Also ein Reisepass wie schon geschrieben wird keinem deutschen Volks- oder Staatsangehörigen versagt. Im Gegenteil hat jeder deutsche Bürger einen Anspruch auf einen Reisepass - außer es liegt ein sogenannter Passversagungsgrund (z.b. Straftat, Verdunklungsgefahr ins Ausland) vor.
Jeder Bürger ist verpflichtet sich im In- und Ausland durch ein gültiges Ausweis- oder Reisedokument ausweisen zu können.
Es sollte jedoch unbedingt darauf geachtet werden, dass eine Antragstellung noch vor Ablauf des bisherigen Dokumentes erfolgt, da der Gesetzestext lautet, dass eine Ausweis-/Passbehörde bei Vorlage eines gültigen Ausweises/Passes davon ausgehen kann, das der Antragsteller die deutsche Volks- bzw. Staatsangehörigkeit besitzt.
Andernfalls kann die Behörde die Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises verlangen, der natürlich kostet und mehrere Wochen dauert.
Grundsätzlich
kann jede Passbehörde (Botschaft oder deutsche Gemeinde) einen Reisepass mit Ermächtigung der zuständigen Behörde (Botschaft oder deutsche Gemeinde in deren Zuständigkeitsbereich man wohnt) ausstellen.
Im Gegensatz zur zuständigen Behörde ist eine unzuständige Behörde hierzu nicht verpflichtet.
Es liegt also im Ermessen der unzuständigen Passbehörde, ob sie es macht oder nicht. Für unzuständige Behörden ist es immer ein Risiko, gerade bei Auslanddeutschen, einen Pass auszustellen, da eine 100 prozentige Überprüfung (z.b. besteht noch ein deutscher Wohnsitz, wurde zwischenzeitlich eine andere Staatsangehörigkeit beantragt oder angenommen, liegen irgendwo in Deutschland Passversagungsgründe vor usw.) fast nicht möglich ist. Hier gibt es eine Grauzone, wo sich der Mitarbeiter, der die Voraussetzungen bestätigt, für den Antragsteller "aus dem Fenster hängt" und nicht mal verpflichtet dazu ist. Übrigens haben die zuständigen Botschaften das selbe Problem - aber bei denen ist das die Pflichtaufgabe!
Da ein über eine deutsche Paßbehörde (Stadt/Gemeinde) ausgestellter Reisepass billiger ist als ein bei einer Botschaft beantragter Reisepass, erleben die deutschen Passbehörden einen ziemlichen Ansturm zurzeit von Auslandsdeutschen. Der Arbeitsaufwand beträgt aber je nach Fall
die 5 bis 10 fache Bearbeitungszeit wie bei einem in der Passbehörde gemeldeten Antragsteller. Zwar kann die unzuständige Behörde eine doppelte Gebühr bei Unzuständigkeit erheben, aber jede Komune (also der Steuerzahler in Deutschland) zahlt hierbei trotzdem deftig drauf, vom Personalaufwand gar nicht zu sprechen.
Somit sollte verständlich sein, warum unzuständige Passbehörden nur selten, meistens in nachgewiesen Eil- und Notfällen, nur Gebrauch von dieser "kann"-Regelung machen.Anderst verhält es sich mit dem am 01.11.2010 eingeführten neuen Personalausweis. Das neue Personalausweisgesetz sieht jetzt auch einen Anspruch auf einen Personalausweis für Auslanddeutsche vor. Da jedoch die deutschen Auslandsvertretungen erst ab 01.01.2013 zu zuständigen Ausweisbehörden werden (sie können sich nicht so schnell auf den neuen Aufgabenbereich einstellen

?, ist bis dahin die innerdeutsche Ausweisbehörde zuständig, bei der der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises gestellt wird. Die Probleme sind zwar dann die selben wie beim Reisepass, aber jetzt ist es eine Pflichtaufgabe und wenn dann was daneben geht, dann war es wenigstens nicht freiwillig

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Da der Ausweis in Europa anerkannt wird ist der Reisepass also kein unbedingtes "Muss" mehr.
Für Kinder gibt es nur noch einen Kinderreisepass. Es kann aber auch ein Reisepass oder auch ein Personalausweis beantragt werden, da es keine Altersbeschränkung hierfür gibt.
Kinderreisepässe werden nur noch auf 6 Jahre ausgestellt und nur bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Daher ist oft ein Reisepass oder Personalausweis (ausgestellt auf 6 Jahre) bei älteren Kindern die bessere Lösung.
Nach meiner Erfahrung führen manche Botschaften ein "gewisses Eigenleben" hierzu gehört auch Oslo. Wer kann, sollte vielleicht bei einer Durchreise die deutsche Botschaft in Kopenhagen in Betracht ziehen

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Zur Info: Man geht davon aus, das ca. 1 Prozent der im Umlauf befindlichen dt. Ausweis-/Passdokument an nicht berechtigte Personen ausgestellt sind!!!