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Beitragvon Susanne » Di, 27. Aug 2002, 11:43

Es reicht als Nachweis, den befristeten (!!!) Arbeitsvertrag vorzulegen. Dann geht es problemlos mit der Anerkennung.

Als Autopreis gilt der Zeitwert zum Zeitpunkt des Imports. Hat man ein gebrauchtes Auto gekauft und will es kurz darauf nach Norwegen importieren, gilt die Kaufquittung (der Preis sollte nicht so niedrig sein, dass es auffällt!!). Es wird wohl im Zweifelsfall nach der Schwacke-Liste geschätzt. Die Abgaben sind hoch!!! Der Kilometerstand interessiert beim Import wohl gar nicht... aber Hubraum, Gewicht, Baujahr und PS!
Grüsse,
Susanne
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Beitragvon Studiosus » Di, 27. Aug 2002, 23:58

Aktuelle Diskussion zu diesem Thema in dem Thread:

:arrow: http://www.forum.norwegen-freunde.com/viewtopic.php?t=148


Schöne Grüße

Sebastian :viking:
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