I. Stichwort Rückware (trifft kaum für uns zu, aber der Vollständigkeit halber)
Wichtig ist ein Händlernachweis (einfach eine Bestätigung auf
der Rechnung), dass das Fahrzeug schwedischen Ursprungs ist.
Dadurch ist es keine Drittlandsware mehr, auf die Zoll erhoben
würde, sondern eine "Rückware" aus der EG, auf die nur
Einfuhrumsatzsteuer, sprich Umsatzsteuer erhoben wird.
Optimal ist, wenn bestätigt wird, dass das Fahrzeug erst 1 oder
2 Jahre aus Schweden raus ist, da die Rückwareneigenschaft nach
3 Jahren problematisch ist, sie könnte nicht anerkannt werden!
Das wird in den seltensten Fälle auf unsere Fahrzeuge zutreffen, es sei denn ein
norwegischer Händeler hat vor kurzem (3 jahre) das Fahrzeug aus Schweden gekauft.
Laut Zolltarif gibt es zwei Möglichkeiten der Einstufung:
Tarifstelle 8702 bezeichnet
"Kraftfahrzeuge zum Befördern von zehn oder mehr Personen einschließlich Fahrer"
und würde ohne Rückwareneigenschaft mit 16% Zoll belastet.
Tarifstelle 8703 bezeichnet
"Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit
nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt, einschließlich
Kombinationskraftwagen und Rennwagen"
und würde ohne Rückwareneigenschaft mit 10% Zoll belastet.
Die Berechnung läuft wie folgt:
Warenwert(Rechnungswert) + Transportkosten bis erste EG-Zollstelle = Zollwert;
Zollwert + 16% oder 10% Zoll = EUStwert;
19% vom EUStwert = Einfuhrumsatzsteuer.
Zu zahlende Abgaben = 16% oder 10% Zoll + Einfuhrumsatzsteuer.
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