Norwegische Staatsbürgerschaft

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Norwegische Staatsbürgerschaft

Beitragvon Seiler » Sa, 11. Apr 2020, 12:23

Hallo, meine Frau und ich sind seit 2006/2007 hier in Norwegen. Wir möchten beide gern die norwegische Staatsbürgerschaft annehmen.
Was müssen wir genau dafür machen?
Ich habe in alten Posts gelesen, dass ich mindestens 7 Jahre ununterbrochen hier wohnen muss, dass ich 300 Std Sprachunterricht nachweisen muss und dass ich eine Aufenthaltsgenehmigung vorweisen muss. Die Posts waren von 2003 bis 2007. Stimmt das noch?
Besonders mit der Aufenthaltsgenehmigung. Ich habe vor Jahren gehört das Deutsche und Leute aus der EU keine mehr brauchen und mich seit dem auch nicht mehr darum gekümmert. :!: :!: :!: Bin ich illegal hier? :?: :?: :?:
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Re: Norwegische Staatsbürgerschaft

Beitragvon der westfale » Sa, 11. Apr 2020, 13:49

Hei

Jetzt mal im Ernst. Ihr lebt hier nun fast 15 Jahre und kommst nicht auf die Idee mal kurz via google nach statsborgerskap zu suchen?

Hier steht alles dazu, aus erster, weil staalicher Hand und ohne Verwischung von persønlichen Erlebnissen: https://www.udi.no/skal-soke/statsborgerskap/
der westfale
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Re: Norwegische Staatsbürgerschaft

Beitragvon tyskenser » Sa, 11. Apr 2020, 14:01

wenn du hier in das suchfeld ( oben rechts ) das wort "Staatsbürgerschaft " eingibst, findest du durchaus auch neuere einträge.
weitere bewertungen zu deinem tun spare ich mir.

solltest du noch keine aufenthaltsgenehmigung haben, geh besser nicht zur behörde, das könnte teuer werden.
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Re: Norwegische Staatsbürgerschaft

Beitragvon Særling » Sa, 11. Apr 2020, 21:46

Seiler hat geschrieben:Hallo, meine Frau und ich sind seit 2006/2007 hier in Norwegen.

...
Besonders mit der Aufenthaltsgenehmigung. Ich habe vor Jahren gehört das Deutsche und Leute aus der EU keine mehr brauchen und mich seit dem auch nicht mehr darum gekümmert. :!: :!: :!: Bin ich illegal hier? :?: :?: :?:



Ihr seid seit 2006/2007 in Norwegen, das bedeutet dass ihr noch vor der Einführung der Registrierungsordnung eingewandert seid.

Dies wiederum bedeutet, dass ihr von damals eine alte Aufenthaltsgenehmigung in Papierform haben müsst.
Diese ist aber mittlerweile abgelaufen.
Du hast Dich nicht darum gekümmert, weil Du "gehört" hast, dass ihr keine Aufenthaltsgenehmigung mehr bräuchtet?

Damals wurde die alte Regelung mit den Aufenthaltsgenehmigungen für EU-Bürger abgeschafft.
VOR Ablauf der alten Aufenthaltsgenehmigungen musste man dann
entweder
a) einen Antrag auf eine Niederlassungsbewilligung einreichen.
oder
b) sich gemäss der neuen Registrierungsordnung neu melden.

Ich verstehe Deinen Beitrag so, dass ihr weder das eine noch das andere gemacht habt.
Aber eine alte Aufenthaltsgenehmigung (wenn auch längst abgelaufen) von damals habt ihr?
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