Tja, wie war das gleich wieder?
Mir war während der Garantiezeit der Motor samt Turbolader eines Wohnmobils in der Schweiz kaputt gegangen. Das Fahrzeug war in D zugelassen, soweit ich weiss, musste Fiat dann den kaputten Motor und Turbolader in die Schweiz importieren und verzollen. Neue Teile natürlich auch, denn die wurden ja auch in Bellinzona eingebaut und mussten ja auch erst einmal "neu" in die Schweiz importiert werden. Gar nicht so ganz günstige Angelegenheit war das. Dann bin ich auch noch mitsamt einem in der Schweiz zugelassenen Pkw. als Leihfahrzeug heimgefahren, gab Bescheid, dass ich wohl innerhalb der nächsten Woche wieder mit einem Leihauto in die Schweiz würde fahren werde, um mein eigenes Auto abzuholen - aber das Leihauto konnte dann auch nicht solange in Deutschland verbleiben, sondern musste aufgeladen und zurück in die Schweiz verbracht werden, noch ehe meine Reparatur erledigt war.
In einem anderen Fall war es meinem in Norwegen gemeldeten Schatz nicht möglich, mit meinem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug nach Norwegen zu fahren und dort das Fahrzeug für gut eine Woche stehen zu lassen, nachdem sein Fahrzeug in Deutschland in der Werkstatt war, obwohl ich nachgeflogen gekommen wäre und mein Auto in Norwegen wieder abgeholt hätte. Da hätte dann unter grösstem bürokratischem Aufwand mein Auto in Larvik stehenbleiben müssen. Oder mit weniger Aufwand in Hirtshals im Hafen.
Irre Sache das.
Ruckzuck ist der ahnungslose Tourist kleinkriminell, wenn er sich nicht an die bürokratischen Spielregeln hält, weil er gar nicht erkennt, welche Art Verbrechen sein Verhalten eigentlich sein kann...