Und eben das stimmt auch nicht mehr.EuraGerhard hat geschrieben:Es ist ja ausreichend. Es müssen - so weit ich weiß! - in Norwegen halt zusätzlich auch die Rücklichter brennen.
Karsten hat den entsprechenden Paragrafen zwar genannt - und dort steht ja auch, dass zum Tagfahrlicht auch das Ruecklicht leuchten muss.
Allerdings:
--> Heisst: es fehlt im Gesetz eine Anpassung entsprechend der EU-Direktive (gemeint ist die ECE-Richtlinie R87). Die ECE-Regelung R87 sieht kein Licht hinten bei Verwendung der Tagfahrleuchten vor. Und diese Regelung gilt (auch fuer Norwegen!). Heisst: Es ist definitiv erlaubt, nur mit Tagfahrleuchte vorn und ohne Licht hinten zu fahren.I kjøretøyforskriftens paragraf 28-4 om lys står det under punktet om kjørelys at det er påbudt med kjørebaklys:
«Minst baklyset skal lyse sammen med kjørelys».
- Her mangler det en oppdatering i forhold til EU-direktivet, som vegdirektoratet må svare for, og det er EU-direktivet som gjelder, sier Ole Høiby i UP.
Allerdings wuerde ich mich nicht auf eine Diskussion einlassen (schon gar nicht als Tourist, wenn ich der Sprache nicht mæchtig bin) und das Standlicht gemeinsam mit dem Tagfahrlicht einschalten (falls das bei diesen neumodischen Kisten geht). Wichtig: Nie Abblendlicht und Tagfahrlicht gemeinsam benutzen!
Denn es ist auch bei Polizisten wie oft im Leben: 5 Polizisten und 6 verschiedene Meinungen. Und da kann man denen noch so nett die ECE R87-Direktive unter die Nase halten. Vor Ort gilt nun mal: was der Polizist sagt, zæhlt.
Man sieht ja schon allein auch an der Aussage Ole Høiby's von der UP, dass auch er ws durcheinander haut. Er hat zwar richtig festgestellt, dass hier die internationale Direktive zæhlt, allerdings ist das keine EU-Direktive sondern eine Regelung der ECE (und die hat mit der EU nicht sooooo viel zu tun... ). Aber vielleicht hat's ja auch der Schreiberling vermehrt...