Quad in Norwegen

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Quad in Norwegen

Beitragvon bayer45 » Mo, 01. Dez 2008, 15:28

Hallo,
ich habe ein 500er Quad in Deutschland und würde es gerne halbjährlich in Norwegen nutzen wollen.
Soviel ich weiß, darf man ein Fahrzeug nur 3 Monate im Land lassen.
Eine offizielle Einfuhr mit Versteuerung kommt nicht in Frage, da es teils ums Geld geht und andererseits im Winter ich das Fahrzeug in Deutschland brauche zum Schneeräumen.
Daher meine Idee:
Ich nehme im Frühjahr mein Quad im Anhänger mit nach Norwegen und nehme es im Herbst wieder mit zurück.
Dies dürfte ja prinzipiell kein Problem darstellen.
Da ich jedoch die 3-Monatsfrist überschreite, mache ich nach 3 Monaten in Norge einen Ausflug ins benachbarte Schweden und bleibe dort 24 Stunden und fahre dann wieder zurück.

Meine Frage:
1. Muss ich irgendwas beim Grenzübergang anmelden?
2. Habe ich sonst einen Denkfehler oder mache ich was falsch?
3. Muß ich eventuell mit dem Fahrzeug direkt über die Grenze fahren und nicht als Gepäck im Hänger?

Danke für eure Ideen und Antworten.

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Ja, vi elsker dette landet

Wie gesagt, eine Einfuhr kommt nicht in Frage, da ich es in Deutschland auch nutze und auch dort anmelde.
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Re: Quad in Norwegen

Beitragvon Henning » Mo, 01. Dez 2008, 20:31

bayer45 hat geschrieben:Da ich jedoch die 3-Monatsfrist überschreite, mache ich nach 3 Monaten in Norge einen Ausflug ins benachbarte Schweden und bleibe dort 24 Stunden und fahre dann wieder zurück.

Da könnte ich mir vorstellen dass das nicht reicht, vermutlich müsstest du deutlich länger ausser Landes bleiben damit es als neue Wiedereinfuhr gilt. Sagt mir aber nur mein Gefühl :)
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Re: Quad in Norwegen

Beitragvon bayer45 » Mo, 01. Dez 2008, 21:02

Trotzdem danke,
vielleicht weiss ja Irgendjemand noch Genaueres.
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Re: Quad in Norwegen

Beitragvon Ulrike44 » Di, 02. Dez 2008, 11:40

bayer45 hat geschrieben:Hallo,
ich habe ein 500er Quad in Deutschland und würde es gerne halbjährlich in Norwegen nutzen wollen.
Soviel ich weiß, darf man ein Fahrzeug nur 3 Monate im Land lassen.
Eine offizielle Einfuhr mit Versteuerung kommt nicht in Frage, da es teils ums Geld geht und andererseits im Winter ich das Fahrzeug in Deutschland brauche zum Schneeräumen.
Daher meine Idee:
Ich nehme im Frühjahr mein Quad im Anhänger mit nach Norwegen und nehme es im Herbst wieder mit zurück.
Dies dürfte ja prinzipiell kein Problem darstellen.
Da ich jedoch die 3-Monatsfrist überschreite, mache ich nach 3 Monaten in Norge einen Ausflug ins benachbarte Schweden und bleibe dort 24 Stunden und fahre dann wieder zurück.

Meine Frage:
1. Muss ich irgendwas beim Grenzübergang anmelden?
2. Habe ich sonst einen Denkfehler oder mache ich was falsch?
3. Muß ich eventuell mit dem Fahrzeug direkt über die Grenze fahren und nicht als Gepäck im Hänger?


Hei Bayer!

Diese Frage gab ich gestern weiter an den norwegischen Zoll. Hier die Antwort:

Hei Det er mulighet til å etterlate et motorkjøretøy i inntil 6 uker pr 12 måneder uten at avgiftsplikt oppstår.Hjemmelen er FOR 1991-06-20 nr 381: Forskrift om avgiftsfri innførsel og midlertidig bruk av utenlandsregistrert motorvogn i Norge.Denne finner du lenk til her:http://www.lovdata.no/cgi-wift/ldles?doc=/sf/sf/sf-19910620-0381.html


also auf deutsch:
Es besteht die Möglichkeit (wenn das Fahrzeug ohne Besitzer im Land verbleibt), ein Motorfahrzeug bis zu 6 Wochen innerhalb von 12 Monaten im Land zu belassen, ohne dass eine Abgabepflicht entsteht.

Dadurch erübrigen sich auch deine anderen Fragen. Die Antwort auf die Frage, wie lange ein Mensch oder ein Auto im Ausland bleiben muss, damit die Aufenthaltsdauer nochmal von vorn zählt, stellte ich eben erneut, die haben sie übersehen. Also noch bisschen Geduld.

Lykke til!
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Re: Quad in Norwegen

Beitragvon bayer45 » Di, 02. Dez 2008, 12:20

Danke für die Antworten,

6 Wochen ist nicht viel Zeit, denn dieses Gerät soll ja den kompletten Sommer über gefahren werden.

Es ist also regelmässig jemand beim Quad, allerdings Freunde und Familienangehörige und nicht nur der Eigentümer.
Kann man dann eventuell eine Vollmacht erteilen, sodass die Frist verlängert werden kann?

Alle 6 Wochen heimnehmen ist auch viel Arbeit und kostet nur Geld.

Vielleicht gibts ja noch andere Möglichkeiten.

Gruß aus Bayern

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Re: Quad in Norwegen

Beitragvon Ulrike44 » Di, 02. Dez 2008, 12:29

bayer45 hat geschrieben:Danke für die Antworten,

6 Wochen ist nicht viel Zeit, denn dieses Gerät soll ja den kompletten Sommer über gefahren werden.

Es ist also regelmässig jemand beim Quad, allerdings Freunde und Familienangehörige und nicht nur der Eigentümer.
Kann man dann eventuell eine Vollmacht erteilen, sodass die Frist verlängert werden kann?

Alle 6 Wochen heimnehmen ist auch viel Arbeit und kostet nur Geld.

Vielleicht gibts ja noch andere Möglichkeiten.

Gruß aus Bayern

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Nein, solche Vorschriften können nicht mit Vollmachten umgangen werden. Es ist, wie es ist. 's Läwe iss hart, aber ungerecht... :D
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Re: Quad in Norwegen

Beitragvon muheijo » Di, 02. Dez 2008, 14:10

Mit Quad's kenne ich mich nicht so aus, aber ist das denn fuer die Strasse zugelassen? (Dt. Nummernschilder?)
Wo willst du damit fahren? Wo wird es stehen, wenn es nicht benutzt wird?
Bist Du als in N wohnhaft gemeldet, oder bist du Pendler mit Wohnsitz in D?

Gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."

(Napoléon I.)
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Re: Quad in Norwegen

Beitragvon bayer45 » Di, 02. Dez 2008, 15:27

Das Quad hat ein normales großes Nummernschild und ist in Deutschland als Zugfahrzeug eingetragen.
Auch versicherungstechnisch ist es anzusehen wie Pkw oder Motorrad.
Ich habe nördlich von Trondheim ein Haus am Foldafjord.
Ich wohne in Deutschland und bin aber ca 5x -6x in Norwegen immer so 2-3 Wochen. Also könnte man mich als Pendler bezeichnen.
Das Haus habe ich durch Zufall bekommen können und ich könnte es mir als Wohnsitz zur Rentenzeit vorstellen.
Derzeit mache ich dort Urlaub und biete es auch meinen Freunden mit an.
Mit dem Quad würde ich gerne die kleineren Touren auf Insel Vikna usw unternehmen oder einfach in die Stadt zum Einkaufen fahren.

Gruß

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Re: Quad in Norwegen

Beitragvon Henning » Di, 02. Dez 2008, 18:26

Ulrike44 hat geschrieben:Die Antwort auf die Frage, wie lange ein Mensch oder ein Auto im Ausland bleiben muss, damit die Aufenthaltsdauer nochmal von vorn zählt, stellte ich eben erneut, die haben sie übersehen.

Die lässt sich aber auch aus der bekommenen Antwort heraus beantworten:
Das Fahrzeug darf innerhalb von 12 Monaten 6 Wochen in Norwegen sein, also müssen nach dem Beginn der ersten zu diesen 6 Wochen zählenden Einfuhr wieder 12 Monate vergehen wenn die 6 Wochen ausgeschöpft wurden. Wenn man also zB. Anfang Juni für 3 Wochen mit dem Fahrzeug in Norwegen ist und dann im September nochmal für 3 Wochen muss man bis zum nächsten Juni ausser Landes bleiben, denn erst dann sind die 6 Wochen innerhalb der 12 Monate ja wieder abgelaufen.

Gruss
Henning
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Re: Quad in Norwegen

Beitragvon Ulrike44 » Di, 02. Dez 2008, 18:40

Henning hat geschrieben:
Ulrike44 hat geschrieben:Die Antwort auf die Frage, wie lange ein Mensch oder ein Auto im Ausland bleiben muss, damit die Aufenthaltsdauer nochmal von vorn zählt, stellte ich eben erneut, die haben sie übersehen.

Die lässt sich aber auch aus der bekommenen Antwort heraus beantworten:
Das Fahrzeug darf innerhalb von 12 Monaten 6 Wochen in Norwegen sein, also müssen nach dem Beginn der ersten zu diesen 6 Wochen zählenden Einfuhr wieder 12 Monate vergehen wenn die 6 Wochen ausgeschöpft wurden. Wenn man also zB. Anfang Juni für 3 Wochen mit dem Fahrzeug in Norwegen ist und dann im September nochmal für 3 Wochen muss man bis zum nächsten Juni ausser Landes bleiben, denn erst dann sind die 6 Wochen innerhalb der 12 Monate ja wieder abgelaufen.

Gruss
Henning


Ja stimmt, da könntest du Recht haben (nur dass die 6 Wochen die "Aufenthaltserlaubnis" für den Karren ohne Halter sind). Vlt war ich zu sehr davon überzeugt, dass bei Ausreise das Spiel nochmal von vorn beginnen kann.

Werde berichten, wenn diese Frage explizit vom Zoll beantwortet wurde.

Gruß vom sonnig-kalten Fjord

Ulrike
Zuletzt geändert von Ulrike44 am Di, 02. Dez 2008, 19:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Quad in Norwegen

Beitragvon Henning » Di, 02. Dez 2008, 18:57

Habe die norwegische Vorschrift nochmal, so genau wie es mein Norwegisch eben zulässt :wink: , durchgelesen. Nach meinem Verständnis darf das Fahrzeug solange im Land bleiben wie der Eigentümer (oder wohl genauer die als Halter eingetragene Person) sich dort aufhält, plus eben die maximal 6 Wochen ohne "Herrchen" innert 12 Monaten.
Da muss bayer halt mal schauen ob damit sein Zeitbedarf abgedeckt wird.

Gruss
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Re: Quad in Norwegen

Beitragvon bayer45 » Di, 02. Dez 2008, 20:20

Vielen Dank,
so kommen wir der Sache doch schon näher.
Wie gesagt, ich bin ja 4-5x oben und viel mehr als 6 Wochen unbeaufsichtigt ist es ja nicht.
Also fehlt da nicht mehr viel und ausserdem ist "6 Wochen" ein dehnbarer und schwer nachweisbarer Begriff.
So ist es wenigstens teilweise korrekt wie ich mich verhalte.

Danke

bayer45
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Re: Quad in Norwegen

Beitragvon Wick1e » Do, 04. Dez 2008, 23:23

Solange du nicht in N gemeldest bist (oder dich dort laenger als 180 tage im jahr aufhaelst), ist deine denkweisse korrekt und legal.
Nach schweden ist es ja auch nicht allzuweit von dir.
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Re: Quad in Norwegen

Beitragvon Ulrike44 » Do, 04. Dez 2008, 23:55

Wick1e hat geschrieben:Solange du nicht in N gemeldest bist (oder dich dort laenger als 180 tage im jahr aufhaelst), ist deine denkweisse korrekt und legal.
Nach schweden ist es ja auch nicht allzuweit von dir.


Nein, Henning hatte mit seiner Interpretation Recht - hier die Antwort vom Zoll:

Hei

Man må skille mellom oppholdstillatelse i Norge og retten til å benytte et utenl. registrert kjøretøy i Norge. Disse to ting henger nødvendigvis ikke sammen.

Når det gjelder bruken av kjøretøy blir det som nevnt i siste ledd i § 4:

En person kan ikke anses å ha midlertidig opphold i Norge, dersom han har oppholdt seg her i mer enn 365 dager i løpet av de to siste år før innreisetidspunktet, eller innenfor det samme tidsrom har vært innmeldt i norsk folkeregister.

Med vennlig hilsen
Tollregion Oslo og Akershus
Infosenteret
Telefon 03012

Wenn "seine Zeit abgelaufen ist", beginnt die erneute herrchenlose Aufenthaltserlaubnis erst nach 365 Tagen wieder, da nutzt dir kein kürzerer oder längerer Abstecher nach Schweden was.

Nun denn, dann muss der Bayer nach anderen Möglichkeiten Ausschau halten.

Gruß vom kalten, aber relativ schneelosen Langfjord!

Ulrike
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