Einfuhr Verkauf / Imbissanhänger aus D

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Einfuhr Verkauf / Imbissanhänger aus D

Beitragvon VN_GER_NOR » Mo, 17. Jan 2011, 6:47

Moin moin,
habe lange gesucht, aber keine konkrette Information dafür gefunden.
Vielleicht könnt ihr mir mit Tips & Rat helfen.
Möchte ein Verkauf / Imbissanhänger von D nach N einfuhren.
Wie sieht´s der Ablauf aus?
Was muss man alles zahlen? MwSt ist ja 25% klar. (bekomme doch die 19% zurück?) Aber Engangavgift usw..?
Möchte schon vorher wissen, was alles auf mich zukommt, für meine Kakulation, bevor ich böse erwachen muss.
Bei der Seite http://www.tool.no finde ich auch nichts :(
Es soll ein neuer Imbissanhänger mit allen "TÜV" Abnahmen in D sein. Wert = ca. 15.000 E.
Spielt da eine Rolle, wer den kauft? soll ich als D oder meine Freundin als N kaufen?
Für alle Informationen bedanke ich mich.
VN_GER_NOR
 
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Re: Einfuhr Verkauf / Imbissanhänger aus D

Beitragvon Christoph » Mo, 17. Jan 2011, 8:29

Guten Morgen...

die MwSt würdest Du über den Händler (Verkäufer) erstattet bekommen...das mußt Du aber vorher mit demjenigen abklären. Frag ihn, ob er das will und ob er damit Erfahrung hat.

Grüßlis und viel Erfolg beim Verhandeln...
Christoph
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frei interpretiert (erweitert) nach einem Zitat von Dr. Ludwig Ganghofer
Christoph
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Re: Einfuhr Verkauf / Imbissanhänger aus D

Beitragvon VN_GER_NOR » Mo, 17. Jan 2011, 9:10

Danke für deine schnelle Antwort.
Bitte um noch mehr Informationen, sodass ich grober einschätzen kann, was dann kostet, wenn alles bezahlt ist.
"Engangavgift" und noch was usw. ?
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Re: Einfuhr Verkauf / Imbissanhänger aus D

Beitragvon Schnettel » Mo, 17. Jan 2011, 15:51

VN_GER_NOR hat geschrieben:Aber Engangavgift usw..?
...
Bei der Seite http://www.tool.no finde ich auch nichts :(
Auf der Seite tool.no findest du da wohl auch nix. ;-) Auf der Seite http://www.toll.no sehr wohl. Man muss einfach nur nach "tilhenger" suchen.
Guckst du hier: http://www.toll.no/templates_TAD/Topic. ... anguage=no
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Re: Einfuhr Verkauf / Imbissanhänger aus D

Beitragvon muheijo » Mo, 17. Jan 2011, 16:47

Hast du schon geklært, ob die Nutzung des Anhængers (du schreibst: Imbisswagen) mit den norwegischen Vorschriften zusammenpasst? Auch die Norweger kønnen sehr formell sein...
Wære ja dumm, wenn du ihn zwar einfuehren darfst und als Anhænger zugelassen bekommst, dann aber keine Bartwuerstel grillen darfst, weil irgendein Spuelbecken zu klein ist oder der Kuehlschrank nicht den hygienischen Vorschriften entspricht. (fiktive Beispiele)

Gruss, muheijo
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Re: Einfuhr Verkauf / Imbissanhänger aus D

Beitragvon Mietzekatze » Mo, 17. Jan 2011, 18:05

muheijo hat geschrieben:keine Bartwuerstel grillen darfst,

Bartwürstel find ich geil :D
Nichts für ungut,aber das juckte in meinen Fingern
Schönen Abend noch
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Re: Einfuhr Verkauf / Imbissanhänger aus D

Beitragvon uscarfreak » Mo, 17. Jan 2011, 21:27

Anhænger sind ja von der Engangsavgift befreit , nur zoll sind ja 25% des wertes oder Kaufpreises zu zahlen
ueber den betrieb von imbisswagen sollte doch beim mattilsynet was stehen oder?

mvh steven
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Re: Einfuhr Verkauf / Imbissanhänger aus D

Beitragvon VN_GER_NOR » Di, 18. Jan 2011, 6:25

Danke euch für viele nützliche Information.
Muheijo, bei wem soll ich klären, ob der Hänger den norwegischen Vorschriften entspricht? Damit ich Bratwurst mit Sauerkraut verkaufen könnte :)
Was MwSt anbetrifft, habe ich das hier gefunden:

Du må betale 25 prosent merverdiavgift for kjøretøy du importerer til Norge. Avgiften blir regnet på grunnlag av tollverdi.
Tollverdi = innkjøpspris + frakt kostnader + forsikringskostnader fram til norsk grense.

kann kein norwegisch. Soll es heissen, 25% nicht nur auf Kaufpreis, sondern auch auf Fracht / Transportkosten & Versicherungskosten?
Wenn wir den selbst nach N ziehen würden, wie wird dann gerechnet, auf welchen Kosten?

Nebenbei, habe dann noch vor, Würste von D für den eigenen Verkauf regelmässig zu "Importieren" (kleinere Menge). Wäre auch problematisch?
Ich denke an die Würste von Regensburg :)

Ihr seid alle herzlich eingeladen zum Wurst + Sauerkraut, wenn es soweit ist.
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Re: Einfuhr Verkauf / Imbissanhänger aus D

Beitragvon muheijo » Di, 18. Jan 2011, 8:21

Wie uscarfreak schon schrieb, du solltest Kontakt mit Mattilsynet aufnehmen, und klæren, was du alles beachten musst, auch bezuegl. Import deiner Wuerstel. Duerfte auch auf Englisch gehen.
Wenn du dein Sauerkraut verkaufst, musst du den Norwegern aber klar machen, dass es wirklich Sauerkraut ist; der norwegische "surkål" ist hier eher suess.

Hatte ich doch richtig geraten mit den Bratwuerstel... :lol:

Gruss, muheijo
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Re: Einfuhr Verkauf / Imbissanhänger aus D

Beitragvon tyskenser » Di, 18. Jan 2011, 17:35

manchmal hilft schon ein wenig suchen hier im forum. :wink:

http://www.jagermeister.no/bratwurst

nimm doch einfach mal kontakt zu den leuten auf, die können dir sicher helfen, so lange du nicht auf der anderen strassenseite deinen anhänger hinstellen willst.
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Re: Einfuhr Verkauf / Imbissanhänger aus D

Beitragvon Wick1e » Di, 18. Jan 2011, 21:30

Zulassen (für den Strassenverkehr brauchst) du ihn nicht.

Verkaufswagen gelten in N als "tilhengerredskap" ("Anhängergerät") und diese sind nicht zulassungspflichtig.

Fahrzeuge die in N nicht zulassungspflichtig sind, kann man auch nicht "freiwillig" zulassen.

D.h. du darfst den Verkaufswagen ohne Kennzeichen hinter dem Auto ziehen.
Auch ein Wiederholungskennzeichen, wie es z.B. bei Fahrradträgern am Heck vorgeschrieben ist (offiziell selbst angefertigt), ist nicht Pflicht.

Technisch muss ein tilhengerredskap den gleichen Anforderungen wie ein tilhenger (Anhänger) entsprechen.
Da er aber nicht zulassungspflichtig ist, liegt die Einahltung in deiner eigenen Verantwortung.
Wick1e
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