Hei,
Da kann ich doch weiterhelfen
Das Folgende gilt für staatliche Betriebe:
Seit 2002 gibt es 25 Urlaubstage für Arbeitnehmer (bis 2000: 21 Tage, 2001: 23 Tage). Diese sollten auch in dem entsprechenden Jahr genommen werden. Nicht genommene Urlaubstage können - auf Antrag - ins nächste Jahr mitgenommen werden und müssen bis spätestens Anfang Juni genommen werden.
Anspruch auf Urlaub hat jeder Arbeitnehmer, auch der, der im Jahr zuvor nicht gearbeitet hat! Anders ist das mit dem Urlaubsgeld (feriepenger). Die Grundlage für das Urlaubsgeld ist das Bruttogehalt des Vorjahres (aber nicht alle Zulagen werden da mit eingerechnet, z.B. Reisekostenerstattung u.ä. wird abgezogen). Vom Bruttogehalt bekommt man dann 12 % als Urlaubsgeld ausgezahlt. Hat man im Vorjahr nicht oder nur teilweise gearbeitet, kann man zwar Urlaub bekommen, aber dann unbezahlt, bzw. mit entsprechend weniger Urlaubsgeld.
Hilsen
Susanne