Es aendert sich eigentlich nichts. Er ist zwar etwas aelter als Christoph von ausgegangen ist, ist aber egal, da der max. zeitwertabzug bei 15 jahren aufhoert (15 jahre u. alter = 80% rabat, ab 30 jahre = oldtimer = billiger).
Bei der frage ob es sich wirklich um ein wohnmobil handelt, geht es darum das um es als wohnmobil zu versteuern, einige bedingungen erfuellt werden muessen.
Die wichtigsten waeren u.a. min. 130cm hoehe im wohnraum, man bekomt max. die anzahl sitze eingetragen wie schlafplaetze vorhanden sind (min. 60x180cm pro schlafplatz). Dazu muss noch tisch, schraenke vorhanden seien (gewisse masse und groessen muessen erfuellt werden), lueftungsoeffnungen mussen vorhanden seien,.....
Kann seien das du ein par kleinigkeiten aendern musst, aber bin mir sicher das du mit dem LT die meisten voraussetzungen erfuellst.