Auswandern als ALG2 Empfängerin

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Re: Auswandern als ALG2 Empfängerin

Beitragvon der westfale » Do, 18. Feb 2010, 17:27

Hei Elke,

ich denke ab jetzt wirds leichter, den Kampf gegen die deutschen Behoerden wirst du hier nicht mehr weiter fuehren muessen.
Nun kann es ganz nach der norwegischen Mentalitaet gehen " Ta det rolig" :wink:

Auf jedenfall auch von uns, gratuliere und alles gute fuer die Zukunft hier.

Hilsen Mark
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Re: Auswandern als ALG2 Empfängerin

Beitragvon nrw67 » Mo, 22. Feb 2010, 22:30

Danke für die lieben Wünsche und Gratulationen :wink:

und jetzt hab ich auch schon eine Frage, eine Teil der Umzugskartons sind da um schon mal
so einiges zu verstauen. Eine vier Zimmerwohnung ist ja kein Klacks wenn das alles mit Bedacht
verpackt werden will :oops: also soll das was nicht zwingend gebraucht wird schon mal gepackt
werden.
Nun stand ich vor meiner kleinen Malwerkstatt in der Garage, Lacke, Lösungsmittel, Malmittel,
Öl-, Acryl- und Airbruchfarben, benutzte aber auch noch verschlossene Tuben, Töpfe, Flaschen,
kleine Kanister. Verpackte aber auch offene Leinwände und sonstige Malgründe. Gips, Ton, Specksteine.
Alles nicht neu aber vieles unbenutzt.
Darf das alles mit? Auch Lacke und Lösungsmittel? Dürfen die Sachen verschlossen sein ohne als
Neuware zu gelten?

Ich hoffe man kann mir da was zu sagen :roll:

Lieben Gruß
Elke
Zuletzt geändert von nrw67 am Mo, 22. Feb 2010, 22:35, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Auswandern als ALG2 Empfängerin

Beitragvon norwegenbus » Mo, 22. Feb 2010, 22:35

Das hängt wohl eher von der Frage ab , ob du mit deiner Maler-Garage einen Gewerbebetrieb neidisch machen kannst oder ob du 2 kleine Farbtuben verschlossen mitnehmen willst . Gegen letzteres dürfte der Zoll nix haben , aber so 20 orginal verschlossene 50 Liter-Terpentin-Kanister sind schlecht als persönlicher Bedarf zu klarieren . . . .
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Re: Auswandern als ALG2 Empfängerin

Beitragvon nrw67 » Mo, 22. Feb 2010, 22:44

1 Liter Verpackungen, eigentlich fast alles verschiedene Inhalte aber in der Gesamtsumme doch so um die 20.
Farbtuben, außer gängige Farben wo man viel benötigt da sind es pro Farbe 2-4, auch alle einmal-aber da es 1000
Farben gibt sind es, mal über den Daumen gepeilt auch 200 :oops:
Und so zieht sich das durchs Sortiment :wink: kein Großhandel aber doch alles was man zum Malen braucht und was sich so ansammelt.
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Re: Auswandern als ALG2 Empfängerin

Beitragvon norwegenbus » Mo, 22. Feb 2010, 22:50

Verteil es doch nett durch sämtliche Umzugskisten . . . .
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Re: Auswandern als ALG2 Empfängerin

Beitragvon Schnettel » Di, 23. Feb 2010, 13:40

Hallo Elke.
Zerbrech dir da nicht zu sehr den Kopf. Als meine bessere Hælfte im Dezember die Spedition mit all seinem Kram - und vor allem seiner Modellbauwerkstatt, die in seinem Keller 2 groooooosse Ræume einnahm, hierher zu mir schickte, waren auch x Umzugskartons (gefuehlte 30 ... :shock: ) mit Lacken, Farben, Ølen, Løsungsmitteln und all so nettem Zeugs voll. Das stand so auch auf der Umzugsliste. Du musst ja nicht aufschreiben, wieviele Dosen und ob schon auf, oder noch zu. Das interessiert niemanden wirklich.
Wir hatten z.B. nur geschrieben:
Kiste Nr. 0815 - Lacke, Farben, Løsungsmittel
Kiste Nr. 4711 - Lacke, Farben, Løsungsmittel
usw.
Die Liste hat den Zøllner nicht einmal interessiert. Geschweige denn, dass er nachgefragt hætte oder was sehen wollte.
Also mit 200 Farbtuben sehe ich kein Problem.

Im vergangenen Jahr kam mein Freund (noch in D lebend) nach Norwegen zu einem Modellflugwettbewerb. Dafuer brachte er seinen Flugsprit mit. Er hat natuerlich ein paar Liter dafuer gebraucht. Da wir auf der Seite vom Zoll keine Auskunft dafuer fanden, hab ich den Zoll angeschrieben. Wir bekamen eine sehr dehnbare Auskunft zurueck. Ja, es stimmt, dass es fuer Treibstoff fuer Verbrennermotoren in Modellflugzeugen keine Festlegung gibt, wieviel man mitnehmen darf. Aber wenn es sich nicht um grosse Mengen handelt, dann sollte man mit dem Zollbeamten an der Grenze kein Problem haben.
Super - "keine grosse Mengen".... Wie gross muss eine Menge sein, um gross zu sein?
Fuer einen "normalen" Modellflieger reichen 20 liter wahrscheinlich "ewig", fuer einen Wettbewerbsflieger nicht.
Bei einem Gelegenheitspinsler sind 200 Farbtuben wahrscheinlich nach ein paar Jahren eingetrocknet, bei einem ambitionierten Hobbymaler wahrscheinlich nach paar Monaten aufgebraucht....
Also bei der Frage "wieviel ist viel" scheiden sich die Geister. Und der norwegische Zoll will es auch nicht zu kompliziert haben.
Solange du mit dem Umzugsgut keinen Farbengrosshandel mitbringst (wie schon von anderen erwæhnt), oder solange du dir keine 20 Schlangen und Krododile um den Leib klebst, interessiert das den Zoll wohl eher weniger....
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Re: Auswandern als ALG2 Empfängerin

Beitragvon nrw67 » Di, 23. Feb 2010, 14:54

Grüß Dich Schnettel,

supi, damit kann ich was anfangen :wink: ...und ich dachte ich wäre etwas verrückt
was die Ansammlung "gefährlicher Stoffe" in meiner Garage angeht, macht man sich
ja sonst nie einen Kopf drum :lol: ......gut das auch
andere Hobbys eine Laborausrüstung beinhalten :D
Also alles beruhigt einpacken und im Allgemeinen pro Kiste auf der Liste vermerken.
So dürfte es weiter gehen :wink:
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Re: Auswandern als ALG2 Empfängerin

Beitragvon LOKO » Sa, 27. Feb 2010, 16:04

Hey, finde ich echt super wie du das alles durchziehst. Kann man dich echt nur beglückwünschen. Ich wünsche dir die Kraft, alles gut über die Bühne zu bringen.
für Fehler und Schrift, haftet der Stift!
LOKO
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Re: Auswandern als ALG2 Empfängerin

Beitragvon nrw67 » Mi, 03. Mär 2010, 3:02

Auch für mich tut sich mal wieder eine Frage auf :oops:

Meine Tochter (fast 14) ist seit einiger Zeit in kieferorthopädischer Behandlung und trägt zur Zeit sage und schreibe 3 verschiedene Klammern gleichzeitig :roll:
Eine feste Klammer soll Folgen, jedoch ist das richten des Kiefers noch nicht ganz abgeschlossen.
Die Behandlung ist nicht rein kosmetischer Natur sondern medizinisch notwendig, daher wird die komplette Behandlung hier von der Kasse übernommen, 80 % sofort und für die anderen 20% muss ich in Vorleistung treten, erhalte diese jedoch nach erfolgreicher Behandlung zurück. Wie das hier mit der Rückzahlung abläuft wenn wir auswandern muss ich noch abklären, viel wichtiger erscheint mir jedoch die Frage ob und wie sich die Weiterbehandlung in Oslo gestalten wird.

Müsste oder sollte ich die Unterlagen die ich vom heimischen Kieferorthopäden erhalte übersetzen lassen?

Ist die Behandlung in Norwegen auch über die Krankenversicherung abgedeckt?

Hab ich bei der Wahl des zu behandelnden Kieferorthopäden freie Hand?

Wir haben die schwierigste und für einen Teenager wohl auch quälendste Phase jetzt fast überstanden und ein Abbruch der Behandlung oder eine längere Pause wäre ein herber Rückschlag :(

Lieben Gruß
Elke
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Re: Auswandern als ALG2 Empfängerin

Beitragvon Susanne » Mi, 03. Mär 2010, 11:00

nrw67 hat geschrieben:...Müsste oder sollte ich die Unterlagen die ich vom heimischen Kieferorthopäden erhalte übersetzen lassen?

Ist die Behandlung in Norwegen auch über die Krankenversicherung abgedeckt?

Hab ich bei der Wahl des zu behandelnden Kieferorthopäden freie Hand?...

Die offiziellen Richtlinien findet man hier : ab Seite 15.
Die Höhe der Erstattung ist von der Art und auch dem Grad der Zahnfehlstellung / Bissanomalie abhängig. Z.B, bekommt man für Behandlungen wegen Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte 100 % der Behandlungskosten erstattet, bei "kleineren" Fehlstellungen nur 40%.
Ein Schreiben vom Kieferorthopäden, das den Grad der Zahnfehlstellung / die Art der Bissanomalie vor Behandlungsbeginn belegt, sollte man mitbringen: ich würde versuchen. es auf Englisch zu bekommen, sonst eine Übersetzung auf norwegisch.
Den Kieferorthopäden selbst aussuchen kann man schon, allerdings liegen bei manchen (vielen?) die Behandlungsgebühren über den öffentlichen Sätzen, da die Kieferorthopäden ihre Behandlungsgebühren selbst festsetzen können. HELFO erstattet allerdings nach den öffentlichen Sätzen - das muss man wissen! Da kann es passieren, dass man einen grösseren Teil der Behandlungskosten selbst bezahlen muss.
Vielleicht ist es am Besten, frühzeitig bei HELFO im Wohnort nachzufragen (mit den entsprechenden Unterlagen), damit man weiss, was man an Kostenerstattung erwarten / nicht erwarten kann.

Hilsen
Susanne
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Re: Auswandern als ALG2 Empfängerin

Beitragvon veiviseren » Mo, 08. Mär 2010, 12:41

Hallo Elke,

Ich kann mal von meiner Erfahrungen mit den ALGII Behörden bundesweit und der Förderung für unsere Sprachschüler berichten. Eine Auslandsmaßnahme und damit verbundene Kosten zu fördern ist eine "Kann"-Leistung der ALG II Behörden und Du hast daher keinen Anspruch darauf. Da wir verschiedene Bundesländer , noch mehr Arbeitsämter, Teamleiter und Sachbearbeiter haben, können individuelle Entscheidungen sehr unterschiedlich ausfallen, unabhängig davon was im Gesetz steht, steht am Ende immer die Person, die das Gesetz auslegt. Dein Sachbearbeiter kann Mittel und Wege finden , wenn er eine Bewerberin sympathisch findet und darauf vertraut, dass Sie die Sache wirklich durchziehen wird.

Es gibt Faktoren, die sich bei der Bewertung durch den Sachbearbeiter positiv auswirken. Ich habe auch jetzt im Februar 2010 noch einen Autolackierer erlebt ,der Sprachkurs, auswärtige Unterkunft und Umzugskosten von ALG II komplett erhalten hat.

Das größte Plus (und selten zu erreichen...) wäre, wenn Du eine schriftliche Einstellungszusage von der norwegischen Firma vorweisen kannst, diese muss natürlich ins Deutsche übersetzt sein. Englisch hilft die bei den dt. Behörden leider nichts. Sie kann unter Vorbehalt formuliert sein im Idealfall etwa so:

"Wir haben Frau XXX Bewerbungsunterlagen erhalten und gesichtet und sie am XX.XX.XX. persönlich kennengelernt. Wenn Frau XXX die sprachlichen Vorraussetzungen also eine ausreichende Kommunikationsstärke im Norwegischen mitbringt würden wir sie gerne zum Spätsommer 2010 einstellen."

Mfg usw.
Je detailierter ,Stundenlohn, Arbeitszeiten etc um so besser.

Unter diesen Umständen ist es dann schwierig für das Amt eine Förderung abzulehnen und Dir gibt es auch Jobsicherheit.

Wer keine Zusage hat, sollte zumindestenst eine schriftliche Bestätigung der jeweiligen Sprachschule haben, dass Berufsbild, Unterlagen und Person geprüft wurden und eine gute Chance für den Berufseinstieg in Norwegen gesehen wird.

Bei uns in Neuruppin war es früher so, dass etwa 80 % der Menschen die von unserer Sprachschule schriftlich empfohlen wurden eine Förderung erhalten haben und ca. 1/3 waren ALGII. Dies wird sich 2010 deutlich reduzieren, da insgesamt viel weniger Bildungsgutscheine ausgegeben werden sollen. ich hoffe mal so auf 65% die eine Förderung erhalten.

Wenn man es schwer bei seinem Sachbearbeiter hat, immer freundlich und ruhig bleiben (wer unfreundlich wird hat schon verloren !!!) und als Unterstützung lieber nach dem Gespräch/Ablehnung einen regionalen Eures-Berater der Arbeitsagentur zu Rate ziehen. Dieser ist ja auch bei der Arbeitsagentur angestellt und dann können die Beamten unter sich diskutieren. Dieser Weg hat in der Vergangenheit schon vielen den Weg in einen Sprachkurs geebnet.

Wenn Du eine Förderung erhältst steht auf dem Bewilligungsbescheid schwarz auf weiß welche Leistungen du erhältst z.B. Unterkunftsgeld am Ort der Sprachschule und daran ist dann nicht mehr zu rütteln. Also gleich bei Erhalt des Bildungsgutscheines prüfen, ob das finanziell für dich leistbar ist.

Bei Vorstellungsgesprächen habe ich bisher ebenfalls Alles erlebt. Von "Wer schon einen Sprachkurs gefördert bekommt nichts mehr" über Kilometerpauschale bis zur Landesgrenze (Flensburg) über Kilometerpauschale bis zum Zielort, über Erstattung der gesamten tatsächlichen Kosten nach der Reise gegenüber Vorlage der Quittungen.
, bis zu Erstattung der gesamten tatsächlichen Kosten bereits vor Reiseantritt gegenüber Vorlage der Quittungen. Das ist unfair vor allen Dingen wenn Leute aus dem gleichen Kurs zur gleichen Zeit nach Norwegen fahren und sehen was der Andere bekommt, aber es ist einfach so.

Das Gesetz gibt den Sachbearbeitern Spielräume, nutzt sie mit Charme Begeisterung und Überzeugungskraft. Denn die eigentliche Vorgabe für die Sachbearbeiter ist nun einmal Arbeit in Deutschland. Einklagbar sind Auslandsmaßnahmen daher nicht.

Jeder Sachbearbeiter, der etwas so Kostspieliges bewilligt kann ordentlich auf den Deckel kriegen, wenns schief geht. Und vielleicht haben sich Kandidaten vor Euch gerade in eurer Behörde/bei eurem Sachbearbeiter nicht gerade mit Ruhm bekleckert und ihre Auslandspläne dann überhaupt nicht durchgezogen. Oder die Sachbearbeiter kennen das Ganze erstmal gar nicht. Denn es gehört nicht zu deren Aufgabengebiet über Auslandsprogramme außerhalb der Region Bescheid zu wissen !! So viele Leute machen das schließlich nicht im Jahr. Das ist ein großer Irrtum und wäre auch nicht leistbar, für Internationales sind die Eures-Berater eingestellt.

Also ist es klar das die Sachbearbeiter selten adhoc entscheiden und Zeit brauchen. Und wenn jemand cholerisch wird oder mit dem Anwalt droht, treffen sie meiner Meinung nach die richtige Einschätzung, dass sie für diese Person nicht riskieren müssen ihre Befugnisse soweit wie möglich im Sinne des Bewerbers auszudehnen.

Tja das Fazit ist im Grunde genommen, trotz Gesetzen hängt am Ende Alles beim Einzelfall und man kann daher hier gar keine generellen Aussagen treffen.
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Re: Auswandern als ALG2 Empfängerin

Beitragvon nrw67 » Mi, 10. Mär 2010, 1:46

Hallo veiviseren,

danke für Deine ausführliche Aufklärung im Bezug auf KANN-Leistungen :wink: ich glaube darüber kann ich auch ne ganze Menge erzählen :lol:

Dein benanntes größtes Plus hab ich besessen und doch war es nicht viel Wert. :wink:

Aber es ist ja mittlerweile alles ok :super:
Das schlimmste überstanden, den ein oder anderen Kratzer aber aufrecht durch diese Geschichte durch, jetzt gibts nur noch den Blick nach vorn :wink:

Dank Dir aber für die viele Mühe :!:

LG Elke
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