Wohnmobil abstellen und übernachten

Alles rund um Camping und Wohnmobile/Gespanne

Wohnmobil abstellen und übernachten

Beitragvon ASoT » Mi, 15. Feb 2012, 21:07

hallo,

wir sind neu hier und benötige eure Tipps.

wir haben vor im Juni/Juli 2-3 Wochen mit dem Wohnmobil durch Norwegen zu reisen.

Ich werde nun nicht so ganz schlau aus den Möglichkeiten der Übernachtung.

Das Jedermannsrecht trifft nun ja nicht auf uns zu, da es nur fürs Campen/Zelten gilt.

Wo können wir (außerhalb von Campingplätzen) über nacht stehen bleiben?

wie sieht es aus mit Parkplätzen an Straßen, Straßenbuchten, Feldwege, Straßen(buchten) zum Strand, am Strand, an den KLippen?
Parkplätzen von Nationalparks, etc.?Parkplätzen vor Kirchen, Schulen, Kindergärten, Unis, Supermärkten?

irgendwelche Möglichkeiten muss es doch geben, nicht jede Nacht an einen Campingplatz fahren zu müssen, oder?

vielen Dank für eure Erfahrungsberichte.

Grüße,
ASoT
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Re: Wohnmobil abstellen und übernachten

Beitragvon zhnujm » Mi, 15. Feb 2012, 21:19

Das rechtliche ist alles eigentlich ganz gut hier erklärt:

viewtopic.php?f=9&t=14828
zhnujm
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Re: Wohnmobil abstellen und übernachten

Beitragvon Morfie » Mi, 15. Feb 2012, 23:11

Hallo AsOt,

wenn du kein campingartiges Verhalten an den Tag legst (z.B. Stühle rausstellen), darfst du zur Wiedererlangung der Fahrtüchtigkeit auf Parkplätzen usw. übernachten.

Das hört sich jetzt geschwollen an, aber so heißt es :D . Als wir 2009 von Süd nach Nordnorwegen gereist sind, standen auch oft auf Parkplätzen oder schönen Plätzen Wohnmobile und die Leute standen dort bestimmt nicht mitten in der Nacht, um die Aussicht zu genießen :wink: .

Wichtig finde ich auch, die Plätze genauso sauber wieder zu verlassen, wie ihr sie vorgefunden habt.

Einen schönen Urlaub, hoffentlich gibt es dieses Jahr einen schöneren Sommer.

LG, Kirsten
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Re: Wohnmobil abstellen und übernachten

Beitragvon EuraGerhard » Mi, 15. Feb 2012, 23:33

Hallo!

ASoT hat geschrieben:Das Jedermannsrecht trifft nun ja nicht auf uns zu, da es nur fürs Campen/Zelten gilt.

Richtig.

ASoT hat geschrieben:irgendwelche Möglichkeiten muss es doch geben, nicht jede Nacht an einen Campingplatz fahren zu müssen, oder?

So lange Du nicht gegen Verkehrsregeln oder entsprechende Parkvorschriften verstößt (z.B. "Halteverbot für Wohnmobile zwischen 22 und 6 Uhr"), keinen Dreck und kein Abwasser zurücklässt, und wenigstens 150 Meter Abstand zu bewohnten Häusern und Hütten hältst (oder eben die Bewohner um Erlaubnis bittest), ist es nicht verboten, mit dem Wohnmobil zu übernachten.

Was das Abwasser betrifft, so gibt es in ausreichender Zahl Ver- und Entsorgungsstationen auch außerhalb von Campingplätzen.

Parkplätze an Schulen, Supermärkten etc. sind in der Regel Privatgrund, hier ist die Zustimmung des Eigentümers notwendig. Überdies kann der Mindestabstand zu bewohnten Häusern in der Regel nicht eingehalten werden.

Ich würde überdies darauf achten, nicht unmittelbar von der Straße aus sichtbar zu sein. Denn manche norwegischen LKW-Fahrer lieben nichts mehr, als hinter übermüdeten Wohnmobilfahrern herzuzockeln, und sorgen deshalb durch nächtliche Hupkonzerte beim Anblick eines parkenden Wohnmobils dafür, dass dessen Fahrer nicht ausreichend schlafen kann. :wink:

MfG
Gerhard
Früher war (fast) alles schlimmer.
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Re: Wohnmobil abstellen und übernachten

Beitragvon gs47 » Di, 21. Feb 2012, 14:29

Ich selbst habe kein Womo.Aber aus meiner Erfahrung her 'Jedermannsrecht' kann man mal versuchen sich hinzustellen wo es schön ist.Wurde ich aber nicht tun.Es gibt wunderbare Campingplätze die sich auch dafür eignen sich dort hinzustellen.Damit seit ihr auf der sicheren Seite.
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Re: Wohnmobil abstellen und übernachten

Beitragvon Karsten » Di, 21. Feb 2012, 14:37

Och Günter, was soll denn der Quatsch nun?

Sowohl ASoT als Threadersteller hat für sich selbst schon festgestellt, dass er nicht unter das Jedermannsrecht fällt, als auch EuraGerhard dies richtigerweise bestätigt.
Und jetzt kommst du mit so einem Einwurf... :roll:
Bild

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Re: Wohnmobil abstellen und übernachten

Beitragvon gs47 » Di, 21. Feb 2012, 15:01

Hatte gesagt......und auch gemeint....er soll das lassen!Wenn es nun falsch rüber gekommen ist bitte löschen.Entschuldigung
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Re: Wohnmobil abstellen und übernachten

Beitragvon derhannes » Di, 21. Feb 2012, 17:57

also als wir damals in norwegen waren (sind mit dem auto hingefahren) haben wir während der pausen auf den parkplätzen immer viele wohnmobile gesehen, die dort rumstanden und in denen offensichtlich leute übernachtet haben...kein problem also. ist ja hier in deutschland auch nicht anders.
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Re: Wohnmobil abstellen und übernachten

Beitragvon Berny » Do, 23. Feb 2012, 1:20

Hallo zusammen,
vom Prinzip her ist es ja kein Unterschied, aber optisch schon, wenn ein sieben-Meter-Klotz (oder längerer) oder ein fünf-Meter-Reisemobilchen irgendwo über Nacht steht.
Wir haben in den vergangenen Jahren etwa dreihundert Mal in N öffentlich übernachtet und noch nirgendwo Beanstandungen gehabt.
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Re: Wohnmobil abstellen und übernachten

Beitragvon Wick1e » Do, 23. Feb 2012, 1:49

EuraGerhard hat geschrieben:Hallo!

ASoT hat geschrieben:Das Jedermannsrecht trifft nun ja nicht auf uns zu, da es nur fürs Campen/Zelten gilt.

Richtig.

ASoT hat geschrieben:irgendwelche Möglichkeiten muss es doch geben, nicht jede Nacht an einen Campingplatz fahren zu müssen, oder?

So lange Du nicht gegen Verkehrsregeln oder entsprechende Parkvorschriften verstößt (z.B. "Halteverbot für Wohnmobile zwischen 22 und 6 Uhr"), keinen Dreck und kein Abwasser zurücklässt, und wenigstens 150 Meter Abstand zu bewohnten Häusern und Hütten hältst (oder eben die Bewohner um Erlaubnis bittest), ist es nicht verboten, mit dem Wohnmobil zu übernachten.

Was das Abwasser betrifft, so gibt es in ausreichender Zahl Ver- und Entsorgungsstationen auch außerhalb von Campingplätzen.

Parkplätze an Schulen, Supermärkten etc. sind in der Regel Privatgrund, hier ist die Zustimmung des Eigentümers notwendig. Überdies kann der Mindestabstand zu bewohnten Häusern in der Regel nicht eingehalten werden.

Ich würde überdies darauf achten, nicht unmittelbar von der Straße aus sichtbar zu sein. Denn manche norwegischen LKW-Fahrer lieben nichts mehr, als hinter übermüdeten Wohnmobilfahrern herzuzockeln, und sorgen deshalb durch nächtliche Hupkonzerte beim Anblick eines parkenden Wohnmobils dafür, dass dessen Fahrer nicht ausreichend schlafen kann. :wink:

MfG
Gerhard


Wo steht das???
Glaub nicht das das stimmt!
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Re: Wohnmobil abstellen und übernachten

Beitragvon Berny » Do, 23. Feb 2012, 2:33

Wick1e hat geschrieben:Wo steht das???
Glaub nicht das das stimmt!

Würdest Du bitte substantiiert fragen bzw. behaupten.
Berny
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Re: Wohnmobil abstellen und übernachten

Beitragvon Hubi59 » Do, 23. Feb 2012, 9:18

Wick1e hat geschrieben:Wo steht das??? Glaub nicht das das stimmt!


dann lies da nach

http://www.lovdata.no/cgi-wift/wiftglos ... 8k&PROS=02

such dir dir deinen Urlaubsort raus und dann findest du die regionalen Vorschriften.

da mal ein Beispiel fuer die Region Tolga og Tynset, da steht im

Forskrift om verneplan for Forollhogna med tilliggende dalfører, vedlegg 7, vern av Magnilldalen - Busjødalen landskapsvernområde, Tolga og Tynset kommuner, Hedmark. unter § 3 Abs. 6 ganz klar

Hensetting av campingvogner og bobiler for overnatting utenfor arealer som er spesielt avsatt til formålet, er ikke tillatt.

Gruss Hubi
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Re: Wohnmobil abstellen und übernachten

Beitragvon Schnettel » Do, 23. Feb 2012, 10:11

Berny hat geschrieben:
Wick1e hat geschrieben:Wo steht das???
Glaub nicht das das stimmt!

Würdest Du bitte substantiiert fragen bzw. behaupten.
Das hat Wick1e doch. Was er anzweifelt, hat er rot markiert.
Und die Nachfrage ist gar nicht so unberechtigt.
Denn die 150 m Abstand beziehen sich auf's Zelten.
Das Friluftsloven sagt:
§ 9. (Rasting og telting.)
...
Telt må ikke settes opp så nær bebodd hus (hytte) at det forstyrrer beboernes fred og i hvert fall ikke nærmere enn 150 meter. Reglene om avstand fra bebyggelse gjelder likevel ikke på område som særskilt er innredet for telting. Departementet kan gi forskrift om å tillate telting nærmere enn 150 meter fra bebodd hus (hytte) i kystnære områder....
Der Fragesteller will aber gar nicht zelten, sondern mit seinem Wohnmobil ueber Nacht stehen.
Fuer ihn gelten demnach die Vorschriften fuer Motorfahrzeuge.
Und dafuer ist im Friluftsloven Folgendes geregelt:
§ 4. (Ferdsel med motorvogn og hestekjøretøy.)
Når ikke annet er bestemt, kan eier av privat veg forby ferdsel med hestekjøretøy, motorvogn, (derunder sykkel med hjelpemotor) og parkering av motorvogn på eller langs vegen.
Ved offentlig veg er det tillatt å parkere i utmark, såfremt det ikke volder nevneverdig skade eller ulempe.

auf Deutsch:
§ 4. Verkehr mit Motorfahrzeugen und Pferdegespannen
Wenn nichts anderes festgelegt ist, kann der Eigentuemer einer privaten Strasse den Verkehr mit Pferdegespannen, Motorfahrzeugen (darunter auch Fahrræder mit Hilfsmotor) sowie das Parken von Motorfahrzeugen auf oder entlang der Strasse verbieten.
Entlang øffentlichen Strassen ist es erlaubt, auf unkultiviertem Gelænde zu parken, sofern dies keine nennenswerten Schæden oder Nachteile verursacht.
Ausserdem gelten eben, wie Gerhard bereits hinweist, selbstverstændlich die Strassenverkehrsregeln.
D.h., da wo man ueber Nacht parken darf, darf man auch mit dem Wohnmobil stehen. Man darf dort auch mit dem Caddy stehen und im Kofferraum auf der Luftmatratze liegen oder beispielsweise auf dem Fahrersitz wegruesseln....
Aufpassen muss man halt, wie bereits erwæhnt, ob es an dem Parkplatz entsprechende Nachtparkverbote gibt.
Oder ob es sich eventuell um eine private Strasse/Parkplatz handelt und der Eigentuemer das Parken dort verbietet.
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Re: Wohnmobil abstellen und übernachten

Beitragvon Schnettel » Do, 23. Feb 2012, 11:04

Hubi59 hat geschrieben:
Wick1e hat geschrieben:Wo steht das??? Glaub nicht das das stimmt!

dann lies da nach

http://www.lovdata.no/cgi-wift/wiftglos ... 8k&PROS=02

such dir dir deinen Urlaubsort raus und dann findest du die regionalen Vorschriften.

da mal ein Beispiel fuer die Region Tolga og Tynset, da steht im

Forskrift om verneplan for Forollhogna med tilliggende dalfører, vedlegg 7, vern av Magnilldalen - Busjødalen landskapsvernområde, Tolga og Tynset kommuner, Hedmark. unter § 3 Abs. 6 ganz klar

Hensetting av campingvogner og bobiler for overnatting utenfor arealer som er spesielt avsatt til formålet, er ikke tillatt.

Gruss Hubi
Das hat aber auch nichts mit den 150 m Abstand zu Hæusern zu tun.

Bei dem, was in diesen Vorschriften angesprochen wird, geht es um den Schutz von fest abgegrenzten Landschaftsschutzgebieten (jeweils in den ersten Paragrafen der Vorschriften ist erklært, um welche konkreten Grundstuecke es geht und wie diese abgegrenzt sind.).
D.h. hier werden bestimmte Naturgebiete und Landschaften noch einmal extra geschuetzt.

Die Benutzung von øffentlichen Strassen und Parkplætzen entsprechend der Strassenverkehrsordnung wird ja dadurch nicht verboten.

Allerdings bedeutet dies, dass man in einem solchen Gebiet z.B. nicht von der Strasse abfahren und in der "utmark" parken darf (wie es sonst durch das friluftsloven gegeben ist) - eben weil ein solches Landschaftsschutzgebiet besonders geschuetzt ist. Aber das sieht man ja ganz deutlich an den Schildern.

Wer sich an die øffentlichen Strassen und Parkplætze hælt, macht nichts falsch, wenn er dort mit seinem WoMo ueber Nacht steht, solange es da nicht gerade ein (Nacht-)Parkverbot gibt.
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Re: Wohnmobil abstellen und übernachten

Beitragvon Gudrun » Do, 23. Feb 2012, 11:24

Ich verstehe das so:
Jedermannsrecht gilt für das Zelten (d.h. nicht für das Übernachten in Kaftfahrzeugen), Verkehrsrecht fürs Parken (d.h. nicht fürs Campen) und wer mit Kraftfahrzeug campen will, der suche einen Campingplatz auf.

Hinweis für den Fragesteller: Es gibt sehr oft Parkplätze (auf denen man parkend die Nacht verbringen darf) mit schönen Sitzplätzen. Picknick, auch Kochen sind dort üblich. Aber eben nicht die Campingmöbel, das Vorzelt usw. - halt Rastplätze ohne Nachtparkverbot.

Ich persönlich würde mich auf einem REMA-Parkplatz oder einem Parkplatz mitten im Ort nicht wohlfühlen, auch wenn aus meiner Sicht die 150 m Abstand zu bewohnten Häuern für das Parken nicht gelten.

Grüße Gudrun

PS: Ich weiß, das meine Darstellung rechtlich nicht korrekt formuliert ist, aber ich finde, ein leicht zu befolgender Leitfaden für uns mobilisierte Urlauber.
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