Genehmigung

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Genehmigung

Beitragvon mirki » Di, 08. Jul 2003, 15:28

Laut meiner Information,muß ich mir als Wehrpflichtiger eine Genehmigung vom Kreiswehrersatzamt holen,um Ausreisen zu dürfen.
Ist das richtig ?
Wenn ja könnte mir vielleicht einer sagen wie ich die bekomme,
ohne meine Wehrpflicht wahrzunwhmen.
Danke.
mirki
 

Re: Genehmigung

Beitragvon sven und diana » Mi, 09. Jul 2003, 7:23

hei
also ein wenig mehr input bitte.
was willst du?
den werdienst umgehen?
oder wie?
vi sees sven
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Re: Genehmigung

Beitragvon Gast » Mi, 09. Jul 2003, 18:00

sven und diana hat geschrieben:hei
also ein wenig mehr input bitte.
was willst du?
den werdienst umgehen?
oder wie?
vi sees sven


Also Deutesche die ihren Wohnsitz oder diesen als Zweitwohnsitz in D. behalten wollen,dürfen ohne eine Genehmigung vom Kreiswehrersatzamt
das Land nicht länegr als für 3 Monate verlassen.Stimmt das ?

Wenn ja:Wie Könnte ich Anfragen um eine Genehmigung zu bekommen,ohne
Gefahr zu laufen aufgrund der anfrage in nächster zeit evtl.einberufen zu werden.
Gast
 

Re: Genehmigung

Beitragvon Mario » Mi, 09. Jul 2003, 18:41

Moin,

mirki hat geschrieben:Laut meiner Information,muß ich mir als Wehrpflichtiger eine Genehmigung vom Kreiswehrersatzamt holen,um Ausreisen zu dürfen.
Ist das richtig? Wenn ja könnte mir vielleicht einer sagen wie ich die bekomme, ohne meine Wehrpflicht wahrzunwhmen.


Ich denke http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/l ... licht_html gibt erschöpfend Auskunft darüber. Die notwendige Erlaubnis wirst du dir beim KWA holen müssen und dadurch schlafende Hunde wecken 8)

Viele Grüße, Mario
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Re: Genehmigung

Beitragvon Rolf » Mi, 09. Jul 2003, 19:21

Hei,

m.E. dürfte die Gefahr, dass Du noch schnell eingezogen wirst, bevor Du ins Ausland verschwindest, derzeit eher gering sein. Es gibt ja ohnehin mehr Wehrpflichtige als eingezogen werden können.

Nichtsdestotrotz solltest Du ordnungsgemäß die Genehmigung beantragen, damit Dir nicht nachher jemand an den Karren fahren kann.

Ich war jahrelang vom Wehrdienst zurückgestellt (das war Anfang der 90er-Jahre) und hätte das Fortbestehen des Rückstellungsgrundes eigentlich jährlich nachweisen müssen. Hab ich aber nur einmal gemacht, es kam aber nie eine Reaktion. Da wird also auch nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

Gruß
Rolf
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