Diogenes hat geschrieben:Auch wenn mich das die nächste Zeit nicht mehr betrifft, hätte ich zu dem Thema auch noch eine Frage, die mir auf den Nägeln gebrannt hat:
In den Zollbestimmungen heißt es ja Bier bis 4,7%.
?
Nein, in den Zollbestimmungen steht nicht Bier bis 4,7%, sondern Bier und Biermischgetraenke ab 2,5 bis 4,7%.
Dein Bier kann also problemlos ueber 4,7%, oder 6,5%, oder auch mehr haben. Nur Biermischgetraenke duerfen nicht mehr als 4,7% haben.
Gruss