aufnahmen vom gurt wuerde ich erst mal nicht "zerstøren", glaub nicht das das notwendig ist. Macht einen spaeteren rueckbau umstaendlich und teuer.
Sehe immer wieder varebil, die sogar die gurte dringelassen haben (eigntlich nicht korekt!)
Schraube evt. verzurrøsen in den gewinden wo die gurte befestigt waren.
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Re: Einfuhr eines Campingbil

Beitragvon oter » Fr, 28. Okt 2005, 7:38

Hmmm...

Kurze, vielleicht dumme Frage: Darf man denn die Ladefläche eines Varebils auch als Schlaffläche benutzen? Der Kangoo würde mir in der Hinsicht schon gut gefallen, wenn man sich z.B. hinten aus Multiplex-Platten ein "Bettgestell" reinbaut, das nur bei Bedarf mit Isomatten gepolstert wird und sonst eben als Ladefläche dient.

Allerdings weiß ich garnicht ob die Länge der Fläche reicht, habe mal bei einem ausgebauten Kangoo gesehen, dass dort die Vordersitze nach vorn geklappt werden mussten um den Wagen übernachtungsbereit zu machen, das ginge mit einem Trenngitter ja nicht.

Also das würde mich schon interessieren, ich könnte den Kangoo beim Renault-Händlers meines Vertrauens vergleichsweise vorteilhaft gegen meinen Megane "eintauschen". Wenn man im Gegenzug dafür ein Auto mit viel Stauraum und ein "halbgares" Campingbil bekommt und obendrein bei der Engabgsavgift sparen könnte... GEIL! Nur die Frage ob das so geht, ich fürchte ja fast nicht ...
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Re: Einfuhr eines Campingbil

Beitragvon Alsterix » Fr, 28. Okt 2005, 9:20

Ehrlich gesagt hab ich mich über genau diese Frage auch von Anfang an gewundert wie man da eigentlich schlafen will bei den Abmessungen vom Kangoo. Meine Katze hätte da ja kein Problem, die schläft so wie jetzt am liebsten kreisförmig zusammengekuschelt aber für Zweibeiner scheint mir das etwas unbequem :)
Erlaubt ist das ansonsten, ich hab hier schon öfter unterwegs Leute gesehen die in ihren Sprinter o.ä. auch eine Schlafmöglichkeit im Laderaum eingebaut haben, anders geht das ja meist nicht weil im Fahrgastraum nicht genug Platz bleibt.
Solange da keine Leute während der Fahrt liegen dürfte das Politi, Statens Vegvesen und Co auch nix angehen...


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Re: Einfuhr eines Campingbil

Beitragvon Roland » Fr, 28. Okt 2005, 10:12

Hei,
da ich ja als "Kangoonaut" das Thema bobill= Kangoo ? aufgeworfen hatte, hier ein paar Links und Berichte:
Bei komplett ausgebauter (!) hinterer Sitzbank (Aufwand 10 Minuten) waren wir schon mal 4 Wochen in Norge unterwegs. Ohne Umbau, Schränke, Regale usw., nur die ISO-Matten rein und die Rucksäcke und anderes Gepäck nachts auf die Vordersitze und im Fußbereich verstaut; quasi die spontane Form eines bobil. Unterm Dach hatten wir noch so eine Art selbstgebautes, straff gespanntes Gepäcknetz. Will damit sagen, daß der Kangoo , ohne materiellen Umbau, ganz fix zum einfachen bobil taugt :wink:
Hier noch die versprochenen Links:
Kangoo-Forum> http://www.mykangoo.de/
http://home.htp-tel.de/mgensch/myk/camp.html
http://home.htp-tel.de/mgensch/myk/camp2.html
Und dann noch für teuer EURO ein "PIPIFAX-Ausbau"... :roll:
http://www.kangoo-carpediem.de/index.swf

mvh
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Re: Einfuhr eines Campingbil

Beitragvon oter » Fr, 28. Okt 2005, 10:43

Hallo Roland,

vielen Dank für die Links. Auf der Seite von diesem Carpe-Diem-Kangoo sieht man auch das, was ich meine: Dort sind, wenn ich mich nicht irre, die Vordersitze vorgeklappt um die Schlaffläche zu erreichen.

Bild

War das bei Euch nicht nötig? Kann ich als normalgroßer Mensch (1,83) im Kangoo schlafen, auch wenn aus Zulassungsgründen ein Trenngitter/wand/netz hinter den Sitzen sein muss? Wohl leider eher nicht... Bliebe die Frage: Dieses Gitter darf ja verschraubt sein... darf man die Schrauben denn lösen um sich im Auto lang zu machen? Zu der Zeit wird das Auto ja nicht benutzt und steht im Zweifel sogar auf privatem Grund... *denk*

Ansonsten fände ich das Teil wirklich genial, das würde ich mir schwer überlegen als Alternative zur teuern Einfuhr des Meganes, der letztlich weniger Stauraum und weniger Möglichkeiten bietet.
Zuletzt geändert von oter am Fr, 28. Okt 2005, 10:53, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Einfuhr eines Campingbil

Beitragvon Alsterix » Fr, 28. Okt 2005, 10:45

Tatsächlich beeindruckende Basteleien, vor allem das offenbar italienische Autochen hat etwas :) .
Trotzdem wird es wohl nicht möglich sein so ein Teil in Norge als bobil zugelassen zu bekommen - ich denke auch in Deutschland wäre das nicht einfach. Und beim varebil dürft Ihr halt die Trennwand nicht vergessen, die muß ja fest eingebaut sein - egal ob`s nun ein echtes Schott oder nur ein Gitter oderso ist. Damit fällt dann eben die nötige Länge der Liegewiese wohl leider doch weg :(
Eine (vermutlich aber sehr viel teurere) Alternative gibt`s vielleicht aber doch - ich habe irgendwo gelesen daß es den Kangoo in Frankreich in einer kleinen Serie auch in einer längeren Version gibt, damit wäre das Problem gelöst.


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Re: Einfuhr eines Campingbil

Beitragvon Alsterix » Fr, 28. Okt 2005, 11:15

oter hat geschrieben: Dieses Gitter darf ja verschraubt sein... darf man die Schrauben denn lösen um sich im Auto lang zu machen? Zu der Zeit wird das Auto ja nicht benutzt und steht im Zweifel sogar auf privatem Grund... *denk*

Ohne Frage eine naheliegende Überlegung, dazu würden mir ja noch weiter gehende Konstruktionen wie ein klappbares Gitter einfallen :D
Weil es bei der Einstufung als varebil allerdings in Norge um eine sozusagen heilige Kuh geht, oder anders ausgedrückt um richtig viel Geld, sieht man das möglicherweise landesuntypisch doch sehr eng. Meine Vermutung wäre daß man eine richtige Erlaubnis dazu nicht bekommen wird - andererseits steht hier nicht in der Nacht an jedem Parkplatz ein Steuerinspektor mit Dollarzeichen in den Augen um die Engangsavgift nachzukassieren...
Als zeitweiliges Provisorium könnte das also vielleicht schon klappen so :wink:


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Re: Einfuhr eines Campingbil

Beitragvon oter » Fr, 28. Okt 2005, 11:20

@Alsterix:

Oder aber man schläft anders herum und lässt in der Trennwand vier kreisrunde Aussparungen für Füsse :lol: .
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Re: Einfuhr eines Campingbil

Beitragvon Roland » Fr, 28. Okt 2005, 11:23

Hei,
es gibt eine längere Version des Kangoo-Rapid ( MAXI-Version):guckst Du z.B.
http://www.autohaus-matten.de/kangoo-rapid-maxi.php

Und dann gab es entweder schon mal in Frankreich oder der Schweiz auch eine Elektro-Variante...
Ist ja eh interessant, denn Elektromobil > Norge kommt am billigsten :wink:
http://www.elektroauto-tipp.de/
mvh
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Re: Einfuhr eines Campingbil

Beitragvon oter » Mo, 31. Okt 2005, 12:47

Also ich hab mir den Kangoo heute mal gezielt aus der Nähe angeschaut: Er ist definitiv kleiner als ich vermutet hätte. Ich denke das kann man sich mehr oder weniger sogar mit "klappbarer Trennwand" abschminken, zumindest steht die Frickelei und das eventuelle "Ärgerrisiko" mit den Behörden in einem schlechteren Verhältnis zum Nutzen als gedacht.

Wo ich grad in einem der viiiielen Autothreads bin: Mir ist ein Problem aufgefallen. Ich möchte kommendes Jahr mit dem Wagen hoch und dann auch zunächst eine "mittelfristige Fahrzulassung" beantragen. Nun fiel mir aber ein dass der Wagen auf meine Freundin, nicht auf mich zugelassen ist. Meine Freundin wird aber (zunächst) in Deutschland bleiben. Das klappt dann so nicht, oder?

Irgendwer Ahnung? Vielleicht Alsterix? :lol:
Zuletzt geändert von oter am Mo, 31. Okt 2005, 16:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Einfuhr eines Campingbil

Beitragvon Alsterix » Mo, 31. Okt 2005, 16:20

Das ist immer wieder eine Herausforderung das Thema Auto nach Norge schaffen...

Ich habe heute auch gerade noch rechtzeitig rausgefunden daß das schon fast gekaufte Auto in Norwegen nichtmal als varebil zugelassen werden könnte (umsoweniger als lastebil) sondern nur als personbil :(
Vielleicht für andere etwaige Interessenten : in dem Fall handelte es sich um einen kleineren Pick-up-truck, also einen Kleinlastwagen (oder genauer Geländewagen) mit einer offenen Ladefläche und einer davor liegenden Fahrgastzelle, in Falle des gewünschten Autos eine mit einer Doppelkabine. Gescheitert ist das bei dem Auto mit dem ich zurückkommen wollte an ein paar Zentimetern die die Ladefläche im Verhältnis zur Kabine zu kurz ist (oder die Kabine zu lang) grrrr :kopfmauer:
Zum Glück hab ich das Auto noch nicht gekauft...
Das Absurdistanische daran ist daß es zwei Versionen des gleichen Autos gibt - eine kürzere und eine längere Kabine (bei gleichen Gesamt-Abmessungen des Autos). Die längere hat eine zweite Reihe Sitzplätze als normale Sitzbank, die kürzere hat nur so eine Art Notsitze, klappbar und recht unbequem. Die kurze Kabine bekäme ich in Norge als varebil zugelassen (weil die Ladefläche länger als die Kabine ist), die kann ich nur in der Praxis bedeutend weniger gebrauchen und die kurze Version gibt es auf dem Gebrauchtwagenmarkt in Deutschland auch viel seltener.
Die lange Kabine (die Differenz beträgt gerademal 34 Zentimeter, die je nach Version der Kabine oder der Ladefläche zugeschlagen werden) bekomme ich in Norwegen grundsätzlich nur als PKW/Kombi zugelassen, dann rechnet sich das Ganze mit der Engangsavgift nicht mehr.
Bei der Gelegenheit hab ich dann auch noch etwas Klarheit in die andere Variante - Zulassung als lastebil - hineinbekommen. Erstens muß das Auto dazu mindestens ein Zulässiges Gesamtgewicht von 3500 kg oder mehr haben und dann gelten außerdem auch wieder die Vorschriften wie beim varebil was die Mindest-Ladefläche angeht (die berühmte virtuelle Kiste).
Soll für "mein" Autochen heißen - wäre das Teil auf 3,5 t zulassungsfähig dann könnte man die kurze Kabine als LKW zugelassen bekommen, die lange wiederum nicht, das ist selbst dann ein PKW-Kombi.
Alles klar :faq: :-? :-? :-? ?

Inzwischen hab ich mir auch den kompletten Gesetzestext besorgt was die Erlaubnis für den vorübergehenden Gebrauch ausländischer Fahrzeuge in Norwegen angeht. Natürlich steht da eine so spezielle Frage wie die von oter auch wieder nicht ausdrücklich drin :-?
Ich denke das müßte trotzdem gehen und dafür gibt`s zwei Gründe :
Erstens sind in dem Zusammenhang zum Beispiel auch Miet-/Leasing- oder Firmenautos erlaubt (die also etwa dem Arbeitgeber gehören). Dabei sollte es genügen wenn man mit Vertrag oder Vollmacht nachweisen kann daß man das Fahrzeug rechtmäßig benutzt, dann dürfte es normalerweise keine Rolle spielen auf wen das Auto als Halter in Deutschland zugelassen ist.
Zweitens - und das würde ich dann zur Abwechslung mal positiv sehen - kann eine solche vorübergehende Fahrerlaubnis ausdrücklich auch für Familienangehörige oder "Samboer" ausgestellt werden. In oters speziellem Fall würde ich also im Antrag auf diese Erlaubnis von Anfang an für beide diese Erlaubnis beantragen. Daß die Partnerin in dem Falle noch nicht in Norwegen ist spielt mit etwas Glück vielleicht keine Rolle, hilfreich könnte es aber sein wenn man schon dann nachweisen kann daß auch bei ihr die Voraussetzung eines befristeten Aufenthalts von höchstens zwei Jahren ab der Antragstellung gegeben ist (also Zeitvertrag des Arbeitgebers oder zeitlich befristetes Studium oderso).

Es ist außerdem richtig daß eine schriftliche Fahrerlaubnis bei einem von vornherein auf maximal ein Jahr befristeten Aufenthalt nicht mehr zwingend notwendig ist. Allerdings muß man in dem Fall jederzeit schlüssig nachweisen können daß eben genau diese Voraussetzung vorliegt. In der Praxis heißt das man muß im Auto ständig mindestens eine Kopie des Zeit-Arbeitsvertrags dabei haben oder die entsprechende Bescheinigung der Uni oder dergl. Im Falles eines Gastsemesters o.ä. dürfte das wohl problemlos gehen. Spätestens wenn man im Grunde doch länger hier bleiben will und/oder die Verhältnisse etwa in Bezug auf die Arbeit nicht langfristig planbar sind würde ich immer zu der sichereren Vorgehensweise raten sich beim Distrikttollkontor diese Fahrerlaubnis zu beschaffen. In meinem Falle etwa hätten sich durch den Wechsel der Arbeitgeber jedesmal neue Verhältnisse ergeben (erst unbefristeter Vertrag einer Firma mit Sitz außerhalb von Norwegen, dann ein unbefristeter norwegischer Vertrag der aber nicht über die Probezeit hinauskam und jetzt ein befristeter norwegischer Vertrag). Mir scheint es da angesichts des kleinen Vermögens für die Steuer wichtig so oder so eine gewisse Planungssicherheit gerade für die erste Zeit zu haben und die sehe ich leider nicht ohne die midlertidlig kjøretillatelse :wink:
Auf der anderen Seite würde ich mit der Beantragung auf jeden Fall solange warten bis die Aufenthaltserlaubnis vorliegt und eine Anmeldung im Folkeregister vorliegt. Vorher ist das alles nämlich gar nicht nötig :wink:
Und auch im Falle einer endgültigen Einfuhr würde ich dazu raten solange zu warten bis eine Personennummer vorliegt - sonst wird das nämlich nix mit der Anmeldung des Autos in Norwegen bzw. das Auto müßte solange unangemeldet rumstehen oder mit Probekennzeichen gefahren werden bis man die Fødselsnummer endlich hat :roll:


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Re: Einfuhr eines Campingbil

Beitragvon Wick1e » Di, 01. Nov 2005, 1:22

Beim norw. Renault haendler gibt es auch die lange version.

http://www.renault.no/biler/tabell.asp? ... 1022656712

Alsterix:
Einen doppel kabiner (mit kurzer ladeflaeche)bekommt man auch als varebil zugelassen. Dabei muss, wegen der faehlenden ladeflaechen laenge die trennwand im innenraum, nach den vordersitzen, montiert werden. Ruecksitze muessen natuerlich raus.
Beispiel:
http://www.finn.no/finn/viewimage/;pdc= ... 354000%2C-
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Re: Einfuhr eines Campingbil

Beitragvon Christoph » Di, 01. Nov 2005, 8:08

...die Post fährt hier im Norden oft mit Kangoos rum, in ländlichen Gebieten sogar die 4-hjul-trekk-Version, was sicherlich eine durchaus zu überlegende Zusatzinvestition wäre.
Gruß vom NarVikinger Christoph
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Re: Einfuhr eines Campingbil

Beitragvon Alsterix » Di, 01. Nov 2005, 10:18

@ wick1e

Ja, klar - da hab ich mich vielleicht unklar ausgedrückt - mit dem entsprechend grausamen Rückbau eines solchen Doppelkabinenautos wäre das schon möglich auch den als varebil zuzulassen. Aber das war ja nun gerade nicht Sinn der Sache, wenn ich die Möglichkeit habe mir aus einem so großen Gebrauchtwagen- und Auktions-Angebot wie in Deutschland das passende Auto rauszusuchen will ich daran ja nicht auch noch wieder großartig rumfrickeln damit das hier dann überhaupt günstig zugelassen werden kann, ikke sant ?
Und sag selbst - sieht das nicht richtig übel aus auf den Innenfotos von dem Pickup die Du da verlinkt hast, das tut ja schon fast weh :heulen:

Also wird`s nun wohl doch die Variante mit der kurzen Kabine, das blöde ist nur daß der deutsche Behördenapparat einen Haufen dieser Autos versteigert die dort ausgesondert und von daher recht günstig sind - aber leider alles welche in der langen Doppelkabinenversion :flenner:

Den Kangoo hab ich mir von den technischen Daten her auch nochmal genauer angesehen - als Campingbil ist der in Norge von den Maßen her grundsätzlich nicht zulassungsfähig weil ihm dazu an der Innenhöhe schonmal gute 4 cm fehlen - minimal muß ein bobil eine Innenhöhe von 130 cm haben und die hat der normale Kangoo nicht. Außerdem gibt es da eine allerdings wenig präzise Auflistung was vorhanden sein muß -
fest eingebauter Schrank, Tisch und Schlafgelegenheiten für ebensoviel Personen wie das Teil Fahrgastplätze haben soll. Weitere feste Einbauten wie Kochgelegenheit, Spüle, Kühlschrank oder gar Nasszelle sind so nicht gefordert. Trotzdem denke ich ist der Kangoo entschieden eine Nummer zu klein dazu - Mindestgröße dürfte etwa Nissan Serena oder MB Vito sein und wenn man damit zu zweit richtig eine Zeitlang Urlaub machen will wird man merken daß auch die dann bald eng werden. Nach eigener Erfahrung würde ich mir das keinesfalls mit einem kleineren Auto als z.B. dem normalen VW-Bus antun, besser noch die lange und/oder hohe Version.
Von der geringen Engangsavgift her (13% gegenüber personbil mit gleichem Leergewicht, Hubraum & Motorleistung) lohnt es sich aber eigentlich auch mit so ziemlich jedem größeren "richtigen" WoMo oder Umbau etwa auf Lieferwagen- oder LKW-Basis herzukommen :wink:


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