Bestimmungen für Wohnmobilzulassung

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Bestimmungen für Wohnmobilzulassung

Beitragvon Christoph1988 » Do, 13. Apr 2017, 19:37

Hallo, ich habe hier mal eine ziemlich spezielle Frage:

Ich möchte meinen T4 Multivan im Juni beim Umzug mit nach Oslo nehmen, als Multivan und somit mit Pkw-Zulassung ist die Einfuhrabgabe sehr unwirtschaftlich und somit würde ich ihn dann in Omas Scheune stehen lassen.
Da beim Multivan nach deutschen Bestimmungen eine Wohnmobilzulassung mit ihren zahlreichen Vorteilen relativ einfach möglich ist, möchte ich die Typisierung in nächster Zeit machen lassen.

Gibt´s hier zufällig jemanden, der die Bestimmungen für NO kennt bzw einen Tipp hat, wo ich sie nachlesen kann???

Mein Bekannter bei der Dekra, der die Umtragung machen würde, ist der Meinung, dass der Zoll und die Behörden in NO die deutsche Typisierung akzeptieren müssen, ich möchte aber gern auf Nummer sicher gehen und einfach von vorn herein beide Bestimmungen erfüllen und entsprechend eintragen lassen...

Ich habe schon stundenlang gegooglelt, konnte aber bisher nichts hilfreiches finden.

Einfuhrabgabe Multivan wären 55.000kronen und als Wohnmobil 13.000kronen

Gruß Christoph
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Re: Bestimmungen für Wohnmobilzulassung

Beitragvon Christoph » Do, 13. Apr 2017, 19:46

https://lovdata.no/dokument/SF/forskrif ... APITTEL_2#§2-1

Punkt 2-5. ...und da kannst Du dann lesen (kannst Du schon so viel norwegisch?), welche Kriterien für ein bobil erfüllt sein müssen. Als bobil-Fahrer kann ich Dir sagen, dass Du das ganz sicher nicht mit einem Multivan hinbekommst...es sei denn, Du umbaust Deinen Multivan großzügig.

Christoph1988 hat geschrieben:Mein Bekannter bei der Dekra, der die Umtragung machen würde, ist der Meinung, dass der Zoll und die Behörden in NO die deutsche Typisierung akzeptieren müssen, ich möchte aber gern auf Nummer sicher gehen und einfach von vorn herein beide Bestimmungen erfüllen und entsprechend eintragen lassen...

Warum sollten sie das tun? Da wird Dein Bekannter dann jetzt auch etwas dazulernen ;-) :-)

Grüsslis aus dem Abendsonnenschein im Helgeland...und einen schönen Abend...
Christoph
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Re: Bestimmungen für Wohnmobilzulassung

Beitragvon Christoph1988 » Do, 13. Apr 2017, 20:28

Vielen Dank schonmal, ja ich verstehe das schon ganz gut...

Ich bin da auch nicht der Meinung meines bekannten...

Einen Schrank habe ich, aber der Platz für den Rest dürfte bei kurzem Radstand nicht reichen...muss ich morgen mal genau angucken was da so ginge...

Deine Seite ist schonmal super!!! Einfach wird das Ganze wohl nicht...in D wohl alles einfacher

P.S: das es mit den eingetragenen 7 Sitzplätzen nichts wird hatte ich bereits herausgefunden. Ich könnte zur not mit zwei Sitzplätzen leben oder mir sonst für die Differenz beim Zoll vorher noch ein Aufstelldach nachrüsten
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Re: Bestimmungen für Wohnmobilzulassung

Beitragvon Christoph » Fr, 14. Apr 2017, 9:00

Guten Morgen Herr Namensvetter...

Du musst alle Kriterien, die da stehen, erfüllen und darfst bei allen Maßen nur ein einziges Mal um max.10% abweichen...und jedes "Möbelstück" hat ja bekanntlich 3 Maße (H/B/T). Gib Dir keine Mühe, das schaffst Du mit einem T4 nicht. Wir mussten deshalb auch schon auf die größere Grundvariante wechseln und fahren deshalb jetzt statt T5/T6 einen Sprinter/Crafter.

Für Deine Einfuhrüberlegungen gucke auch mal auf finn.no nach Gebrauchtwagenpreisen für Autos wie Deinen...vielleicht lohnen sich ja die 50 TNOK engangsavgift doch, wenn Du dann bei einem etwaigen zukünftigen Verkauf auch deutlich mehr wiederbekommst, als Du vielleicht jetzt erwartest.

Grüsslis...Christoph
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Re: Bestimmungen für Wohnmobilzulassung

Beitragvon Susanne » Fr, 14. Apr 2017, 10:48

Hei,

das Problem beim T4 ist auch die zu geringe Innenhöhe (wenn kein fester Aufbau vorhanden ist), d.h. weniger als 170cm. Ein Hubdach gilt nicht als permanente Innenhöhe und deshalb gilt der T4 nicht als Wohnmobil bei der Zulassung.
Ich fahre selbst einen T5 California, habe den noch vor der Gesetzesänderung (u.a. feste Innenhöhe von mindestens 170cm) hier in Norwegen gebraucht gekauft.
Nach der Gesetzesänderung gibt es hier in Norwegen für kleine Wohnmobile mit Hubdach keinen Markt mehr, da sie zu teuer sind... ein California würde heute rund 1.000.000kr kosten und dafür kauft man sich doch lieber etwas grösseres und vielleicht gleich noch einen kleinen Zweitwagen für die Stadt dazu :wink:

Hilsen
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Re: Bestimmungen für Wohnmobilzulassung

Beitragvon Christoph1988 » Fr, 14. Apr 2017, 12:42

Hei, das mit der permanenten "Stehhöhe" hatte ich gestern auch gelesen und da ein Hochdach für mich nicht in Frage kommt, ist die Wohnmobilzulassung vom Tisch...Zwar etwas Schade, aber egal!!!

Ich habe schon ausführlich auf finn.no geschaut und würde mir zur Not auch einen anderen T4 kaufen, nur weiß ich aus eigener Erfahrung, was in einen T4 an Arbeit reinfließen kann, bis er wieder ordentlich da steht - in D war das für mich kein Problem, nur in NO habe ich dann erstmal keine eigene Hebebühne usw ;)

Auf finn.no findet man relativ viele Varebil ohne Trennwand, ist das mit Lkw-Zulassung in NO ohne Trennwand zulässig??? Ich könnte auch mit zwei Sitzplätzen zur Not leben und meine kompletten Sitze in D lagern...Das wäre ja relativ leicht umzusetzen, da die Gurtaufnahmen eh von den Verkleidungen verdeckt sind...

Kann man denn in NO später auch wie in D nochmal die Typisierung ändern lassen??? Sprich aus einem Lkw wieder in Pkw umschreiben lassen???

Sorry für die vielen dummen Fragen, aber ich möchte mein Geld auch nicht unbedingt aus dem Fenster schmeißen...

Im Notfall wäre ich dem Kauf eines zweiten Busses auch nicht abgeneigt und würde meinen dann später nachholen...

P.S: weiß jemand zufällig ob ein Schweißgerät usw auch mit als Umzugsgut zählt bzw ob man das danach auch zollfrei einführen kann???

Gruß Christoph und vielen Dank schonmal für eure Antworten
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Re: Bestimmungen für Wohnmobilzulassung

Beitragvon Christoph1988 » Fr, 14. Apr 2017, 18:32

Noch eine Frage: was genau sind eigentlich Minibusse??? Die kann man in dem Kalkulator auch auswählen, nur leider finde ich auch dafür keine Erkärung...
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Re: Bestimmungen für Wohnmobilzulassung

Beitragvon ChristianAC » So, 16. Apr 2017, 12:37

Ohne Trennwand kein Varebil

Es gibt für die meisten Fahrzeuge vorgefertigte Einsätze
Habe ich in meinem Hilux-Doka zB auch drin

Mvh

Christian
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Re: Bestimmungen für Wohnmobilzulassung

Beitragvon Christoph1988 » Mo, 24. Apr 2017, 19:53

Hi Christian, ich habe mich nochmal mit dem ganzen Thema auseinandergesetzt und würde mir allein ein Trennwand bauen... Wenns klappt fahre ich morgen mal bei der Dekra vorbei und spreche das mit den Jungs dort ab...

Mal gucken ob ein Varebil 2 draus werden kann mit dann nur 2 Sitzplätzen ;)
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Re: Bestimmungen für Wohnmobilzulassung

Beitragvon Christoph » Mo, 24. Apr 2017, 20:02

Varebil klasse 2
Som varebil klasse 2 anses motorvogn som teknisk defineres som N1, hvor det bak førersetet ikke er innmontert sete eller setearrangement.

Motorvognen skal ha fastmontert beskyttelsesvegg mellom fører-/passasjerrom og godsrom. Avstanden mellom beskyttelsesvegg og karosseri skal ikke overstige 5 cm. Beskyttelsesveggen eller festebraketter til denne skal ikke kunne komme i konflikt med kollisjonsputer. I slike tilfeller kan beskyttelsesveggen utformes slik at den i området fra seteryggens overside (i normal sitteposisjon) og opp til taket ikke dekker hele bredden mellom hodestøttenes yttersider og karosseriet. Avstanden mellom beskyttelsesveggens yttersider og karosseriet i dette området skal likevel ikke overstige 20 cm. Godsrommet skal være utformet slik at det skal kunne romme en tenkt, rettvinklet kasse med lenge 140 cm, bredde 90 cm og høyde 105 cm.


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Re: Bestimmungen für Wohnmobilzulassung

Beitragvon Christoph1988 » Mo, 24. Apr 2017, 21:31

Den Text kenne ich und alle Daten da draus erfülle ich ohne hintere Ausstattung (andere Bodenplatte ohne Sitzschienen und Gurte entfernen)

Die Trennwand wollte ich aus Holz mit Scheibe bauen und die schließt dann überall, außer am Klimahimmel, bündig ab, da lasse ich ca 1cm, damit es nicht scheuert...

Die Jungs und Mädels bei der Dekra stellen sich heute aber beim Umtragen etwas schwierig an mit Sachen wie Gurtausnahmen zuschweißen usw...Das gilt es morgen vor Ort im persönlichen Gespräch zu klären


Mal eine ganz andere Frage: hat jemand zufällig auch eine Idee, ob ich in NO daraus irgendwann wieder einen Pkw mit 7 Sitzplätzen machen kann??? In D kann man ja quasi "sooft" die Fahrzeugklasse ändern, wie man bereit ist das Gutachten der Dekra zu bezahlen...


P.S: ob die ganze Sache für einen unbeteiligten jetzt unbedingt Sinn macht, wage ich einfach mal anzuzweifeln: einen T4 bekommt man in NO stellenweise sogar billiger als in D finde ich...Da gilt es dann halt Hand anzulegen...Zu schaffen ist es definitiv...
Mein Bus hat für mich aber einen hohen ideelen Wert und der Verkauf kommt für mich nicht in Frage...Notfalls muss ich dann halt die 50TNOK über den Tresen schieben...

Wenn hier jemand Erfahrung mit sowas hat und der Meinung ist, damit laufe ich dann voll gegen die Wand, der kann mir das gern so ins Gesicht sagen...spätestens vor Ort bekomme ich es ja sonst eh mit ;)
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