In vielen Threads hier ist zu lesen, dass die Verzollung des Autos mit der Einreise zu erfolgen habe, d.h.:
1. Bei Einreise PKW anmelden (auch wenn man noch keine personnummer hat).
2. Engangsavgift nebst Mehrwertsteuer muss dann binnen 14 Tagen bezahlt werden.
3. Erst wenn man dann seine personnummer etc. hat kann das Fzg. dann (u.U. Monate später) zugelassen werden.
Bei Diskussionen um die rechtliche Zulässigkeit dieser Steuern wurde hier schon geschrieben, dass:
1. Die engangsavgift ja kein Zoll sei, sondern eine Zulassungssteuer. Deshalb sei sie auch mit div. EU/EWR-Regelungen bezüglich Zöllen nicht angreifbar.
2. Die Mehrwertsteuer auf Umzugsgut, das schon länger (1-2 Jahre) im Eigenbesitz war- also z.B. der vor Umzug in D schon länger besessene eigene PKW - , sei hingegen nicht in Ordnung.
Meine Fragen:
Weiss jemand, ob schon ein Prozess irgendwo anhängig ist gegen die Mehrwertsteuerberechnung für Umzugsautos?
Und falls die engangsavgift tatsächlich unabhängig VOR Zulassung (ja selbst vor theoretisch unmöglicher Zulassung, da noch ohne PN) aufgrund irgendwelcher Gesetze abgegriffen wird, ist die engangsavgift eben doch mit Zoll und nicht mit Zulassungssteuer gleichzusetzen und damit wie in Dänemark auch angreifbar - weiss jemand diesbezüglich schon von einem laufenden Verfahren?
Schöne Grüsse,
Uwe




