Ich fahre seit vielen Jahren nach Norwegen. Jetzt möchte ich einen eigenen Aussenboardmotor mitnehmen. Dieser soll an einem Boot benutzt werden, welches zu einem gemieteten Ferienhaus (über Ferienhausvermittler) gehört. Nun heisst es, die Benutzung eines mitgebrachten Motors an einem Boot des Ferienhausbesitzers sei gesetzlich nicht zulässig, da der Motor nicht mit der Registrierung des Bootes übereinstimme. Der Ferienhausbesitzer sei demnach verpflichet, eine Benutzung zu untersagen. Ausserdem würden bei Missachtung hohe Strafgebühren für den Bootsbesitzer und den Gast anfallen. Diese Informationen stammen von einem führenden Ferienhausvermittler. Kann mir hierzu jemand etwas Verbindliches sagen?
Gruss
Jörg