Bezüglich Exkursionen gibt es in den Reiseinformationen den Hinweis, dass diese vorbehaltlich Änderungen sind und kurzfristig abgesagt werden können, z.B. wegen extremer Wetterbedingungen oder mangels Teilnehmer, bezahlte Ausflüge werden dann rückerstattet. Einen Reisemangel wegen nicht durchgeführter Exkursionen geltend zu machen dürfte also mehr als schwer werden....Auch andere Veranstalter übernehmen keine Garantie für Landausflüge, das sagt schon viel über den Anspruch den man als Passsagier hat.
Bleiben nur eventuelle andere Mängel sowie der Reiseabbruch...und da die Frage wie es zu eben jenem gekommen ist