Es ist nicht wirklich anders, da Schweden selbst die Tollwutimpfung genauso mit der 21Tage Frist verlangt wie Norwegen.
Beim Übertritt nach Norwegen ist dann nur noch die Wurmkur mit der 24-120h Frist nachzuweisen.
Im Trolljenta-Forum war Britney so nett mal wegen der Fristen beim Mattilsynet nachzufragen.
Dort wurde klargestellt, dass nur die Fristen bzgl. Wurmkur relevant sind, nicht WO die Wurmkur verabreicht wurde.
Möchte man also beispielsweise seinen Wuffi mit zum Shoppingtrip nach Schweden nehmen, so geht man entsprechend
passend zeitlich vorher zu einem norwegeischen Tierarzt und verabreicht die Wurmkurs und lässt es sich im Tierpass
bestätigen.
Wie sinnig dies ist und wieviel extra-billige Lebensmittel man einkaufen muss, um die grob 50€ für die Wurmkur wieder
rauszuholen, muss jeder für sich selbst bzw. den Hund entscheiden.
Ich habe ansonsten kein Problem die Einreisevorschriften für unseren Hund entsprechend einzuhalten, aber nur für einen
Shoppingtrip dem Hund die Chemie-Packung zu verabreichen, steht für mich ausser Frage.
Entweder Wuffi bleibt zu Hause oder ich spare mir den Shoppingtrip.
Mvh
Christian