Wieder ne` Autofrage

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Wieder ne` Autofrage

Beitragvon widder64 » So, 01. Jul 2012, 19:03

Hei,
so nun mal wieder ne` Autofrage!
Sorry, aber ich habe bei Toll.no nichts genaues finden koennen.
Ich wohne in Norwegen, habe einen festen Job.
Im September kommt auch meine Frau nach Norwegen, sie hat erstmal keine Arbeit,
wie ist das denn mit ihrem Auto?
Ich hoffe das Ihr Infos fuer mich habt.

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Re: Wieder ne` Autofrage

Beitragvon hobbitmädchen » So, 01. Jul 2012, 19:40

Wenn das Auto auf Deine Frau zugelassen ist, gelten die Regeln so wie immer. Hat sie einen festen Vertrag bzw. einen der auf ueber zwei Jahre befristet ist, muss das Auto importiert werden. Insofern wird sie es in der arbeitssuchenden Zeit nicht importieren muessen wuerde ich sagen. Wohnt sie dann allerdings længer als 365 Tage im Land, muss sie zum Zoll.

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Re: Wieder ne` Autofrage

Beitragvon trd » Mo, 02. Jul 2012, 11:53

Der entscheidende Punkt ist eher der Lebensmittelpunkt (und der wird in Norwegen unabhängig vom Meldeort bestimmt).
Wenn Deine Frau nach Norwegen zieht und Du dort schon fest gemeldet bist, dürfte sich ihr Lebensmittelpunkt in Norwegen befinden.
Demnach ist das Auto sofort zu importieren.
Wenn man aber keine missgünstigen Nachbarn hat und sich bei Kontrollen "clever" verhält, sollte es mit deutschen Schildern so lange gut gehen, bis sie eine Arbeit in Norwegen hat. Dies ist aber keine Empfehlung es so zu machen, da es immer mit einem Risiko einer hohen Geldstrafe verbunden ist.
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Re: Wieder ne` Autofrage

Beitragvon hobbitmädchen » Mo, 02. Jul 2012, 12:22

trd hat geschrieben:Der entscheidende Punkt ist eher der Lebensmittelpunkt (und der wird in Norwegen unabhängig vom Meldeort bestimmt).
Wenn Deine Frau nach Norwegen zieht und Du dort schon fest gemeldet bist, dürfte sich ihr Lebensmittelpunkt in Norwegen befinden.
Demnach ist das Auto sofort zu importieren.

Naja, da kommt es schon noch darauf an ob sie unter "midlertidig opphold" læuft oder nicht. Und wenn sie keinen befristeten Job hat sondern arbeitssuchend ist, muesste das theoretisch "midlertidig" sein. Rein von der Definition her.
Aber wieso nicht einfach mal direkt beim Zoll nachfragen?

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Re: Wieder ne` Autofrage

Beitragvon trd » Mo, 02. Jul 2012, 12:55

Ich weiß, ein ewiges Thema :D

aber wo ist sie midlertidig ?
Dokumentasjon på midlertidig opphold
Følgende dokumenter kan være relevante:

arbeidskontrakt
dokumentasjon på tildelt studieplass
ektefelles/familiemedlems dokumentasjon på oppholdets varighet
papirer som viser at du skal returnere til arbeid i utlandet
dokumentasjon på at du leier ut egen bolig i utlandet


So wie ich es verstanden habe, wird sie nach Norwegen umziehen. Sofern die Wohnung in D noch bestehen bleibt, könnte man da etwas mit einer Vermietung auf Zeit nachweisen / versuchen. Aber ohne diese Gestaltung ist sie offiziell bosatt i Norge. Und dann darf man kein ausländisches Fahrzeug mehr führen.
Nachprüfung fällt aber wie gesagt schwer ...
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Re: Wieder ne` Autofrage

Beitragvon Jesco » Mo, 02. Jul 2012, 13:08

hobbitmädchen hat geschrieben:Naja, da kommt es schon noch darauf an ob sie unter "midlertidig opphold" læuft oder nicht. Und wenn sie keinen befristeten Job hat sondern arbeitssuchend ist, muesste das theoretisch "midlertidig" sein. Rein von der Definition her.

Gibt es das denn überhaupt noch? "EØS" Bürger müssen sich ja nur noch registrieren (bei Aufenthalt von mehr als 3 Monaten) und nicht mehr eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen?
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Re: Wieder ne` Autofrage

Beitragvon hobbitmädchen » Mo, 02. Jul 2012, 13:24

Bei midligertidig opphold kommt es sicher darauf an, auf welcher Grundlage sie ihren Registreringsbevis bekommt. Als Arbeitssuchende oder mit einem auf maximal zwei Jahre befristeten Vertrag sollte sie durchaus das deutsche Kennzeichen nutzen duerfen. Kommt sie her aufgrund einer Familienzusammenfuehrung wird das Ganze wohl anders aussehen.
Jesco hat geschrieben:Gibt es das denn überhaupt noch? "EØS" Bürger müssen sich ja nur noch registrieren (bei Aufenthalt von mehr als 3 Monaten) und nicht mehr eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen?

Dieser Registreringbevis ist zwar unbefristet, Du musst allerdings gewisse Voraussetzungen erfuellen damit Du legal hier bist. Und diese Voraussetzung wird wohl dann die Grundlage dafuer geben ob midlertidig oder nicht.

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Re: Wieder ne` Autofrage

Beitragvon Jesco » Mo, 02. Jul 2012, 14:14

hobbitmädchen hat geschrieben:Dieser Registreringbevis ist zwar unbefristet, Du musst allerdings gewisse Voraussetzungen erfuellen damit Du legal hier bist. Und diese Voraussetzung wird wohl dann die Grundlage dafuer geben ob midlertidig oder nicht.

Nein, nicht unbedingt. Ein Beispiel:

UDI hat geschrieben:Du skal registrere deg hvis du er EØS-borger og skal oppholde deg i Norge i over tre måneder og tilhører en av disse 6 kategoriene:
...
6. Du er familiemedlem til en EØS-borger som bor i Norge og er EØS-borger selv.

Daher die Frage, ob der Begriff "midlertidig oppholdstillatelse" für EØS Bürger noch relevant ist bzw. noch existiert.
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Re: Wieder ne` Autofrage

Beitragvon hobbitmädchen » Mo, 02. Jul 2012, 14:24

Jesco hat geschrieben:
hobbitmädchen hat geschrieben:Dieser Registreringbevis ist zwar unbefristet, Du musst allerdings gewisse Voraussetzungen erfuellen damit Du legal hier bist. Und diese Voraussetzung wird wohl dann die Grundlage dafuer geben ob midlertidig oder nicht.

Nein, nicht unbedingt. Ein Beispiel:

UDI hat geschrieben:Du skal registrere deg hvis du er EØS-borger og skal oppholde deg i Norge i over tre måneder og tilhører en av disse 6 kategoriene:
...
6. Du er familiemedlem til en EØS-borger som bor i Norge og er EØS-borger selv.

Verstehe Deinen Beitrag hier nicht. Ich habe ja weiter oben bereits geschrieben, dass man auch auf der Grundlage einer Familienzusammenfuehrung nach Norwegen kommen kann. Und diese Familienzusammenfuehrung kann eben auch mit einem EØS-Buerger sein. Und da wirst Du denke ich nicht als midlertidifg durchgehen. Bist Du aber aufgrund eines zweijæhrigen Arbeitsvertrages hier, bist Du midlertidig oder kannst es sein, auch wenn Du mit einem EØS-Buerger verheiratet bist etc.

Ich habe mir das Thema neulich sehr genau angeguckt im Zusammenhang mit der Familienzusammenfuehrung mit einem norwegischen Staatsbuerger. Das kann næmlich komplizierter werden als man denkt, da man dabei wie ein Drittlænder sich bewerben muss. Und da hat sogar der UDI EØS-Buergern empfohlen, lieber auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages hier zu sein, als es ueber die Familienzusammenfuehrung zu versuchen.
Die eine Grundlage schliesst die andere also nicht aus.

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Re: Wieder ne` Autofrage

Beitragvon Jesco » Mo, 02. Jul 2012, 20:44

@ hobbitmädchen: Ich bin mir nicht ganz sicher, ob wir aneinander vorbeireden. Daher versuche ich nochmal in einer anderen Form die Problematik darzustellen. Ausgangspunkt dieser Diskussion ist es, ob eine "midlertidig oppholdstillatelse" vorliegt, um dadurch eine eventuelle abgabefreie Einfuhr des Wagens möglich ist (für einen begrenzten Zeitraum von 1-2 Jahre). Beim Zoll sind folgende Aussagen zu finden:

Toll hat geschrieben:Toll- og avgiftsfri innførsel og midlertidig bruk av utenlandsregistrert motorvogn i Norge er tillatt for personer som har fast oppholdssted i et annet land, jf. § 3. Tilsvarende rett til innførsel og bruk har personer som har midlertidig opphold i Norge, jf. § 4, eller som for øvrig har adgang til slik innførsel og bruk etter bestemmelsene i denne forskrift, jf. § 5.

Folgendes versteht der Zoll unter "midlertidig opphold":

Toll hat geschrieben:En person anses å ha midlertidig opphold i Norge, når det kan dokumenteres at oppholdet ikke skal overstige ett år fra innreisetidspunktet. Tollregionen kan etter søknad bestemme at en person skal anses å ha midlertidig opphold i Norge i ytterligere ett år, dersom det kan dokumenteres at oppholdet ikke skal vare utover 2 år fra innreisetidspunktet.

"Familieinnvandring" ist eine Möglichkeit um das Aufenthaltsrecht in Norwegen zu erlangen. Dies war aber nicht Grundlage meiner Aussage, dass "midlertidig opphold" nicht immer eindeutig zu erkennen ist. Eine weitere Möglichkeit das Aufenthaltsrecht zu erlangen ist nämlich die "Registreringsordningen". Hierzu ein Blick auf die Seite vom UDI:

UDI hat geschrieben:Du skal registrere deg hvis du er EØS-borger og skal oppholde deg i Norge i over tre måneder og tilhører en av disse 6 kategoriene:
1. Du er arbeidstaker
2. Du er selvstendig næringsdrivende
3. Du er tjenesteyter
4. Du er student
5. Du har tilstrekkelige midler (egne midler og/eller periodiske ytelser, for eksempel pensjon) og sykeforsikring som dekker alle risikoer
6. Du er familiemedlem til en EØS-borger som bor i Norge og er EØS-borger selv

In diesem Fall könnte die letzte Alternative passen. Da die "Registreringsordningen" zeitlich nicht begrenzt ist, wird an dieser Stelle keine eindeutige Aussage getroffen, ob man dem "midlertidig opphold" für die ersten 1-2 Jahre entspricht.
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Re: Wieder ne` Autofrage

Beitragvon hobbitmädchen » Di, 03. Jul 2012, 9:45

Jesco hat geschrieben:In diesem Fall könnte die letzte Alternative passen. Da die "Registreringsordningen" zeitlich nicht begrenzt ist, wird an dieser Stelle keine eindeutige Aussage getroffen, ob man dem "midlertidig opphold" für die ersten 1-2 Jahre entspricht.

Genau das habe ich auch versucht zu vermitteln. Also sind wir uns ja einig :wink:

Wenn man beim UDI wegen so etwas nachfragt, bekommt man eh nur zur Antwort, dass die Interpretation was nun wie "midlertidig opphold" ist, dem Polizeibeamten an den man gerade geræt ueberlassen bleiben. Zustændig fuer solche Fragen ist immer das Polizeirevier in der Kommune in der man wohnt und diese entscheiden was inwieweit gilt. Das Spielchen habe ich eben erst durch als bei mir die Frage aufkam inwieweit die Prozentzahl die auf dem Vertrag steht Einfluss darauf hat ob man als vollstændiger Arbeitnehmer gilt oder nicht.
Das ist ja alles gut und schøn, dass Sachen vereinfacht werden, aber klare Richtlinien wæren manchmal besser als die Laune des Polizisten an dem Tag :wink:

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Re: Wieder ne` Autofrage

Beitragvon widder64 » Di, 03. Jul 2012, 17:36

Besten Dank alle zusammen.
Sehr gut ausdikutiert, nun habe ich eine klare Linie.

Gruesse aus Ålesund

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Re: Wieder ne` Autofrage

Beitragvon hobbitmädchen » Di, 03. Jul 2012, 21:11

widder64 hat geschrieben:Besten Dank alle zusammen.
Sehr gut ausdikutiert, nun habe ich eine klare Linie.

Gruesse aus Ålesund

Roland

Wir freuen uns doch immer wenn wir helfen kønnen. Auch wenn es manchmal eine schwere Geburt wird :wink: Aber gut, dass Du durchblickst!

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Re: Wieder ne` Autofrage

Beitragvon widder64 » Mi, 04. Jul 2012, 19:40

Nun ja, nicht gleich durchblicken.
Ich weiss aber nun genau was ich machen wede, das Auto wird noch zum Umzug genutzt und
geht dann zurueck nach D und wid verkauf.

Hilsen Roland
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