Aufenthaltsgenehmigung

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Aufenthaltsgenehmigung

Beitragvon gullfisken » Do, 06. Jan 2005, 18:10

Hallo!
Trotz Suche im Archiv und auch sonstwo im Internet sind wir bisher nicht auf die Antwort der Frage gestossen, wie es sich verhaelt, wenn man als(deutsches) Ehepaar nach Norwegen auswandert, der Mann einen Arbeitsvertrag hat und die Frau hier in Deutschland gekuendigt hat, dort aber zunaechst arbeitslos ist. Hat die Frau dann eine ebenso lange Aufenthalterlaubnis wie der Mann? Ueblicherweise muss man ja ohne Kapital oder Arbeitsvertrag das Land nach 3 Monaten wieder verlassen, wenn man arbeitssuchend ist nach 6. Weiss es jemand genau? Wir sind auch dankbar fuer entsprechende Links, und wir verstehen auch norwegisch :wink:

Die Seiten von UDI und aehnlichen Einrichtungen kennen wir schon, wurden aber nicht fuendig.

Liebe Gruesse aus dem Goldfischteich! :lol:
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Re: Aufenthaltsgenehmigung

Beitragvon Susanne » Do, 06. Jan 2005, 18:40

Hei,

die Aufenthaltserlaubnis gilt für den Arbeitnehmer und Familienmitglieder... so steht es auf der Karte, die meine Aufenthaltserlaubnis darstellt: "Oppholdstillatelse til utlending som omfattes av EØS-avtalen. Arbeitstaker og familiemedlem, jfr. utlendingsloven §§ 51 bokstav A og 52./"
Der Partner wird also genauso lange bleiben dürfen, wie der Arbeitnehmer, auch wenn er selbst nicht arbeitet.
Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag gibt's die Oppholdstillatelse für 5 Jahre, sonst meist entsprechend der Dauer des Arbeitsvertrages (wobei es da aber Unterschiede geben kann!).

Hilsen
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Re: Aufenthaltsgenehmigung

Beitragvon gullfisken » Fr, 07. Jan 2005, 20:40

Susanne hat geschrieben:Der Partner wird also genauso lange bleiben dürfen, wie der Arbeitnehmer, auch wenn er selbst nicht arbeitet.

Hallo Susanne,

herzlichen Dank fuer deine Antwort, haben es uns schon gedacht, aber jetzt wissen wir es genau. :)

Weißt du vielleicht auch, ob die Ehefrau Arbeitslosengeld bekommt, wenn sie hier den Job gekündigt hat, um mit ihrem Mann nach Norwegen auszuwandern? Oder gilt dann auch eine Sperrfrist und sie erhält Sozialhilfe?
Wie wird überhaupt das Arbeitslosengeld in Norwegen berechnet? Und wann steht es wem zu?

Vielen Dank für deine Hilfe!!

Liebe Grüße aus dem Goldfischteich! :wink:
gullfisken
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Re: Aufenthaltsgenehmigung

Beitragvon Olaf 88 » Fr, 07. Jan 2005, 21:15

gullfisken hat geschrieben:
Susanne hat geschrieben:Der Partner wird also genauso lange bleiben dürfen, wie der Arbeitnehmer, auch wenn er selbst nicht arbeitet.

Hallo Susanne,

herzlichen Dank fuer deine Antwort, haben es uns schon gedacht, aber jetzt wissen wir es genau. :)

Weißt du vielleicht auch, ob die Ehefrau Arbeitslosengeld bekommt, wenn sie hier den Job gekündigt hat, um mit ihrem Mann nach Norwegen auszuwandern? Oder gilt dann auch eine Sperrfrist und sie erhält Sozialhilfe?
Wie wird überhaupt das Arbeitslosengeld in Norwegen berechnet? Und wann steht es wem zu?

Vielen Dank für deine Hilfe!!

Liebe Grüße aus dem Goldfischteich! :wink:


Also, meine Frau hat kein Arbeitslosengeld in dem Jahr in Norge bekommen, hat ja in norge auch nix einbezahlt :D ...
ebenso verhielt es sich bei meiner Rückkehr aus Norge; war 2 monate arbeitslos, und das Jahr in norge wurde NICHT angerechnet.
Somit müsst ihr in Norge mit einem Gehalt auskommen, das ist aber bestimmt möglich... wenn man nicht unbedingt Krösus spielen muss...

gruss olaf...
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Re: Aufenthaltsgenehmigung

Beitragvon Susanne » Fr, 07. Jan 2005, 21:38

gullfisken hat geschrieben:Weißt du vielleicht auch, ob die Ehefrau Arbeitslosengeld bekommt, wenn sie hier den Job gekündigt hat, um mit ihrem Mann nach Norwegen auszuwandern? Oder gilt dann auch eine Sperrfrist und sie erhält Sozialhilfe?
Wie wird überhaupt das Arbeitslosengeld in Norwegen berechnet? Und wann steht es wem zu?

Damit kenne ich mich nicht allzu gut aus! :nixwissen:
Wie Olaf schon geschrieben hat, hat man keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld, wenn man nicht in den letzten Jahren in Norwegen gearbeitet hat (unter bestimmten Bedingungen kann man als Bürger eines EØS-Landes wohl Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, mehr weiss ich aber nicht.). Hat man selbst gekündigt, gibt's hier eine Sperrfrist von 8 Wochen. Soweit ich weiss, hat man keinen Anspruch auf Sozialhilfe, wenn der Ehepartner arbeitet und sein Einkommen hat. Um überhaupt Arbeitslosengeld zu erhalten, muss man bereit sein, eine Arbeit - auch eine Arbeit, die mit dem eigentlichen Beruf nichts zu tun hat - irgendwo in Norwegen anzunehmen... lehnt man ein Arbeitsangebot ab, so wird das Geld zeitweise gestrichen... so steht's in den Bestimmungen!
Genaueres findest du auf den Seiten vom Trygeeteaten und Aetat


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Re: Aufenthaltsgenehmigung

Beitragvon starshine69 » Sa, 08. Jan 2005, 19:33

Olaf 88 hat geschrieben:Somit müsst ihr in Norge mit einem Gehalt auskommen, das ist aber bestimmt möglich... wenn man nicht unbedingt Krösus spielen muss...

Kommt ganz drauf an was man in Norge verdienen wird :wink:
Auch da wird es wohl Unterschiede geben. Welchen Verdienst hattest Du denn damals in Norwegen?
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Info Arbeitslosengeld

Beitragvon the-sun » So, 09. Jan 2005, 22:04

Hallo gullfisken,

Wenn die Sperrfrist in Deutschland für die Frau vorbei ist, sie also dort Arbeitslosengeld erhalten würde, so kann sie den deutschen anspruch mit nach Norwegen hemen und sich dort von der zuständigen Stelle (Aetat) das deutsche Arbeitslosengeld in NOK auszahlen lassen.

Zuvor muss sie dem Arbeitsamt in Dtld. 4 wochen zur Vermittlung zur Verfügung gestanden hat, wobei ich wiederum nicht weiß, ob die Sperrfrist angerechnet wird.

Dazu gibt es das Formular E303, welches für die EWG (also auch Norge) gilt.

Die Arbeitsämter haben da nicht unbedingt Plan von, also informieren. Auch wann man welches formular wohin mitnehmen muss.

Es gibt dann auch noch das Formular E301, welches man braucht, wenn man in einem Land erworbene Ansprüche in ein anderes EWG-Land mitnehmen möchte. Das geht aber nur bis zu 12 Monate. Wenn ich also 12 Monate in Norwegen arbeite, füllt AETAT dieses Formular aus und ich nehme es mit nach Deutschland, damit da was angerechnet werden kann und die Ansprüche nicht ganz verfallen. Aber wie gesagt, dass geht nur bei 'Kurzzeitaufenthalten' bis zu einem Jahr.

Ich weiß zwar nicht, ob das jetzt das war was du wissen wolltest, aber es passt enigermaßen :-)

Gruß, Britta
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Re: Aufenthaltsgenehmigung

Beitragvon STEINBEISSER » Mo, 10. Jan 2005, 12:26

Hallo Zusammen !

Da ja die Norwegischen Behoerden sich gerne uneinig geben und entscheiden, kann ich es nicht hundertprozent versichern. Doch bei uns in Møre Og Romsdalen ist\s wohl so, dass man mindestens 70000 NOK brutto ( sprich steuerpflichtig )verdient haben muss um Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben.........
der liebe Steinbeisser
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Re: Aufenthaltsgenehmigung

Beitragvon antares » Mo, 10. Jan 2005, 14:08

gilt das mit der aufenthaltsbewilligung nur für verheiratete paare oder auch für lebensgemeinschaften und wenn ja, wie siehts in norge mit der anerkennung gleichgeschlechtlicher partnerschaften in diesem fall aus?

der er jeg kjempenysgjerrig ... :-?
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Re: Aufenthaltsgenehmigung

Beitragvon starshine69 » Mo, 10. Jan 2005, 14:29

antares hat geschrieben:gilt das mit der aufenthaltsbewilligung nur für verheiratete paare oder auch für lebensgemeinschaften
der er jeg kjempenysgjerrig ... :-?


Da blir jeg jo ikke mindre nysgjerrig heller :wink:
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Re: Aufenthaltsgenehmigung

Beitragvon trolljenta » Do, 13. Jan 2005, 15:21

also es muss nicht unbedingt der Ehepartner sein, auch nicht verheiratete Paare werden anerkannt, jedoch kommt dann noch ein bisschen Papierkrieg dazu. Um den nicht verheirateten Partner als "Familienangehørigen" anerkannt zu bekommen muss man schriftlich dokumentieren das man halt mindestens 2 Jahre zusammen lebt. Dazu bräuchte man halt z.b. einen Mietvertrag der auf beide ausgestellt ist oder versicherungen die in beider Namen eingetragen sind oder ähnliches.

Homofile Paare werden dabei genauso behandelt wie alle andern, da macht man Norwegen keinen Unterschied. Auch hier muss nur schriftlich dokumentiert nachgewiesen werden das man mindestens 2 Jahre zusammen lebt.

Wenn dieser nachweis erbracht ist, werden nicht verheiratete Paare genauso behandelt wie verheiratete Paare.

Zu der ursprünglichen Frage:
Jeder, der in Norwegen leben will muss eine Aufenthaltsgehmigung haben. Wenn es hier um ein Ehepaar geht wo der eine Arbeit hat und der andere arbeitslos bzw arbeit sucht muss im Rahmen der Bestimmungen der Arbeitslose Parnter dann nicht nach 6 Monaten das Land verlassen, jedoch muss er trotzdem bei den Behørden gemeldet sein und eine oppholdstilatelse beantragen.
Im Rahmen dessen das der Partner ja Arbeit in Norwegen hat erfüllt man ja die Bedingung das für den Lebensunterhalt gesorgt ist und man erhält halt im Rahmen diverser EØS Abommen dann das Recht sich in Norwegen aufzuhalten.


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Re: Aufenthaltsgenehmigung

Beitragvon antares » Fr, 14. Jan 2005, 8:13

@ trolljenta!!

takk for hjelpen, opplysningene dine er alltid så utmerket!! du er en stor hjelp til utvandringsplanene mine...

ønsker deg en kjempefin helg! :wink:

antares
fra den forblåste og uvennlige Innsbruck :-?
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