von Tordenskjold » Sa, 27. Feb 2010, 9:41
Hei,
folgende Angaben habe ich zu dem Thema gefunden,natürlch ohne Gewähr auf Richtigkeit und Bestand.
Sind Sie wohnhaft in Norwegen, sind Sie grundsätzlich Mitglied der Sozialversicherung.
Als wohnhaft gilt, wer sich in Norwegen mindestens 12 Monate aufhält. Wenn Sie nach Norwegen ziehen und beabsichtigen, dort mindestens 12 Monate zu bleiben, sind Sie ab dem Einreisedatum Mitglied der Sozialversicherung.
Eine Beantragung bzw. Anmeldung ist nicht erforderlich. Sofern Sie in Norwegen berufstätig sind, haben Sie – und in der Regel auch Ihre Familienmitglieder – die gleichen Ansprüche gegenüber dem Sozialversicherungssystem wie norwegische Staatsbürger. Die Anmeldung zur Sozialversicherung erfolgt automatisch; die entsprechenden Abgaben sind Teil Ihrer Steuerverpflichtungen.
Die Leistungen, auf die Sie einen Anspruch haben, sind u. a. davon abhängig, welche davon durch eine Mitgliedschaft abgesichert sind; dies gilt z. B. für Krankheit und Geburt sowie für die besonderen Bedürfnisse von älteren Menschen, Kindern und Rentnern. Die Kosten hierfür werden durch die Sozialversicherungsabgaben gedeckt. Einige Rechte müssen erst erarbeitet werden.
Die Sozialbeihilfe in schwierigen Lebenssituationen ist eine bedarfsabhängige Leistung, für die es keine landesweiten Standards gibt. Die Sozialbeihilfe erfolgt nach der Prüfung durch das lokale Sozial-/NAV-Referat gemäß nationalen/politischen Richtlinien.
Grüsse