Engangsavgift: Zulassungssteuer oder Einfuhrsteuer?

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Engangsavgift: Zulassungssteuer oder Einfuhrsteuer?

Beitragvon Uwe » Sa, 07. Okt 2006, 11:05

In vielen Threads hier ist zu lesen, dass die Verzollung des Autos mit der Einreise zu erfolgen habe, d.h.:
1. Bei Einreise PKW anmelden (auch wenn man noch keine personnummer hat).
2. Engangsavgift nebst Mehrwertsteuer muss dann binnen 14 Tagen bezahlt werden.
3. Erst wenn man dann seine personnummer etc. hat kann das Fzg. dann (u.U. Monate später) zugelassen werden.

Bei Diskussionen um die rechtliche Zulässigkeit dieser Steuern wurde hier schon geschrieben, dass:
1. Die engangsavgift ja kein Zoll sei, sondern eine Zulassungssteuer. Deshalb sei sie auch mit div. EU/EWR-Regelungen bezüglich Zöllen nicht angreifbar.
2. Die Mehrwertsteuer auf Umzugsgut, das schon länger (1-2 Jahre) im Eigenbesitz war- also z.B. der vor Umzug in D schon länger besessene eigene PKW - , sei hingegen nicht in Ordnung.

Meine Fragen:
Weiss jemand, ob schon ein Prozess irgendwo anhängig ist gegen die Mehrwertsteuerberechnung für Umzugsautos?
Und falls die engangsavgift tatsächlich unabhängig VOR Zulassung (ja selbst vor theoretisch unmöglicher Zulassung, da noch ohne PN) aufgrund irgendwelcher Gesetze abgegriffen wird, ist die engangsavgift eben doch mit Zoll und nicht mit Zulassungssteuer gleichzusetzen und damit wie in Dänemark auch angreifbar - weiss jemand diesbezüglich schon von einem laufenden Verfahren?

Schöne Grüsse,
Uwe
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Re: Engangsavgift: Zulassungssteuer oder Einfuhrsteuer?

Beitragvon Frøken Ur » Sa, 07. Okt 2006, 12:33

Hallo Uwe,

Uwe hat geschrieben:In vielen Threads hier ist zu lesen, dass die Verzollung des Autos mit der Einreise zu erfolgen habe, d.h.:
1. Bei Einreise PKW anmelden (auch wenn man noch keine personnummer hat).
2. Engangsavgift nebst Mehrwertsteuer muss dann binnen 14 Tagen bezahlt werden.
3. Erst wenn man dann seine personnummer etc. hat kann das Fzg. dann (u.U. Monate später) zugelassen werden.

Richtig, bis auf eine Kleinigkeit: du musst innerhalb der 14 Tage das Auto durch den Zoll bringen, bezahlst aber, solltest du das Auto nicht zulassen wollen (weil nicht koennen!) nur die mva. Du darfst dann vor der Zulassung, wenn du die Personennummer hast, nochmal hin und die engangsavgift bezahlen, sowie vrakpant, klimagass usw. .

1. Die engangsavgift ja kein Zoll sei, sondern eine Zulassungssteuer. Deshalb sei sie auch mit div. EU/EWR-Regelungen bezüglich Zöllen nicht angreifbar.

Ja, richtig.

2. Die Mehrwertsteuer auf Umzugsgut, das schon länger (1-2 Jahre) im Eigenbesitz war- also z.B. der vor Umzug in D schon länger besessene eigene PKW - , sei hingegen nicht in Ordnung.

Da kenne ich mich nicht mit aus, keine Ahnung, wie sich das rechtlich verhaelt.

Weiss jemand, ob schon ein Prozess irgendwo anhängig ist gegen die Mehrwertsteuerberechnung für Umzugsautos?

Nee, keine Ahnung.

Und falls die engangsavgift tatsächlich unabhängig VOR Zulassung (ja selbst vor theoretisch unmöglicher Zulassung, da noch ohne PN) aufgrund irgendwelcher Gesetze abgegriffen wird, ist die engangsavgift eben doch mit Zoll und nicht mit Zulassungssteuer gleichzusetzen und damit wie in Dänemark auch angreifbar - weiss jemand diesbezüglich schon von einem laufenden Verfahren?

Es wird keine geben, denn du musst die nicht gleich bezahlen, s.o.
Das ist schoen ausgedacht: zulassen kannst du das Auto nicht, fahren darfst du es auch nicht, aber du sollst es durch den Zoll bringen und muesstest es dann binnen 3 Werktagen anmelden, und das geht ja nicht (keine P-Nummer: keine Anmeldung, keine ansvarsforsikring, eigentlich ueberhaupt nichts). Mit anderen Worten: du hast bereits beim Grenzuebertritt die A***karte, zumindestens wenn du einen festen Arbeitsvertrag hast.

Das war das, was ich erklaert bekommen habe. Man korrigiere mich bitte, sollte ich mich irren :idea:
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Re: Engangsavgift: Zulassungssteuer oder Einfuhrsteuer?

Beitragvon henry illing » Sa, 07. Okt 2006, 17:37

Uwe, unser kleiner Rechtsanwalt!! Ist noch nicht mal in Norwegen und will sich schon ueber den internationalen Gerichtshof mit dem norwegischen Staat anlegen. JUNGE BLEIBE IN DEINEN SCHWARZWALD. Solche Tuepen wie du machen nur Stress und Ærger!! :evil: :twisted:
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Re: Engangsavgift: Zulassungssteuer oder Einfuhrsteuer?

Beitragvon Uwe » Sa, 07. Okt 2006, 21:19

@Fröken Ur:
Vielen Dank - dann muss die engangsavgift an sich also doch erst bei der eigentlichen Zulassung bezahlt werden. Macht es leichter, weil man sich dann in der Zwischenzeit ja bei der norweg. Bank ggf um Kredit kümmern kann. Somit ist es auch wirklich eine Zulassungssteuer, die es anderswo (z.B. in Spanien, nur viel niedriger) eben auch gibt.

@H.Illing:
SO frisch im Forum und schon so troll-ig drauf? So ein Ton passt weder ins Forum noch nach Norwegen...

Zu der Mehrwertsteuer für Übersiedlungsgut (zu denen idR eben auch Autos zühlen) fand ich folgendes:


"Merkblatt über die abgabenfreie Einfuhr von Übersiedlungsgut

1. Rechtsgrundlagen

Die Einfuhrabgabenbefreiung für Übersiedlungsgut ergibt sich aus

Artikel 2 bis 10 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen vom 28. März 1983 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 105 vom 23. April 1983, S. 1; berichtigt im Amtsblatt der EG Nr. L 274 vom 7. Oktober 1983, S. 40 und Nr. L 256 vom 27. September 1985, S. 47);...

Befreit von Zollen, Einfuhrumsatzsteuer und von etwaigen besonderen Verbrauchsteuern ist danach unter bestimmten Voraussetzungen Übersiedlungsgut natürlicher Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz aus einem nicht zur Europäischen Union (EU) gehörenden Land (Drittland) nach Deutschland verlegen. Bei einer Übersiedlung aus einem anderen Mitgliedstaat der EU nach Deutschland sind weder Einfuhrabgaben zu entrichten noch Zollförmlichkeiten zu beachten...

2. Übersiedlungsgut

sind Waren, die zum persönlichen Gebrauch der Beteiligten oder für ihren Haushalt bestimmt sind und die nach Art und Menge keinen kommerziellen Zweck erkennen lassen. Dazu rechnen insbesondere neben Hausrat (z. B. Möbel und Wäsche) Fahrräder und Krafträder, private Kraftfahrzeuge und deren Anhänger, Wassersportfahrzeuge, Sportflugzeuge sowie Haus- und Reittiere. Als Übersiedlungsgut gelten auch Haushaltsvorrate in den von einer Familie üblicherweise als Vorrat gehaltenen Menge.
Soweit der Auszug von der Deutschen Botschaft. Da die zugrundeliegenden EU/EWR-Regelungen aber ja nicht nur für Deutschland gelten und andere EU-Länder (z.B. Schweden) und EWR-Länder (z.B. Schweiz) auch keine Mehrwertsteuer für PKW, die als Umzugsgut eingeführt werden, veranschlagen, wundert mich die norwegische Mwst.-Berechnung schon."
http://www.tokyo.diplo.de/Vertretung/to ... gsgut.html

Grüsse,
Uwe
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Re: Engangsavgift: Zulassungssteuer oder Einfuhrsteuer?

Beitragvon Wick1e » Sa, 07. Okt 2006, 21:39

-bei grenzuebertritt wird die mwst. faellig, dazu bekomt man meist 2-3 tage frist um diese an seinen "heimat" zollamt zu zahlen

-die engangsavg. ist eine zulassungsteuer und muss vor der zulassung gezahlt werden. Mit der zulassung kannst du warten solange du willst. Dies kann vom vorteil seien (auto wird aelter = weniger steuern) oder auch ein nachteil (der staat kann die steuer erhoehn oder regeln fuer z.b. varebil aendern)

-das erhaeben von mwst. auf umzugsgut wiederspricht int. abkommen zu dem auch norw. sich verpflichtet hat. Ob jemand dies eingeklagt hat weiss ich nicht. Wenn jemand dies schon getaen hat, dauert diese prozedur eine gute weile!
Hier waere interessant, wenn dies fuer unrecht erklaert wird, ob und wie leute die diese mwst. gezahlt haben, diese zurueckfordern koennen.
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Re: Engangsavgift: Zulassungssteuer oder Einfuhrsteuer?

Beitragvon Heico-M » Mo, 09. Okt 2006, 8:20

Das letztere wird dann wohl eher schwierig werden :wink:
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Re: Engangsavgift: Zulassungssteuer oder Einfuhrsteuer?

Beitragvon Uwe » Di, 10. Okt 2006, 21:42

Also in D kann man ja z.B. bei der EInkommensteuer etc. "unter Vorbehalt" zahlen, d.h. wenn entsprechende Verfahren durch sind, kann man u.U. bezahlte Steuern zurückfordern.
Ob man in Norge unbedingt grosse Verfahren anstrengen müsste (wenn dann vielleicht über Automobilclubs, Verbände oder so), ist die Frage. Vielleicht genügt auch ein Brief an den EU-Abgeordneten oder eine EU/EWR-Kommission, die das dann überprüft und zu einer Stellungnahme der Reg. auffordert. Wenn die Sachlage so eindeutig ist wie von Wick1e beschrieben, sollte das schon zum Einlenken genügen.
Letzten Endes betrifft die MwSt. auf Umzugsgut (Autos) auch Norweger, die aus dem Ausland zurückziehen. Und keiner hat doch wirklich Lust die Mehrwertsteuer zweimal (d.h. z.B. in D künftig 19% und nach einem Umzug nach Norge nochmal 25% Mwst) zu bezahlen. Das hat mit Geiz rein gar nichts zu tun!
Grüsse,
Uwe
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Re: Engangsavgift: Zulassungssteuer oder Einfuhrsteuer?

Beitragvon Frøken Ur » Mi, 11. Okt 2006, 14:02

Hallo,

Uwe hat geschrieben:Und keiner hat doch wirklich Lust die Mehrwertsteuer zweimal (d.h. z.B. in D künftig 19% und nach einem Umzug nach Norge nochmal 25% Mwst) zu bezahlen. Das hat mit Geiz rein gar nichts zu tun!

Das sehe ich genauso, es ist naemlich extrem bitter, doppelt bezahlen zu muessen. Waere schon angebracht, die mva aus D., die dort bezahlt wurde, wieder refundiert zu bekommen. Zumindestens die, die noch auf den Zeitwert des Autos entfallen wuerde. Das wuerde ich als "gerecht" empfinden.
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Engangsavgift: Zulassungssteuer oder Einfuhrsteuer?

Beitragvon Pauli » Mi, 11. Okt 2006, 23:37

Moin Moin!

Wenn ich dieses Ducheinander hier im Forum überall lesen muß, dann weiß ich am Ende weniger als vorher. :shock:

Am besten fahre ich mit meinem Fahrzeug zu einem Zulassungsprofi bzw zu einer Autowerkstatt meines Vertrauens, die alle Tricks kennen und die genau wissen wie der Hase bei den norwegischen Behörden läuft. Dann bezahle ich ganz einfach eine Gebühr für diese Dienstleistungen und gut ist. Das schohnt meine Nerven enorm.

Nur so!

Grüße aus der Heimat :roll:
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Re: Engangsavgift: Zulassungssteuer oder Einfuhrsteuer?

Beitragvon Doris » Mi, 11. Okt 2006, 23:57

Pauli hat geschrieben:

Am besten fahre ich mit meinem Fahrzeug zu einem Zulassungsprofi bzw zu einer Autowerkstatt meines Vertrauens, die alle Tricks kennen und die genau wissen wie der Hase bei den norwegischen Behörden läuft.


Glaubst Du wirklich, daß Du in Deutschland jemand findest, der weiß wie " der Hase bei den norw. Behörden läuft"?
Ich habe mittlerweile den leisen Verdacht, daß die das selber gar nicht so genau wissen :lol:
Da gibt es lokale Unterschiede und sogar bei ein und derselben Behörde ( selbst erlebt bei Statens Veivesen in Mo i Rana) kommt es darauf an auf welchen Mitarbeiter man trifft. Da gibt es welche, die auch mal die Vorschriften großzügig auslegen und andere sind päpstlicher als der Papst.
Da hilft es nur, sich so gut es geht zu informieren und vorzubereiten und die Sache dann gewappnet mit einer Portion Geduld anzugehen.
Liebe Grüße ins Sauerland
Doris
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Engangsavgift: Zulassungssteuer oder Einfuhrsteuer?

Beitragvon Pauli » Do, 12. Okt 2006, 16:11

Hallo Doris!

Danke für deine Antwort.

Natürlich meinte ich einen norwegischen Zulassungsprofi, was sonst.
Hier in Deutschland ist es mir oft nicht möglich, dass ich mir extra einen Tag auf der Arbeit freinehmen kann, um gewisse Behördengänge zu erledigen, dann lasse ich es von einer Autowerkstatt bei mir in Werdohl erledigen. Ich denke mir, dass es so einen Service auch in Norwegen gibt.

Meine Frau Inge und ich, haben gerade Mo i Rana auf der Landkarte gefunden, mama mia so kurz vor dem Polarkreis,
da haben wir gut gestaunt. :) Wieviel Einwohner hat denn der Ort und mit was wird dort überwiegend das liebe Geld verdient?

Inge sagte mir wortwörtlich und mit Nachdruck: "Ich möchte nicht in einer Gegend ziehen, wo es schweinekalt und wo es ein halbes Jahr dunkel ist!" Oh weia, das kann ja noch heiter werden... :oops:

Liebe Grüße nach Mo i Rana :roll:
Pauli
 
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Re: Engangsavgift: Zulassungssteuer oder Einfuhrsteuer?

Beitragvon Christoph » Do, 12. Okt 2006, 16:30

Pauli hat geschrieben:Hallo Doris!

Danke für deine Antwort.

Natürlich meinte ich einen norwegischen Zulassungsprofi, was sonst.
Hier in Deutschland ist es mir oft nicht möglich, dass ich mir extra einen Tag auf der Arbeit freinehmen kann, um gewisse Behördengänge zu erledigen, dann lasse ich es von einer Autowerkstatt bei mir in Werdohl erledigen. Ich denke mir, dass es so einen Service auch in Norwegen gibt.

Meine Frau Inge und ich, haben gerade Mo i Rana auf der Landkarte gefunden, mama mia so kurz vor dem Polarkreis,
da haben wir gut gestaunt. :) Wieviel Einwohner hat denn der Ort und mit was wird dort überwiegend das liebe Geld verdient?

Inge sagte mir wortwörtlich und mit Nachdruck: "Ich möchte nicht in einer Gegend ziehen, wo es schweinekalt und wo es ein halbes Jahr dunkel ist!" Oh weia, das kann ja noch heiter werden... :oops:

Liebe Grüße nach Mo i Rana :roll:


Hallo Pauli...

nur ganz schnell, bevor Doris Dir auf "Dein Problem" antwortet:

Sie kommt gerade von der Arbeit im Krankenhaus, das roundabout 400 Beschäftigte hat. Mo i Rana ist übrigens größer als Werdohl.
Wir werden uns jetzt an unseren Eßtisch setzen und im gleißenden Sonnenlicht Kaffeetrinken. Hier knipst niemand für ein halbes Jahr das Licht aus! Glaubt nicht, was da in einigen Reiseführern steht... :D

Grüßlis vom Polarkreis in den Märkischen Kreis...

vom NarVikinger Christoph
"Wen Gott liebt, den lässt er fallen in dieses Land am Polarkreis (Helgeland)."

frei interpretiert (erweitert) nach einem Zitat von Dr. Ludwig Ganghofer
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Engangsavgift: Zulassungssteuer oder Einfuhrsteuer?

Beitragvon Pauli » Do, 12. Okt 2006, 18:41

Hallo Christoph!

Danke für deine schnelle Beantwortung.

Ich habe meiner Inge deine Zeilen vorgelesen. Jetzt ist sie viel beruhigter, nicht ein halbes Jahr im Dunkeln sitzen zu müssen. Nun bin ich meinem Traum mit Inge nach Norwegen auszuwandern ein ganzes Stück näher gekommen. :D :D

Ich habe Eure Homepage gelesen :idea: Sehr schöne Bilder, wunderbar!!!

Jetzt mal was zu uns:
Wir wohnen seit 1,5 Jahren in Werdohl und haben eine schöne freundliche Wohnung mit großen Garten auf einem Berg mit tollen Talblick.
Ich heiße Martin (Pauli) bin Jahrgang 60 und in Ratingen geboren, Inge ist Jahrgang 63 und ist in Herdecke geboren.
Wir beide haben im Dezember 2005 geheiratet.

Grüße
Pauli
 
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Re: Engangsavgift: Zulassungssteuer oder Einfuhrsteuer?

Beitragvon Christoph » Fr, 13. Okt 2006, 9:16

Pauli hat geschrieben:Ich habe meiner Inge deine Zeilen vorgelesen. Jetzt ist sie viel beruhigter, nicht ein halbes Jahr im Dunkeln sitzen zu müssen.

Meine Bemerkung war wirklich auch nicht böse gemeint..., wir beulken uns nur immer, was es in D für Vorstellungen über Nordnorwegen gibt, die wie gesagt auch noch durch Sendungen und Reiseführer Nahrung bekommen.

Pauli hat geschrieben:Nun bin ich meinem Traum mit Inge nach Norwegen auszuwandern ein ganzes Stück näher gekommen. :D :D


Das ist schön!!!

Pauli hat geschrieben:Ich habe Eure Homepage gelesen :idea: Sehr schöne Bilder, wunderbar!!!


Du bringst uns in Verlegenheit, weil die seit x Jahren nicht aktualisiert wurde. Wir wollten das immer in der achso dunklen mørketid an langen Winterabenden machen..., aber Pustekuchen. Man ist auch dann viel zu beschäftigt...


Pauli hat geschrieben:Jetzt mal was zu uns:
Wir wohnen seit 1,5 Jahren in Werdohl und haben eine schöne freundliche Wohnung mit großen Garten auf einem Berg mit tollen Talblick.
Ich heiße Martin (Pauli) bin Jahrgang 60 und in Ratingen geboren, Inge ist Jahrgang 63 und ist in Herdecke geboren.
Wir beide haben im Dezember 2005 geheiratet.


Na, da kann man ja noch fast nachträglich zur Hochzeit gratulieren! :D

Und nochmal zurück zum Thema: Die Anmeldenummer würde sich ein norwegischer Markenhändler wohl kaum antun, bei einem Autohändler, der ausschließlich importiert, hättest Du vielleicht Chancen, die Du dann aber sicherlich teuer bezahlen müßtest. Die Importaktion ist aber eigentlich pippifax und kostet, mal abgesehen von der Kohle die man abdrücken muß, nur ein wenig Zeit. Solltest Du es in Mo i Rana beim Zoll anmelden müssen, bin ich Dir gern behilflich...

Grüßlis aus der Polarkreisstadt...
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frei interpretiert (erweitert) nach einem Zitat von Dr. Ludwig Ganghofer
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