udi ; Familienzusammenführung; viele Fragen!

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Beitragvon Saosin » Do, 30. Mai 2013, 8:17

Guten morgen an alle! Würde gern bald den Schritt wagen und nach Norwegen ziehen zu meinem freund ( Norweger ). Wir haben einen gemeinsamen Sohn. Dieser lebt zwar mit mir in Deutschland, hat aber einen norwegischen Pass. Jetzt war ich auf Udi, hab aber für meinen fall nichta gefunden bzw blicke ich vielleicht nicht ganz durch und mir kann jemand helfen. Kann ich denn zu ihm zuehen aufgrund der Familienzusammenführung? Habe dazu nichts gefunden. Möchte mich dort ab nächstem Jahr um arbeit kümmern, Sprache ist noch nicht perfekt, aber wird immer besser. Möchte eben noch bei dem Kleinen daheim bleiben, da er unter einem Jahr ist, aber hab ich denn das Recht dazu? Oder muss ich mich gleich um Arbeit kümmern? Hab vorerst das Alleinige Sorgerecht und das scheint das Problem zu sein um dort ohne Arbeit leben zu können. Hoffe ihr versteht mich nicht falsch, ich möchte nicht vom Staat leben, zu Mal uns wahrscheinlich eh nichts zusteht ( weiss nicht wie das mit Kindergeld aussieht) , würde die Zeit ohnr Arbeit mit Erspartem überbrücken und natürlich mit hilfe meines Freundes. Oder sollte ich mich ganz normal registrieren, mich 6Monate arbeitssuhend melden und nach diesem Zeitraum wieder zurück nach Deutschland, was ja eigentlich nicht unser Plan ist, da ich in Deutschland alles "beenden" möchte! Bin total verwirrt, hoffe jemand hat da mehr Durchblick. Sorry für Fehler und verworrene Schreibweise, bin auf dem handy online, da ist das alles mühseliger! ;)

Lg
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Re: udi ; Familienzusammenführung; viele Fragen!

Beitragvon hobbitmädchen » Do, 30. Mai 2013, 9:30

Hei!

Ich weiss leider nicht, wie die Sachlage ist, wenn man weder als Samboer registriert noch verheiratet ist, ob man sich da eben auf die Familienzusammenfuehrung berufen kann.

Fakt ist: Familienzusammenfuehrung zwischen EØS-Buerger und Norweger wird behandelt wie ein Drittland. Heisst: das ist ein komplizierter Prozess mit vielen Nachweisen und es kommt v.a. auf das Einkommen Deiner bessren Hælften ueber die letzten Jahre an. Und daran scheitern viele. Gibt immer wieder Fælle in den grossen Tageszeitungen zu lesen, die genau damit ein Problem haben. Aber: probieren kann mans ja.
Es ist aber fuer EØS-Buerger auf jeden Fall einfacher, ueber Arbeit etc. sich einen Registreringsbevis zu besorgen und darauf basierend hier zu wohnen, als den komplizierten Weg ueber die Familienzusammenfuehrung zu gehen.

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Re: udi ; Familienzusammenführung; viele Fragen!

Beitragvon Saosin » Do, 30. Mai 2013, 10:04

Danke schonmal für die Antwort! Ohje... mein Freund hatte vor Jahren einen schweren Arbeitsunfall und ist ( momentan noch ) arbeitsunfähig! Wir kommen mit seinem Geld sehr gut zurecht, war schon mehrere Monate dort, auch wegen unsrem Sohn, aber obs dann dafür reicht.. wenn schon andre dran scheitern.. finds nur risikoreich für 6Monate hin und dann wieder zurück zu müssen. Einem minijob würde nichts im Wege stehen, aber das reicht dann wohl auch nicht?! Gibt es evtl eine Ansprechperson bei Nav oder ähnlichem? Um alle Möglichkeiten durchzugehen? Bei der Polizei haben sie uns nur auf die UDI Seite verwiesen, da hab ich also schonmal nachgefragt!
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Re: udi ; Familienzusammenführung; viele Fragen!

Beitragvon hobbitmädchen » Do, 30. Mai 2013, 14:15

Saosin hat geschrieben:Einem minijob würde nichts im Wege stehen, aber das reicht dann wohl auch nicht?!

Das ist eine gute Frage.
Ich habe da auch mal bei der Polizei nachgefragt, da ich eine zeitlang einen Vertrag hatte mit 60% und z.B. fuer manche Lænder gilt, dass man mindestens 80% arbeiten muss. Die Dame bei der Polizei meinte aber, so lange ich mich damit ueber Wasser halten kann und dem Staat nicht auf der Tasche liege, sollte das kein Problem sein, da ich EU-Buerger bin. Sie hat mich zumindest dableiben lassen :wink: Das steht aber eben nirgendwo so richtig. Und NAV hat mit der Problemstellung eigentlich nichts zu tun, da es ja um Dein Aufenthaltsrecht geht. Da wuerde ich mich dann schon direkt an UDI wenden.

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Re: udi ; Familienzusammenführung; viele Fragen!

Beitragvon greeneye » Do, 30. Mai 2013, 19:09

Schau mal genau hier:

http://www.udi.no/Sentrale-tema/Familie ... #Fremtidig

Da steht, wieviel Einkommen nachgewiesen werden muss:
"Kravet til framtidig inntekt er satt til tilsvarende 88 prosent av lønnstrinn 19 i Statens lønnstabell, som blir oppjustert hvert år i mai. I 2012 tilsvarer dette 242 440 kroner."

Weiter unten:
"Inntekten kan være:
arbeidsinntekt - dokumentert med arbeidskontrakt og lønnsslipper fra de siste tre månedene
sykepenger, svangerskapspenger, foreldrepenger, uførepensjon eller alderspensjon fra Folketrygden - dokumentert med kopi av vedtak fra NAV og utbetalingsslipper fra de siste tre månedene..."
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Wohnort: endlich wieder in Norwegen!


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