Alkoholschmuggel

Norwegenbezogene Themen, die in keine andere Kategorie passen

Re: Alkoholschmuggel

Beitragvon der westfale » Mo, 25. Mai 2015, 15:18

Diogenes hat geschrieben:Auch wenn mich das die nächste Zeit nicht mehr betrifft, hätte ich zu dem Thema auch noch eine Frage, die mir auf den Nägeln gebrannt hat:

In den Zollbestimmungen heißt es ja Bier bis 4,7%.

?


Nein, in den Zollbestimmungen steht nicht Bier bis 4,7%, sondern Bier und Biermischgetraenke ab 2,5 bis 4,7%.


Dein Bier kann also problemlos ueber 4,7%, oder 6,5%, oder auch mehr haben. Nur Biermischgetraenke duerfen nicht mehr als 4,7% haben.

Gruss
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Re: Alkoholschmuggel

Beitragvon Schnettel » Mo, 25. Mai 2015, 22:01

Um es nochmal ganz genau zu zitieren - in den Zollbestimmungen steht:
Bier: 
- über 2,5 Vol.-% (auch Starkbier)
oder
- Alcopop bzw. Cidre über 2,5 und bis 4,7 Vol.-% (2 Liter)


@westfale: Wo liest du was von Biermischgetränken? Es ist von Bier (øl) oder Cider bzw. Alcopops (rusbrus) die Rede.
Biermischgetränke haben i.d.R. einen Alkoholgehalt von 2,3 - 2,5 % und fallen mit dieser Höhe des Alkoholanteils noch nicht einmal unter die Bierquote.
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Re: Alkoholschmuggel

Beitragvon der westfale » Di, 26. Mai 2015, 6:07

@ Schnettel

Rusbrus ist fuer mich ein Biermischgetraenk. Sollte das anders sein lass ich mich gern belehren.

Schnettel Biermischgetränke haben i.d.R. einen Alkoholgehalt von 2,3 - 2,5 %


Da ihrst du dich. Zwei von drei Biermischgetraenken liegen ueber diese magische 2,5%.

Letzlich, und das ist eigentlich was zaehlt, das die Aussage meinberseits inhaltlich stimmt. Wie da nun von wem Rusbrus definiert wird, oder ob ein Biermischgetraenk nun nur 2,3-2,5% hat oder doch mehr hat, sind zwar schoene Streitthemen, beantwortet da aber erst einmal nicht die Frage des Fragestellers.

Gruss
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Re: Alkoholschmuggel

Beitragvon Schnettel » Di, 26. Mai 2015, 14:39

Das Internet hilft bei der Definition weiter. Da braucht man selbst nicht kreativ werden. :-)
Sogar der Zoll übersetzt es schon ins Deutsche.
Rusbrus = Alkopops
Alkopops sind bereits fertig gemischte Drinks mit Schnaps (Bacardi Breezer, Smirnoff Ice z.B.) und haben mit Radler nix zu tun.
In Dtl. gibt es sogar eine extra Alkopopsteuer. Und auch dort ist sehr klar definiert, was Alkopops sind und eine klare Trennung von Biermischgetränken gezogen.

Ich hatte lediglich deine Aussage mit den Biermischgetränken korrigiert, weil das so nicht in den Zollbestimmungen steht. Auch wenn dies mit der eigentlichen Frage nichts zu tun hatte und es um stärkere Biersorten ging, so lesen ja später auch noch andere diesen Thread...

Zusammenfassend kann man dennoch sagen, alles über 2,5% Alkoholgehalt (nicht ab!) fällt unter die Quote!
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Re: Alkoholschmuggel

Beitragvon Steffcheff » Mo, 15. Jun 2015, 16:25

Mein Freund möchte gern Desperados mit in den Urlaub nehmen. Laut Wikipedia handelt es sich um ein Bier mit Tiquiliageschmack mit 5,9% Alkoholgehalt. Meint ihr ich kann das dann in den Freimengen für Bier mitnehmen, oder zählt das dann als Mischgetränk (Alkopop).
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Re: Alkoholschmuggel

Beitragvon Dixi » Mo, 15. Jun 2015, 18:12

Hallo Steffcheff,
ich denke mal wir meinen hier nichts.
Die Mengen ( auch in Bezug auf Alkoholgehalt ) sind auf http://www.toll.no klar definiert.
Die Seite gibt es auch auf deutsch.

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Re: Alkoholschmuggel

Beitragvon skandinavian-wolf » Di, 30. Jun 2015, 21:13

Danke an dieser Stelle an zwei Kollegen vom norwegischen Zoll.
Am 16.06. sind wir von Finnland auf der 893 nach Norwegen eingereist.
Nach vielem Lesen hier und dreimaligem Durchrechnen blieben es 6 Büchsen Bier (3l) zuviel.
Also rüber über die Grenze und beim folgenden Zollgebäude gehalten.
Da schauten die beiden Zöllner schon verblüfft.
Als ich ihnen dann das "Problem" auf englisch klar gemacht hatte, schienen sie sich ein Lachen kaum verkneifen zu können.
Okay.
Letzendlich gaben sie mir zu verstehen, dass es anscheinend mehr Arbeit macht, die entsprechenden Formulare auszufüllen, als die Sache Wert ist.
In Norwegen freut man sich über jeden gesparten Euro!
Ich habe mich höflich bedankt.
Ein skål auf den norwegischen Zoll. :wink:
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Re: Alkoholschmuggel

Beitragvon Gudrun » Mi, 01. Jul 2015, 4:45

Ergebnis: neben einem ruhigen Gewissen auch noch ein nettes Erlebnis. Leute, verzollt Euren Alk - oder versucht es wenigstens.

Grüße Gudrun
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Re: Alkoholschmuggel

Beitragvon syltetoy » Mi, 01. Jul 2015, 14:58

Hab ich letztes Jahr auch gemacht .....6 Liter Bier haben sie bezahlt genommen, sechs Liter Wein wurden abgewinkt....gab aber nur einen kleinen Zettel vom Block, kein Formular.
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Re: Alkoholschmuggel

Beitragvon Schnettel » Fr, 03. Jul 2015, 11:30

Da gibts kein Formular. Ist nur ein Zettel vom Quittungsblock.
Bei uns wurde auch schon hin und wieder abgewunken.
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Re: Alkoholschmuggel

Beitragvon Bobsch87 » Di, 21. Jul 2015, 13:26

Wie ist das denn mit Schnaps? Darf man auch eine bestimmte Menge über die zollfreie Grenze hinaus mitnehmen (wie die besagten 27 Liter Bier) und dann ganz gesetzeskonform verzollen? Welcher Geldbetrag fällt dabei an? Wurdet ihr mit "zu viel" Schnaps den ihr offiziell verzollen wolltet auch mal durchgewunken?

Gibt es einen Unterschied ob man über Land oder per Fähre ankommt? Sind die Kontrollen per Fähre irgendwie strenger?



Freue mich auf eure Antworten!

Viele Grüße
Boris
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Re: Alkoholschmuggel

Beitragvon Stuli » Di, 21. Jul 2015, 16:02

syltetoy hat geschrieben:......und ich verzolle brav, den Wein (6 Liter)hat mir der nette Zöllner nicht berechnet und das Bier kostet nicht die Welt :wink:


erst mal: HALLO FORUM, ich bin gerade neu hier und finde direkt sehr viele Beiträge, die für meine anstehende Reise interessant sind. Hier ist also das erste ;-)

Du schreibst "Bier kostet ja nicht die Welt", aber so wie ich das verstanden habe, kostet nur Bier bis 4,7% "nicht die Welt", Bier ab 4,7%, also das übliche deutsche bier, kostet je Liter 6,00 EUR, und das ist recht happig. Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

LG,

Uli
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Re: Alkoholschmuggel

Beitragvon Gudrun » Di, 21. Jul 2015, 17:21

Stuli hat geschrieben:Bier ab 4,7%, also das übliche deutsche bier,...
Gibt es sowieso nicht im Supermarkt sondern nur bei Vinmonopolet. Und den gibt es nicht in jedem Dorf.

Grüße Gudrun
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Re: Alkoholschmuggel

Beitragvon Karsten » Di, 21. Jul 2015, 17:31

Stuli hat geschrieben:Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Hast du! :wink:

Der norwegische Zoll unterscheidet bei Bier nicht. Bier über 2,5% (auch Starkbier) wird immer gleich behandelt.
Es kostet dich 20 NOK pro Liter oder 7 NOK pro 0,33l-Dose/Flasche für die Mengen jenseits der Freigrenze.

Nachzulesen hier: https://www.toll.no/no/handle-i-utlande ... ote/kvote/
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Re: Alkoholschmuggel

Beitragvon syltetoy » Di, 21. Jul 2015, 19:01

Nun ist ja schon alles beantwortet....dieses Jahr verzolle ich 13 Liter Bier bevor ich Strafe zahle und alles einkassiert wird...Sechs Liter Wein bei zwei Nichtrauchern sind auch imGepäck....ist erlaubt :wink:
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