Willkuer bei Statens Vegvesen?

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Willkuer bei Statens Vegvesen?

Beitragvon Schnettel » Mo, 15. Mär 2010, 15:41

Nun haben wir den T4 unseres Vertrauens in Norwegen eingefuehrt, verzollt :flenner: und zugelassen.

Wie erwartet, macht es Probleme, die zusætzlichen Angaben der deutschen Zulassungsbescheinigung in die norwegischen Zulassungspapiere uebertragen zu bekommen.
Allerdings ist dies (mal abgesehen von den Uebersetzungen) fuer uns unverstændlich, dass die norwegische Zulassungsbehørde hier diese zusætzlichen Abnahmen nicht uebertragen will und diesbezueglich die deutschen Papiere zwar eingezogen hat, deren Inhalt jedoch ignoriert.

Ich habe mal gehørt, dass es im europæischen Recht geregelt sei, dass das, was in einem EU-/EWR-Land zugelassen und genehmigt wurde, auch fuer alle anderen EU-/EWR-Lænder gilt. (Allerdings ist dies wirklich nur Høren-Sagen - habe bisher noch nix konkretes dazu gefunden.... :-( )
Die Zulassungsbescheinigungen sind ja vor allem auch bezueglich der Felder mittlerweile einheitlich, so dass ein einfaches Uebertragen der Daten møglich ist.

Desweiteren wurden teilweise Angaben völlig anders übernommen, als in dem deutschen Dokument. Zum Beispiel steht in der deutschen Zulassungsbescheinigung im Feld S.1 (Sitzplætze einschliesslich Fahrersitz) 9, in der norwegischen Zulassung steht jetzt jedoch nur 8. Dies ist kein Schreibfehler, sondern bewusst so gemacht, weil im Fahrzeug nur 8 Sitze vorhanden sind. Entsprechend der deutschen (und damit europæisch gueltigen) Genehmigung ist das Fahrzeug fuer 9 Sitze zugelassen, da man im Frontbereich auch statt des einzelnen Fahrersitzes eine Doppelbank verwenden darf. Wenn wir dies nun so einbauen wollten, wære dies nach norwegischer Zulassung eine Verænderung, die neu abgenommen werden muesste. Dies ist doch aber eigentlich nicht korrekt, da das Fahrzeug ja von vornherein fuer 9 Sitze zugelassen war.
Habe dann mit einem Kollegen darueber gesprochen, der gleich seinen Bruder anrief (der arbeitet bei Statens vegvesen). Und wie sich herausstellte, war er "am Rande" bei dieser Geschichte dabei und versuchte zu erklæren, warum man aus dem 9Sitzer kurzerhand und eigenmæchtig einen 8Sitzer machte. Erklærung O-Ton Statens vegvesen: "Mit 9 Sitzplætzen inkl. Fahrer wære dies ein Minibuss und kein Personbil mehr und man bræuchte einen Minibuss-Fuehrerschein...."
Etwas unglæubig (alles in Europa ist geregelt und ausgerechnet die Anzahl der Sitze soll unterschiedlich sein?) machte ich mich wieder an meinen Platz und schaute direkt bei Statens vegvesen auf der Homepage nach. Und siehe da - ein Personbil kann bis zu 8 Passagierplætze plus Fahrersitz haben - macht nach Adam Riese 9. Ein Minibuss beginnt erst bei 10 Sitzplætzen inkl. Fahrer.
Die haben schlichtweg duenne Gruetze erzæhlt und eigenmæchtig die Daten geændert. Also nicht irgendwer, sondern diejenigen die fuer die Zulassung zustændig sind und sich damit auskennen sollten!

Außerdem wurden unter anderem im Fahrzeug ein Rußpartikelfilter, Spoiler, Fahrwerk, Anhængekupplung sowie Austauschbremsleitungen eingebaut, die ja nicht der Standardauslieferung entsprechen - aber in den deutschen Zulassungspapieren vermerkt und genehmigt sind. In genau diesem Zustand wurde das Fahrzeug hier in Norwegen bei der Zulassungsbehørde vorgestellt, genehmigt und zugelassen. Die Sondereinbauten wurden jedoch nicht in der norwegischen Zulassung vermerkt. Das finden wir nicht richtig. Man kønnte ja hinterher auf die Idee kommen, uns so zu unterstellen, dass diese baulichen Verænderungen erst nach der norwegischen Zulassung vorgenommen wurden und dies neu genehmigt werden muesste. Etwas, was bereits genehmigt war.
Ausserdem war die deutsche Zulassungsbescheinigung der einzige Nachweis, dass diese Teile ordnungsgemæss verbaut und genehmigt wurden. Die roten TÜV-Bescheinigungen, ABE's etc. mussten ja damals bei Eintragung in die Zulassungsbescheinigung abgegeben werden. Diese haben wir also gar nicht mehr.
Und die Zulassungsbescheinigungen selbst mussten wir der norwegischen Zulassungsbehørde aushændigen und haben nun keinerlei anderen Nachweis mehr darueber (ausser ner Kopie).

Wer von Euch hat diesbezueglich Erfahrungen? Wer kann uns nen Tipp geben, an wen wir uns wenden kønnen?
Wer weiss genaueres ueber die Regelungen von Zulassungen innerhalb EWR/EØS - was gilt wo?

Gibt es eigentlich eine dem Statens vegvesen uebergeordnete Stelle oder eine, wo man sich mit Unstimmigkeiten hinwenden kann? Also gerade das mit den Sitzplætzen schlægt ja wohl dem Fass den Boden aus... :twisted:


Btw: Ich will jetzt keine Diskussionen los treten, warum da ein Fahrwerk oder andere Bremsleitungen drin sind oder warum wir das Fahrzeug ueberhaupt importiert haben und uns nicht eins in Norwegen gekauft haben.... Das hat Gruende, um die es hier nicht geht.
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Re: Willkuer bei Statens Vegvesen?

Beitragvon Harry132 » Mo, 15. Mär 2010, 15:56

Hallo Schnettel,

als ich kürzlich für eine meiner Diaschauen diese in einem Veranstaltungskalender einer Stadtverwaltung aufgeführt haben wollte, oder war es eine Vorverkaufsstelle, erlebte ich:

- Angabe eines falschen Veranstalters
- falsche Uhrzeit
- usw. usf.

Ähnliches geht, wenn ich mit Handwerkern etwas abspreche - ich muß am Besten dauernd über deren Schultern schauen.

Ich befürchte, so etwas ist leider normal - anscheinend auch in Norwegen. Ist echt blöd, macht einem viel Ärger und kostet unnötig Zeit. Scheint aber leider "normal". Warum, weil viele sich zu wenig Zeit nehmen zur Erledigung ihrer Arbeit.

Gruß
Harry
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Re: Willkuer bei Statens Vegvesen?

Beitragvon Harry132 » Mo, 15. Mär 2010, 16:09

...jetzt habe ich extra meinen PC noch einmal hochgefahren, um....

Mir fiel nämlich gerade ein: Ich habe auch einen VW T4, aber Kleinlaster also ohne Sitze hinten. Den gibt es mit 3-P-Sitzbank vorne, ich erwarb ihn aber neu mit nur zweien. Selbstverständlich ist der auch nur für 2 P. zugelassen, obwohl ich ja die Bänke auswechseln könnte (wenn ich denn eine 3´er hätte).

Also wenn euer 9-P.-Fahrzeug neu zugelassen wird, aber nur 8 Sitze in diesem Moment hat dann ist das sehr logisch. Sonst dürftest du ja in diesem Zustand eine P. ohne fixen Platz mitnehmen. Vielleicht hatte der in D. ja ´mal auch vorne eine Dreierbank, als er so zugelassen wurde. Und das wurde, eigentlich fälschlicherweise, nicht der neuen Bank angepaßt.

Also in dieser Hinsicht steckt da echt Logik dahinter!!!

Gruß
Harry
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Re: Willkuer bei Statens Vegvesen?

Beitragvon Gudrun » Mo, 15. Mär 2010, 16:18

Harry132 hat geschrieben:Warum, weil viele sich zu wenig Zeit nehmen zur Erledigung ihrer Arbeit.
Gruß
Harry


Würde heißen:
1. Ihnen wird zu wenig Zeit für Ihre Arbeit gegeben - ich höre breiteste Zustimmung oder
2. Sie nehmen sich zu wenig Zeit für Ihre Arbeitsaufgaben - da höre ich aber dolle Ablehnung, denn was machen die in ihrer Arbeitszeit? oder
3. Sie schaffen ihre Arbeit nicht in der angemesenen Zeit in der erforderlichen Qualität - Ursache: Sie sind schlicht nicht qualifiziert dafür - ich behaupte: das trifft auf weite Teile des öffentlichen Verwaltungsdienstes in D zu. Und nun können diese Teile über mich herfallen.

Meine Reaktion ist dann, wo immer ich kann, als Bürger die Leistung abfordern, die mir zusteht. Hilft Schnettel aber nicht wirklich, weil im Moment nicht klar ist, welche Leistung abgefordert werden kann.

Harry132 hat geschrieben:Also wenn euer 9-P.-Fahrzeug neu zugelassen wird, aber nur 8 Sitze in diesem Moment hat dann ist das sehr logisch.
Gruß
Harry


Bloß dass das Auto nicht neu zugelassen wurde, sondern lediglich die deutsche Zulassung mit 9 Personen umgeschrieben wurde in eine norwegische. Oder hab ich das falsch verstanden?

Grüße Gudrun
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Re: Willkuer bei Statens Vegvesen?

Beitragvon Christoph » Mo, 15. Mär 2010, 16:28

Hallo Schnettel...

also mit der Anzahl der Sitze muß ich Harry zustimmen: Wenn zum Zeitpunkt der Vorführung nur 8 Sitze drin sind, dann kann man auch nur 8 Sitze eingetragen bekommen...das finde ich logisch und bis 8 können die meisten bei SV ja auch noch zählen. Daß die 9/10-Sitze-Begründung Dünnsinn ist, steht dann auf einem anderen Papier.

Bei den Eintragungen wie DPF und so mußt Du freundlich dranbleiben und auf Eintragung bestehen, denn das hat ja auch finanzielle Auswirkungen (dieses Jahr 455,- NOK bei DPF)und ggf rechtliche Folgen bei einer späteren Verkehrskontrolle.

Meine Erfahrungen mit SV sind sehr unterschiedlich. Ich bin da schon von nervigen Korinthenkackern über Bratzen bis hin zu hochkompetenten MA auf alles gestoßen. Hier in Mo kenne ich jetzt nach dem x-ten Import meine Pappenheimer...! Gipfel bei mir war SV in Narvik, als wir gerade ausgewandert waren und ich meinen vollausgestatteten und in Benutzung stehenden Wowa einführen wollte. Da forderten die MA von SV mich doch tatäschlich auf, zur Ermittlung des Leergewichtes den gesamten Wowa leerzuräumen. Zum Glück sind die Knäblein dann auf meinen Vorschlag eingegangen, doch einfach auf der hp des Wohnwagenherstellers das Eigengewicht nachzugucken.

An eine übergeordnete Stelle würde ich mich ansonsten nicht wenden, mal abgesehen davon, daß ich spontan auch nicht wüßte an wen. Ich glaube wirklich, daß muß man mit Ruhe aussitzen und ausdiskutieren.

Lykke til wünscht aus dem Schneesturm...
Christoph
"Wen Gott liebt, den lässt er fallen in dieses Land am Polarkreis (Helgeland)."

frei interpretiert (erweitert) nach einem Zitat von Dr. Ludwig Ganghofer
Christoph
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Re: Willkuer bei Statens Vegvesen?

Beitragvon schall.rauch » Mo, 15. Mär 2010, 17:27

Hallo, Euer T4-Problem ist sicher für Euch nicht unbdeingt nachvollziehbar, jedoch zumindest erklärbar. Norwegen ist - und ich denke Ihr habt Euch in Eurer Frage auch entsprechend ausgedrückt - entgegen Eurer Meinung kein EU-Land, demzufolge unterliegt das Zulassungsrecht auch nicht den EU-Richtlinien. Wenn man innerhalb der EU ein fahrzeug erwirbt, sorgt die COC (EU-Konfirmitätserklärung) dafür, dass ich den Wagen in jeden EU-Land unter den gleichen Vorraussetzungen gleichartig anmelden kann. In Norwegen ist das halt nicht so, da hier das entsprechende nationale (und NICHT EU-ratifizierte) Zulassungsrecht gilt. das hant Ihr ja schon anhand der Unterschiede Personenwagen-Minibus bemerkt. Unter dem Link: http://www.eu-verbraucher.de/de/dies-si ... gspapiere/ erfahrt Ihr auch Wissenswertes, um die gerade über Euch ergangene Prozedur besser zu verstehen.

Beste Grüße ins Land unserer Träume

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Re: Willkuer bei Statens Vegvesen?

Beitragvon Hubi59 » Mo, 15. Mär 2010, 17:35

Oh Schnettel, ich glaub ich kann dich schnaufen hören, echt blöd, ich glaub da ist wirklich das Beste wenn du hart am Ball bleibst und dich nicht weich kriegen lässt. Ich hatte auch schon so ne Aktion mit dem SV, damals als ich meinen originalen Humbauer Anhänger mit Planenaufbau eingeführt hab. Die haben wirklich gar nichts von der deutschen Zulassung übernommen, der Hänger hatte nagelneuen TÜF, die haben das Teil komplett neu vermessen und und und. Damals haben zwei Arbeiter sich 4 Stunden mit dem Anhänger beschäftigt (1m x 2m Innenmaß) und bezahlt habe ich dann um die 300nk :lol:.
Also "POWERFRAU Schnettel" tief durchatmen und zum Gegenschlag ausholen bzw. vorbereiten.
Gruß Hubi
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Re: Willkuer bei Statens Vegvesen?

Beitragvon Schnettel » Mo, 15. Mär 2010, 17:36

Christoph hat geschrieben:Hallo Schnettel...

also mit der Anzahl der Sitze muß ich Harry zustimmen: Wenn zum Zeitpunkt der Vorführung nur 8 Sitze drin sind, dann kann man auch nur 8 Sitze eingetragen bekommen...das finde ich logisch und bis 8 können die meisten bei SV ja auch noch zählen.
Nø, dem kann ich aber nicht zustimmen. Es sei denn, ihr zeigt mir, wo irgendwo geschrieben steht, dass nur diese Sitze, die bei Vorfuehrung vorhanden sind, zæhlen...

Im entsprechenden Gesetz - Kjøretøyforskriften - steht im Kapitel § 18-1. Generelt om sitteinnretninger og persontall
4. Antall sitteplasser bestemmes av fabrikanten ut fra den plass som finnes og største aksellaster og totalvekt,...


Und somit halte ich es wie Gudrun schon schreibt - 9 sind bereits zugelassen und genau 9 muessen demnach auch wieder zugelassen werden.
Das maximale Gewicht, bzw. die Zuladung wird doch auch nicht zugelassen nachdem, was SV meint, zulassen zu wollen, sondern nach dem, was der Hersteller angibt....


Hab uebrigens was gefunden, was mir vielleicht weiter helfen kønnte. Bin mir nur nicht so ganz schluessig ob der Interpretation:
Kjøretøyforskriften
Kap. 3. EØF-typegodkjenning av biler og deres tilhengere
§ 3-1. Generelt
...
4. Bestemmelsene i dette kapittel gjelder også for deler, utstyr m.m
...
6. EØF-typegodkjenninger fra andre EØS-stater skal uten videre legges til grunn.
...
8. EØF-typegodkjenning etter dette kapittel er obligatorisk, så langt det finnes relevante særdirektiver. I vedlegg 1 til denne forskrift inntas oversikt over de særdirektivene som skal anvendes for de forskjellige kjøretøytyper.
For kjøretøytyper gjelder obligatorisk EØF-typegodkjenning foreløpig bare for gruppe M 1 med forbrenningsmotor.
Kjøretøy som kan enkeltgodkjennes etter kapittel 6,
...
10. For andre kjøretøytyper enn den som er nevnt i nr. 8 annet ledd eller for kjøretøy som ikke søkes EØF-typegodkjent etter nr. 9, gjelder reglene om nasjonal typegodkjenning, eventuelt reglene for enkeltgodkjenning. Se likevel § 3-16.
Ved nasjonal typegodkjenning (jf. § 3-16) og ved enkeltgodkjenning skal EØF-typegodkjenninger av systemer, deler, tekniske enheter eller delvis oppbygde kjøretøy, gitt i henhold til direktiv 70/156/EØF, som senest endret ved direktiv 2007/37/EF godtas.
...
13. Søknad som gjelder en type kjøretøy, system, del eller teknisk enhet kan fremlegges i hvilken som helst EØS-stat, men bare i en slik stat. Det skal fremlegges en egen søknad for hver type det søkes godkjenning for.

14. Bestemmelsene i dette kap. gjelder for EØF-typegodkjenning i Norge, med mindre annet fremgår. Prosedyrene er imidlertid tilsvarende også i andre EØS-stater.

Also ich kenne nun nicht die einzelnen EU-Direktiven und Gesetze, auf die nun auch noch hingewiesen wird.
Aber das, was fuer die Typenanerkennung der Fahrzeuge (sprich die Nummer, die unter "K" in der Zulassung steht) gilt, muss doch demnach auch fuer die Teile gelten, oder nicht?
Das, was bereits anerkannt ist, muss doch demnach auch wieder anerkannt werden....

Wir werden uns mal noch mit einem Autohændler in Verbindung setzen und dort nachfragen.
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Re: Willkuer bei Statens Vegvesen?

Beitragvon KlaJac » Mo, 15. Mär 2010, 17:51

Hi Schnettel,
zunächst mal: ich finde es bewundernswert, wie Du Dich durch Paragraphen und Gesetze kämpfst ... und nicht nur hier *thumbsup*

zur Sache: Mein Schwager (Norweger) hatte mal einen Mercedes-V-Klasse angeschafft. Der hatte 9 Sitze und er musste erst eine Zusatzprüfung ablegen, um diesen fahren zu dürfen. Von daher könnte ich die 8-Sitze-Regelung nachvollziehen.

Wg. des Nichteintragens von Zusatzausstattung wird mir gerade Angst und Bange, wollte ich doch dieses Jahr eine Dönerbude in breiter, tiefer, verspiegelter und lauter einführen ... :(

Deine ABE-Unterlagen Eurer Erweiterungen müsstest Du aber eigentlich noch haben, da Du die in D zumindest nicht beim TÜV abgeben musst, sondern nur zur Eintragung vorlegst...

Viel Glück !
Gruß
Klaus
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Re: Willkuer bei Statens Vegvesen?

Beitragvon Gudrun » Mo, 15. Mär 2010, 18:00

Christoph hat geschrieben:Hallo Schnettel...

also mit der Anzahl der Sitze muß ich Harry zustimmen: Wenn zum Zeitpunkt der Vorführung nur 8 Sitze drin sind, dann kann man auch nur 8 Sitze eingetragen bekommen...das finde ich logisch und bis 8 können die meisten bei SV ja auch noch zählen.


Eben: der Hersteller gab ja wohl 9 Sitze an. Demnächst (zur Sicherheit) Auto immer voll beladen zur Zulassungsstelle fahren, damit nicht die max. Zuladung herab gesetzt wird! Und besser ein paar Leute einsammeln und die vorhandenen Sitze auch besetzten!

@KlacJac: Was hat nun die Fahrerlaubnis eines möglichen Fahrers mit der Zulassung des Fahrzeuges zu tun? In D musste jedenfalls noch nie die Fahrerlaubnis des Halters bei der Zulassung vorgelegt werden.

Grüße Gudrun
Zuletzt geändert von Gudrun am Mo, 15. Mär 2010, 18:05, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Willkuer bei Statens Vegvesen?

Beitragvon Schnettel » Mo, 15. Mär 2010, 18:01

schall.rauch hat geschrieben:Norwegen ist - und ich denke Ihr habt Euch in Eurer Frage auch entsprechend ausgedrückt - entgegen Eurer Meinung kein EU-Land, demzufolge unterliegt das Zulassungsrecht auch nicht den EU-Richtlinien.
Habe nicht gesagt, dass Norwegen EU-Land ist. Aber es ist ein EWR-Land und die Direktiven bezueglich der Kfz-Zulassung gelten hier in Norwegen genauso - und wurden sogar in die Fahrzeugvorschrift (das hiesige Gesetz zur Kfz-Zulassung) uebernommen.

schall.rauch hat geschrieben:Wenn man innerhalb der EU ein fahrzeug erwirbt, sorgt die COC (EU-Konfirmitätserklärung) dafür, dass ich den Wagen in jeden EU-Land unter den gleichen Vorraussetzungen gleichartig anmelden kann.
Gilt ganz genauso auch in Norwegen.

schall.rauch hat geschrieben:Unter dem Link: http://www.eu-verbraucher.de/de/dies-si ... gspapiere/ erfahrt Ihr auch Wissenswertes, um die gerade über Euch ergangene Prozedur besser zu verstehen.
Das ist ein guter Link. Vielleicht helfen mit die Kontaktdaten dort ein Stueck weiter....

Habe noch eine andere "Schlichtungsstelle" gefunden:
http://www.regjeringen.no/nb/dep/nhd/de ... olvit.html
Mal sehen, ob man da was erreicht - ob man ueberhaupt Antwort bekommt...
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Re: Willkuer bei Statens Vegvesen?

Beitragvon Schnettel » Mo, 15. Mär 2010, 18:14

KlaJac hat geschrieben:zur Sache: Mein Schwager (Norweger) hatte mal einen Mercedes-V-Klasse angeschafft. Der hatte 9 Sitze und er musste erst eine Zusatzprüfung ablegen, um diesen fahren zu dürfen. Von daher könnte ich die 8-Sitze-Regelung nachvollziehen.
Dann war das vielleicht frueher mal so. Es ist definitiv so, dass bis zu 9 Sitze ein Personbil ist und mit dem ganz normalen Pkw-Fuehrerschein gefahren wird.
Direkt bei Statens Vegvesen nachzulesen:
Klasse B (personbil m.v.)
Denne klassen gjelder føring av motorvogn (unntatt motorsykkel) med en tillatt totalvekt på høyst 3500 kg og maksimalt åtte passasjerplasser i tillegg til førerplassen.

Der Vollstændigkeit halber:
Klasse D1 (minibuss)
Felles for alle tungbilklasser er at du må ha førerkort i klasse B før du utvider førerkortet til en tungbilklasse.
Klasse D1 gjelder føring av motorvogn for persontransport med 9-16 passasjerplasser i tillegg til førerplassen. Motorvognen skal ha en lengde på ikke over 7,5 meter.



KlaJac hat geschrieben:Wg. des Nichteintragens von Zusatzausstattung wird mir gerade Angst und Bange, wollte ich doch dieses Jahr eine Dönerbude in breiter, tiefer, verspiegelter und lauter einführen ... :(
Naja, bis dahin sind wir ja hoffentlich ein bissi weiter. Ach uebrigens, von wegen "breiter" - das ist auch dabei.... ;-)

KlaJac hat geschrieben:Deine ABE-Unterlagen Eurer Erweiterungen müsstest Du aber eigentlich noch haben, da Du die in D zumindest nicht beim TÜV abgeben musst, sondern nur zur Eintragung vorlegst...
Doch, die mussten abgeliefert werden bei Eintragung in die Zulassungspapiere (bei der Zulassungsstelle in D).
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Re: Willkuer bei Statens Vegvesen?

Beitragvon Schnettel » Mo, 15. Mär 2010, 18:29

Schnettel hat geschrieben:Habe noch eine andere "Schlichtungsstelle" gefunden:
http://www.regjeringen.no/nb/dep/nhd/de ... olvit.html
Mal sehen, ob man da was erreicht - ob man ueberhaupt Antwort bekommt...
Bzw. auch hier: http://ec.europa.eu/solvit/site/index_no.htm
oder in deutsch hier: http://ec.europa.eu/solvit/site/index_de.htm
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Re: Willkuer bei Statens Vegvesen?

Beitragvon sunnebo » Mi, 17. Mär 2010, 10:04

Vielleicht aus meiner relativ neuen, bescheidenen Erfahrung mit Norwegen bisher: Einfach weiter drauf bestehen. Hast du eine Möglichkeit, irgendwo persönlich aufzuschlagen und genau die von dir zitierten Bestimmungen (sowie die Kopie der einstigen deutschen Zulassung) vorzulegen?

Ich habe neulich den quasi-Aufsichtsrat meines zukünftigen Arbeitgebers getroffen (Norweger) und der hat mir für den Einstieg in das Land auf den Weg gegeben:
a) Wenn ich glaube, das etwas nicht richtig ist, solange insistieren, bis das geklärt ist. Die Norweger sollen darüber nicht böse werden, sondern sind prinzipiell kooperativ.
b) Die Norweger sind - verglichen mit Deutschen (oder auch Schweden) - nachlässig. O-Ton: Wir wollen, dass es klappt wie in Deutschland, aber nichts dafür tun.

Also, bleib einfach dran, stell dich irgendwo auf den Tisch, und dann wirst du auch erhört, nehme ich mal an.
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Re: Willkuer bei Statens Vegvesen?

Beitragvon Harry132 » Mi, 17. Mär 2010, 10:26

Gudrun hat geschrieben:
Christoph hat geschrieben:Hallo Schnettel...

also mit der Anzahl der Sitze muß ich Harry zustimmen: Wenn zum Zeitpunkt der Vorführung nur 8 Sitze drin sind, dann kann man auch nur 8 Sitze eingetragen bekommen...das finde ich logisch und bis 8 können die meisten bei SV ja auch noch zählen.


Eben: der Hersteller gab ja wohl 9 Sitze an. Demnächst (zur Sicherheit) Auto immer voll beladen zur Zulassungsstelle fahren, damit nicht die max. Zuladung herab gesetzt wird! Und besser ein paar Leute einsammeln und die vorhandenen Sitze auch besetzten!

@KlacJac: Was hat nun die Fahrerlaubnis eines möglichen Fahrers mit der Zulassung des Fahrzeuges zu tun? In D musste jedenfalls noch nie die Fahrerlaubnis des Halters bei der Zulassung vorgelegt werden.

Grüße Gudrun



...es könnte sein daß Ihr Euch das mit einem 9-Sitzer - der aber nur 8 Sitze/Stühle hat, etwas zu leicht vorstellt....

Stellt Euch vor, Ihr packt in diesen 9 Personen ein, die 9. Person sitzt auf einem Sofahocker vorne - und natürlich ohne Sicherheitsgurte und was weiß ich was...
Und es passiert ein Unfall! Dann war dieses Fahrzeug hochoffiziell für 9 P. zugelassen.
Gegenfrage: War in diesem Auto ´mal eine 3´er Bank vorne eingebaut, ursprünglich hier in Deutschland? Nämlich bei einer ersten Zulassung?

@Gudrun, um Ladung auf einen z.B. Laster zu packen brauchst Du "nur" eine entsprechend konstruierte Ladefläche. Dein Vergleich "könnte" also etwas hinken.

Gruß
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