planmæssig wære ich gestern zurueck nach norwegen gefahren, nun ist allerdings etwas dazwischen gekommen und ich habe keine ahnung, wie lange ich hier in deutschland bleiben werde. sicherheitshalber hætte ich natuerlich gerne einen job - melde ich mich nun also beim arbeitsamt an, bekomme einen job (sehr unwahrscheinlich in schwerin, mecklenburg, aber møglich wær's ja) und verdiene geld: muss ich dann angeben, wieviel ich in norwegen verdient habe, wenn ich die lohnsteuerkarte ausfuelle? es kann sein, dass mein norwegischer arbeitgeber mir aufschub gewæhrt und ich einfach spæter dort anfangen kann, ansonsten wuerde ich sicher dieses jahr noch weiter in norwegen arbeiten, bevor das herbstsemester beginnt. sollte ich nun also in deutschland gearbeitet haben, inwiefern interessiert sich der norwegische staat dafuer!? ich habe irgendwo mal was von doppelbesteuerung gelesen und wenn irgendwelche arbeit fuer einen hungerlohn im endeffekt nur bedeutet, dass ich mehr ausgaben habe, schrecke ich selbstredend davor zurueck!
ausserdem habe ich mich nie wirklich um irgendetwas mit dem arbeitsamt gekuemmert, da ich stets alles selbst geregelt bekommen habe. wuerde ich mich nun wieder als arbeitssuchender »abmelden« (nach der anmeldung, die vermutlich morgen erfolgt), welchen einfluss hat das auf die verschiedenen ansprueche, die mir als deutscher gegenueber dem deutschen staate zustehen und inwiefern muss ich angeben, warum ich mich zurueckziehe?
ausserdem bin ich in norwegen ueber meinen arbeitgeber versichert, da das arbeitsverhæltnis in lofthus aber planmæssig erst am 24. beginnt und es nun sein kann, dass sie sich den aufschub nicht gefallen lassen, wære ich arbeitslos = unversichert. muss ich dann in deutschland eine versicherung abschliessen?? dumm ist ausserdem, dass ich wirklich mal zum zahnarzt muesste.
lieb gruss und von hoffnung auf wirkliche information beseelt
oli