Arbeiten in D bis Mutterschutz, Elterngeld in N??

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Re: Arbeiten in D bis Mutterschutz, Elterngeld in N??

Beitragvon Tammo » Fr, 20. Mär 2009, 19:13

kurz gesagt : ID- Nummer kann 8 Wochen dauern (keine Ahnung, wann du die beantragt hast) , vorher kannst du keinerlei Anträge stellen! In D steht dir ja ab Mai Mutterschaftsgeld,Erziehungsgeld oder wie es jetzt auch immer heissen mag, und anschließend Arbeitslosengeld zu. Hier stehst du ohne fødselnummer erst mal aufm Schlauch, bekommst aber alles nachgezahlt. Sobald du die fødselnummer hast kannst du die 33.000,- beantragen und bekommst sie auch sofort, anschließend bekommst du für ein Jahr keine Øre, außer das Kindergeld.
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Re: Arbeiten in D bis Mutterschutz, Elterngeld in N??

Beitragvon jette » Sa, 21. Mär 2009, 16:38

Besser als garnichts.Bin es ja nicht anders gewönnt mit nichts zurechtzukommen.
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Re: Arbeiten in D bis Mutterschutz, Elterngeld in N??

Beitragvon muheijo » Sa, 21. Mär 2009, 16:44

jette hat geschrieben:Bin es ja nicht anders gewönnt mit nichts zurechtzukommen.


Gibt es denn nicht auch noch einen Pappa, der Geld verdient?

Gruss, muheijo
"Nicht diejenigen sind zu fürchten, die anderer Meinung sind, sondern diejenigen, die anderer Meinung sind, aber zu feige, es zu sagen."

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Re: Arbeiten in D bis Mutterschutz, Elterngeld in N??

Beitragvon Tammo » Sa, 21. Mär 2009, 16:57

@muheijo
bin mir jetzt wirklich nicht ganz sicher, aber bei dem pappa scheint es sich um den Verfasser des threads zu handeln.
@jette
wenn dem so wäre, hast du noch nicht wirklich erlebt , mit nichts klarzukommen .
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Re: Arbeiten in D bis Mutterschutz, Elterngeld in N??

Beitragvon jette » So, 22. Mär 2009, 18:28

Natuerlich verdient der papa geld.Haete lieber schreiben sollen mit wenig zurechtzukommen.
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Re: Arbeiten in D bis Mutterschutz, Elterngeld in N??

Beitragvon vannet » Di, 24. Mär 2009, 11:05

@jette

hei! Ich konnte in der Schwangerschaft um eine beschleunigte Bearbeitung der Aufenthaltsgenehmigung bitten (da man ja z.B. auch die Födselsnummer braucht, um einen fastlege zu bekommen etc.) und dann gings richtig schnell. Hatte davor schon fast 4 Monate gewartet und bin dann mit nochmal zur Politi. Innerhalb von einer Woche war die oppholdstillatese dann da. Damit zur Meldebehörde und dann hatte ich schon bald die Nummer, die einem hier die Türen öffnet... Alles Gute! :)
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Re: Arbeiten in D bis Mutterschutz, Elterngeld in N??

Beitragvon jette » Di, 24. Mär 2009, 19:08

Hab meine Aufentshaltgenehmigung gerade bekommen kann also loslaufen und den rest erledigen und hoffen :pig:
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Re: Arbeiten in D bis Mutterschutz, Elterngeld in N??

Beitragvon adacmitglied » Sa, 28. Mär 2009, 19:24

Kollidiert nicht der Antrag auf Fødselspenger mit dem Elterngeld in D??
Ich denke da an Fragen wie z.B." wird in XY Geld gezahlt?" Ansonsten ist das ja eine interessante Sache, wenn man den Fragebogen wahrheitsgemäß beantwortet und dann die 33.000 auch noch bekommt!

Geld kann ja bekanntlich jeder gebrauchen 8)
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Re: Arbeiten in D bis Mutterschutz, Elterngeld in N??

Beitragvon brot83 » Mi, 16. Okt 2013, 7:28

Hallo,

ich bin neu im Norwegenforum und habe mich dort etwas eingelesen, da ich mit meiner Frau und meiner vor 3 Wochen geborenen Tochter aus beruflichen Gründen bald nach Norwegen ziehen werde.
Meine Frau wollte für 12Monate erst mal in Deutschland Elterngeld beantragen. Um Elterngeld zu erhalten, wurde mir bei der deutschen Elterngeldstelle mitgeteilt, dass Norwegen für die Auszahlung des Elterngelds zuständig sei, sobald ich nach Norwegen umgezogen wäre. Natürlich habe ich gleich bei der norwegischen Elterngeldstelle (NAV) nachgefragt, zumal ich selbst ja schon für einen norwegischen Arbeitgeber arbeite und bei der NAV mit Personnummer registriert bin. Dort wurde mir mitgeteilt, dass Norwegen kein Elterngeld für meine Frau auszahlen kann, da meine Frau das Baby zum Einen in Deutschland geboren hatte und zum Anderen vor der Geburt bei einem deutschen Betrieb angestellt war. Jetzt sieht es vorerst mal so aus, dass ich eine Bestätigung von der norwegischen Elterngeldstelle brauche, die besagt, dass ich in Norwegen kein Elterngeld ausbezahlt bekomme. Mit dieser Bestätigung (so wurde es mir von der deutschen Elterngeldstelle mitgeteilt) könnte ich dann von Deutschland Elterngeld bekommen, allerdings ist man sich noch nicht sicher, ob es die 67% des Gehalts meiner Frau werden oder der Mindestbetrag von 300€.
Könntet ihr mir hier weiterhelfen? Im Forum habe ich gelesen, dass man im Falle eines Umzugs von Norwegen 80% des Nettolohns bekommen kann (was man bei dem dortigen Preisniveau ja auch gut gebrauchen könnte :D )
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Re: Arbeiten in D bis Mutterschutz, Elterngeld in N??

Beitragvon Alyana » Mi, 16. Okt 2013, 9:33

Also Elterngeld gibt es hier schonmal garnicht sondern Foreldrepenger und darauf hast du nur anrecht wenn du bzw deine Frau in den letzten 6 Monaten vor Geburt in Norwegen gearbeitet hat. Sobald ihr beide euren Wohnsitz in N habt und in D abgemeldet seit , bekommt ihr auch kein Eltengeld aus D da man dazu in D seinen festen Wohnsitz haben muss.
http://www.elterngeld.net/elterngeld-anspruch.html


und hier zur Foreldrepenger
https://www.nav.no/Familie/Svangerskap% ... nformasjon
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Re: Arbeiten in D bis Mutterschutz, Elterngeld in N??

Beitragvon Schnettel » Mi, 16. Okt 2013, 16:47

Naja, Foreldrepenger heisst Elterngeld und meint eigentlich auch das gleiche. ;-)

Sooo schwarz sehe ich das fuer brot83 gar nicht.
Dass NAV gesagt, dass sie kein Geld fuer deine Frau auszahlen kønnen, heisst nicht zwingend, dass das auch stimmt. Z.B. ist es nicht richtig, wenn dir gesagt wurde, sie kønne kein Geld bekommen, weil sie vor der Geburt in einem deutschen Betrieb gearbeitet hætte. Das ist definitiv falsch!

Ich habe mal ein bisschen auf den Seiten von NAV gestøbert u.a. bei den Fragen und Antworten:
https://www.nav.no/Familie/Svangerskap% ... 346382.cms
Und fand dort folgendes:
Jeg er norsk statsborger. Ektefellen min er fra Romania og har nettopp kommet til Norge. Hun skal føde snart. Har vi rett til foreldrepenger og/eller engangsstønad?
Svar: Vi regner med at ektefellen din har lovlig opphold i Norge. Hvis hun skal være her i minst 12 måneder, vil hun være medlem av folketrygden. Hun kan da ha rett til ytelser fra folketrygden ut fra de forskjellige reglene for ulike ytelser.
For at ektefellen skal ha rett til foreldrepenger, må hun ha vært i arbeid med en viss minsteinntekt i seks av de siste ti månedene før eventuelt uttak av foreldrepenger starter. Dette gjelder arbeid både i Romania, eventuelle andre EØS-land og i Norge. Har hun ikke rett til foreldrepenger, får hun engangsstønad i stedet.
For at du skal kunne få fedrekvote, må begge foreldrene fylle vilkårene for foreldrepenger. Hvis du har opparbeidet rett til foreldrepenger som ikke er fedrekvote, vil du ha rett til foreldrepenger dersom ektefellen din tar godkjent utdanning på heltid, begynner i arbeid eller fyller andre helt konkrete vilkår, for eksempel deltar på heltid i introduksjonsprogram etter introduksjonsloven.

Dass der Fragesteller norwegischer Staatsbuerger ist, spielt fuer die Problematik erst einmal keine Rolle. Auch, dass die Ehefrau aus Rumænien ist, macht keinen grossen Unterschied zu brot83's Frau - beides EU bzw. EØS.
Was die Aussage des NAV bzgl. der Arbeit vor der Geburt betrifft - ist zumindest eindeutig: Wenn man Mitglied des Folketrygd ist (und das ist man, wenn man sich længer als 12 Monate in Norwegen aufhalten wird) und 6 Monate in den letzten 10 Monaten for der Inanspruchnahme des Elterngeldes mit einem gewissen Mindesteinkommen gearbeitet hat (in Norwegen oder einem EWR-Land), dann hat man auch Anspruch in Norwegen auf das Elterngeld bzw. die foreldrepenger.

Einziger wahrscheinlich relevanter Unterschied hier: Die Frau in der Frage soll in Norwegen das Kind erst bekommen. Brot83's Frau hat das Kind bereits in Dtl. bekommen. Ob das einen Unterschied macht (so wie das NAV brot83 gegenueber geæussert hat), ist die Frage, die geklært werden muss. Dazu wuerde ich mich allerdings nicht auf die Aussage des NAV-Mitarbeiters verlassen (ich habe hier schon zuviel Unwissen auf den Behørden erlebt!), sondern vielmehr die Gesetzestexte genauestens studieren. Ich habe dort auf Anhieb nichts finden kønnen.

brot83, vielleicht solltest du auch mal bei einem Anwalt, der sich mit sowas auskennt, nachfragen?
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Re: Arbeiten in D bis Mutterschutz, Elterngeld in N??

Beitragvon Alyana » Mi, 16. Okt 2013, 17:33

und Schnettel in deinem Beispiel ist sie Frau eines Norwegers, macht auch nochmal nen Unterschied glaube ich.

Also in meinem Fall war es so das ich keinen Anspruch auf Elterngeld hatte obwohl ich in D geareitet habe, und auch in N , allerdings wurde mir die Arbeitszeit in D nicht angerechnet und somit fehlten mir etwa 5 Wochen , mein Sohn ist in N geboren und ist Norweger aber trotzdem gab es lediglich die Einmalzahlung, hab damals auch Alle Gesetzestexte durchsucht und nix finden koennen.
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Re: Arbeiten in D bis Mutterschutz, Elterngeld in N??

Beitragvon Schnettel » Mi, 16. Okt 2013, 21:50

Also ob der andere Norweger ist, spielt keine Rolle. Beide muessen 'medlem av folketrygden' sein.

Dass man dir das Einkommen nicht anerkannt hat, ist eigentlich nicht richtig. Es wird ja sogar im Antrag danach gefragt. Und sobald das Einkommen in einem EØS-Land erzielt wurde, muss das eigentlich mit beruecksichtigt werden.

Aber zusätzlich zu der Voraussetzung mit 6 Monaten Arbeit innerhalb der letzten 10 Monate muss dabei ein bestimmtes Mindesteinkommen erreicht worden sein.

Wenn das bei dir alles gegeben war, verstehe ich eigentlich nicht, dass man dir das Elterngeld verwehrt hat. :-(
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