Für 1 Jahr Auto ummelden???

Schweden, Finnland, Svalbard, ...

Für 1 Jahr Auto ummelden???

Beitragvon rosalinde » Mi, 24. Mär 2004, 13:55

hallo!

gehe ab august für ein jahr als aupair nach schweden. hab jetzt überlegt, ob ich das auto mitnehmen soll, oder nicht. wisst ihr, ob ich es dann extra ummelden müsste? und wo? erst direkt in schweden??
danke!
rosalinde
 
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Re: Für 1 Jahr Auto ummelden???

Beitragvon Arne.R. » Mi, 24. Mär 2004, 18:43

Moin.
Also, das ist in Deutschland eigentlich ziemlich klar geregelt. Das Auto muß da angemeldet sein, wo der Halter seinen Lebensmittelpunkt hat (= wo er/sie sich die überwiegende Zeit des Jahres aufhältst)....
Ich gehe auch mal davon aus, daß du es wohl nicht "um-melden" kannst (zwar EU, aber trotzdem Ausland!), sondern 1. anmelden in S, und dann abmelden in D. Weiß ich aber nicht sicher. Ich weiß auch nicht, wie sich das in S mit etwaigen Einfuhrgebühren für Autos verhält. Ist ja EU, aber wer weiß, was die da noch für Übergangsregelungen haben usw... - also, da hab ich keine Ahnung.

Das ganze kann dann aber noch komplizierter werden, wenn die deutsche Zulassungsstelle die ganze Unternehmung so verstehen sollte, daß das Auto ins Ausland "ausgeführt" wurde. Dann mußt du nämlich zur Abmeldung den Kfz-Brief einschicken und bekommst ihn ungültig gemacht zurück. Weshalb dann eine Re-Einfuhr nach D nicht mehr so einfach ist, weil du nämlich erstmal nen neuen Kfz-Brief brauchst, was eine ganz andere, weil wesentlich aufwendigere und teurere, Veranstaltung ist, als bloß nen neuen Kfz-Schein sich zu besorgen wie bei ner Ummeldung innerhalb Ds.

Ich empfehle dir also dringend, das erstmal mit deiner zuständigen Kfz-Zulassungsstelle persönlich (bloß nicht am Telefon!) abzuklären und dir auch den Namen des Mitarbeiters gut zu merken.

Wenn die grünes Licht geben, dann sich über die Bedingungen in S informieren.

Gruß,
Arne
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Re: Für 1 Jahr Auto ummelden???

Beitragvon Olaf 88 » Mi, 24. Mär 2004, 21:51

Hy!
Wir waren für ein Jahr in Oslo. Die deutsche Autoversicherung trägt generell ein Jahr im Ausland mit, d.h. es reicht eine kurze Mitteilung an die Versicherung und nix mit Ummelden. Ein zweites Jahr im Ausland geht mit deutscher Versicherung jedoch nur auf schriftlichen Antrag!!! Also, keine Bange, du musst kein teures Auto in Schweden versichern, bzw. kaufen :D :D .

Gruss Olaf
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Re: Für 1 Jahr Auto ummelden???

Beitragvon Olaf 88 » Mi, 24. Mär 2004, 21:58

Olaf 88 hat geschrieben:Hy!
Wir waren für ein Jahr in Oslo. Die deutsche Autoversicherung trägt generell ein Jahr im Ausland mit, d.h. es reicht eine kurze Mitteilung an die Versicherung und nix mit Ummelden. Ein zweites Jahr im Ausland geht mit deutscher Versicherung jedoch nur auf schriftlichen Antrag!!! Also, keine Bange, du musst kein teures Auto in Schweden versichern, bzw. kaufen :D :D .

Gruss Olaf


Also, man muss seinen Kram erst mal selber lesen, bevor man ihn versteht!! Also zum Thema :shock: .
> Versicherung ist eine Sache, Zulassung eine andere. Wir sind von Konstanz aus nach Oslo gezogen. Konstanz war 1ster Wohnsitz, Die Adresse meiner Eltern 2t Wohnsitz. Auf diese Adresse wurde das Auto umgemeldet. Bei Abwanderung ins Ausland wird der 2t Wohnsitz sofort 1st Wohnsitz, und damit ist das Auto automatisch am 1sten Wohnsitz im Inland angemeldet. Punkt! Alles Palletti??

Gruss Olaf... der denkt, dass man das auch einfacher hätte erklären können
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Re: Für 1 Jahr Auto ummelden???

Beitragvon Arne.R. » Mi, 24. Mär 2004, 22:24

Das ist sicher ne elegante Methode, den ganzen möglichen Ärger zu umgehen, den man sich u.U. mit ner Anmeldung in S einhandeln kann...
Mir haben sie allerdings mal beim EMA erzählt, daß es das gar nicht mehr gebe, daß man nen 2.-Wohnsitz haben kann.
Was stimmt denn nun? Ist hier jemand, der sich da auskennt?

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Re: Für 1 Jahr Auto ummelden???

Beitragvon Erdmænnchen » Mi, 24. Mär 2004, 23:12

Arne.R. hat geschrieben:Das ist sicher ne elegante Methode, den ganzen möglichen Ärger zu umgehen, den man sich u.U. mit ner Anmeldung in S einhandeln kann...
Mir haben sie allerdings mal beim EMA erzählt, daß es das gar nicht mehr gebe, daß man nen 2.-Wohnsitz haben kann.
Was stimmt denn nun? Ist hier jemand, der sich da auskennt?

Arne


Beziehst du dich jetzt auf Wohnsitze Inland (D) - Ausland oder auch auf Wohnsitze innerhalb von D? Innerhalb von D ist es kein Problem. Da mußt du einen Hauptwohnsitz haben und kannst einen Nebenwohnsitz haben. Auto kannst du zulassen wo es dir gefällt (z.B. wo die Regionaltarife der Versicherung billiger sind), die Nebenwohnsitze werden aber mit Extravermerk im KFZ-Schein eingetragen.
Von deutscher Seite müßte es im Ausland auch keine Probleme geben wenn die Versicherung mitspielt. Allerdings kann es sein, daß das Ausland bestimmte Bedingungen hat. Z.B. daß das Auto nur einen bestimmten Zeitraum im Land bleiben darf, wenn der Wagen nicht verzollt ist. Das kann auch bei EU-Ländern passieren, so einem meiner Kollegen, der eine Zeit in NL studiert hat. In NL durfte das Auto unverzollt max. 6 Monate bleiben (oder 3, bin mir jetzt nicht sicher). Das konnte man um gehen, wenn das Auto dann mal 24h aus NL raus war (muß nicht D sein, kann auch B sein) begannen die 6 Monate von vorne zu zählen. War aber in der Praxis natürlich so gut wie nicht zu kontrollieren.

Wie es jetzt in Schweden aussieht weiß ich nicht. Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß ein Aupair, die ja nur für eine befristete Zeit im Land ist, das Auto nach Schweden ummelden und verzollen muß, und 12 Monate später das Gleiche zurück.
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Re: Für 1 Jahr Auto ummelden???

Beitragvon Arne.R. » Do, 25. Mär 2004, 8:26

Erdmænnchen hat geschrieben:Beziehst du dich jetzt auf Wohnsitze Inland (D) - Ausland oder auch auf Wohnsitze innerhalb von D? Innerhalb von D ist es kein Problem. Da mußt du einen Hauptwohnsitz haben und kannst einen Nebenwohnsitz haben. Auto kannst du zulassen wo es dir gefällt (z.B. wo die Regionaltarife der Versicherung billiger sind), die Nebenwohnsitze werden aber mit Extravermerk im KFZ-Schein eingetragen.

Ja, ich meinte Wohnsitze in D. Da haben sie mir dann offensichtlich Müll erzählt aufm Amt. Und was die Zulassung des Autos angeht, scheinen sich die Bestimmungen auch geändert zu haben. Noch vor wenigen Jahren war das glasklar so: Das Auto muß am Wohnort des Halters zugelassen sein.
Bist du ganz sicher, daß das nicht mehr so ist?

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Re: Für 1 Jahr Auto ummelden???

Beitragvon Erdmænnchen » Do, 25. Mär 2004, 9:30

Also zwei Wohnsitze ist kein Problem. Ich habe die elterliche Adresse als Hauptwohnsitz und meine Wohnung als Nebenwohnsitz (das heißt nicht Zweitwohnsitz). Das Auto kann ich laut Straßenverkehrsamt anmelden wo ich möchte. Wenn es aber der Nebenwohnsitz ist, der sich nicht mit der Adresse im Personalausweis deckt, kommt in den KFZ-Schein ein Vermerk, daß der Wagen am Nebenwohnsitz zugelassen ist. Damit z.B. bei Verkehrskontrollen keiner denkt, man hätte das Auto nicht umgemeldet. So wurde mir das Anfang des Jahres erklärt. Ich denke nicht, daß es in anderen Bundesländern anders läuft, ich beziehe mich hier auf NRW.
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Re: Für 1 Jahr Auto ummelden???

Beitragvon Arne.R. » Do, 25. Mär 2004, 9:36

Erdmænnchen hat geschrieben:Das Auto kann ich laut Straßenverkehrsamt anmelden wo ich möchte. Wenn es aber der Nebenwohnsitz ist, der sich nicht mit der Adresse im Personalausweis deckt, kommt in den KFZ-Schein ein Vermerk, daß der Wagen am Nebenwohnsitz zugelassen ist. Damit z.B. bei Verkehrskontrollen keiner denkt, man hätte das Auto nicht umgemeldet.

Verstehe ich das jetzt richtig: "Anmelden, wo man möchte" - also doch nicht irgendwo, sondern entweder am Haupt- oder am Nebenwohnsitz?
Oder warum sonst soll denn keiner denken, man hätte das Auto nicht umgemeldet?
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Re: Für 1 Jahr Auto ummelden???

Beitragvon Erdmænnchen » Do, 25. Mär 2004, 9:40

Gemeldet sein mußt du da schon. Aber der Nebenwohnsitz reicht. Außerdem wird man es kaum kontrollieren können, wie oft du dich am gemeldeten Nebenwohnsitz aufhältst.
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