Ich habe jetzt nochmal die genaueren Einzelheiten beim norwegischen Zoll nachgelesen.
Wenn man einen Umzug macht kann man eine Erlaubnis für die Benutzung eines im Ausland zugelassenen Autos (egal ob LKW, Varebil, PKW) für bis zu 14 Tagen bekommen. Besondere Auflagen gibt es dabei offenbar nicht.
Wenn man einen ausländischen Mietwagen nach Norwegen bringt (und selbst seinen Wohnsitz in Norge hat) bekommt man nur die Erlaubnis für die Fahrt bis zum Wohn- oder Zielort und auch nur für eine kurze Zeit, d.h. in der Regel je nach Strecke nur für wenige Tage. Die Regeln sind da recht streng - es ist sogar verboten in dem Fall mit dem Wagen noch anderswohin in Norge zu fahren. Typischerweise scheint das überhaupt nur für Unfall-Ersatzfahrzeuge gedacht zu sein.
Andere Erlaubnisse können nur für Arbeitnehmer auf Antrag (dann jeweils für längstens ein Jahr) erteilt werden die für einen ausländischen Arbeitgeber dessen Fahrzeug in Norwegen fahren, also typischerweise Berufskraftfahrer vor allem im LKW- und Omnibusverkehr oder beispielsweise auch Monteure die mit einem Werkstattwagen o.ä. unterwegs sind. Ich kenne solche Erlaubnisse von Speditionen. Auch da sind die Regelungen in der Praxis sehr eng, z.B. muß jedes einzelne Kennzeichen der ausländischen Autos aufgelistet werden für die diese Erlaubnis gelten soll und in Norwegen muß man die Erlaubnis dann auch mitführen. Mein Ex-Spediteur hatte zwei kleinere LKWs für Verteilerverkehr im Großraum Oslo eingesetzt die aber im Ausland zugelassen waren. Nach einem Unfall in Deutschland wurde ein Ersatz-LKW angemietet und von einem Norweger mit der Ladung nach Norwegen gebracht. Für den war die Tour in Svinesund erstmal zuende weil logischerweise das Kennzeichen des Miet-LKW nicht in seiner Erlaubnis eingetragen war. In einem anderen Fall wurde derselbe Fahrer in Oslo kontrolliert und hatte seine Erlaubnis nicht dabei. Daraufhin mußte er den LKW an Ort und Stelle stehen lassen, anderweitig nach Hause fahren und erstmal die Erlaubnis holen.....
Alle anderen Eventualitäten wo womöglich noch mal ein Norweger (oder hier gemeldeter Ausländer) ein ausländisches Auto fahren darf sind ganz streng eingeschränkt :
So dürfen etwa Autos in eine Hotelgarage gefahren werden, auf eine Fähre oder wieder von Bord oder etwa bei Hilfeleistungen (Werkstatt, Autowaschanlage, Abschleppunternehmen, Bergung), in jedem Fall aber nur kurzfristig
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alsterix