Generell ist es richtig, wenn man keine Ahnung hat, sich an eine WP/StB-Gesellschaft zu wenden. Das gilt umsomehr, wenn noch eine fremde Sprache in´s Spiel kommt.
Ich empfehle in derartigen Fällen, sich an eine WP-Gesellschaft zu wenden, die sowohl in Deutschland als auch in Norwegen unmittelbar tätig oder über einen internationalen Verbund vertreten ist.
Wer glaubt, dass er mit einer simplen "deutschen" Buchhaltungssoftware in Norwegen punkten kann.....naja........
Und das es keine Unterschiede gibt. Da wäre ich mal vorsichtig. Ich habe eine Zeitplang dänische Gesellschaften in Deutschland betreut und bin dabei auch mit dem dänischen Recht in Berührunge gekommen. Na klar, Kasse an Bank bucht man Dänemark auch wie in Deutschland. Nur die Inhalte sind eben ein wenig verschieden. Und obwohl DK als EU-Land die selben Umsatzsteuer-Richtlinie ihrem MOMS-Loven zugrunde legt,.....es passt eben nur "im Prinzip". Z.B. kein Vorsteuerabzug bei Kfz.-Kosten möglich. Daher auch kein Erstattungsverfahren von D aus
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Ab und an kümmere ich mich hier D auch um tragische Fälle, die meinten auch.....ist doch eigentlich so wie in N, DK, S, FIN. Nur der Fiskus war dann andere Auffassung.
@ Doc Funfrock
Wende Dich im Zweifel an die WP-Kammer in Berlin oder direkt an eine der verbliebenen "Großen Vier". Die sind in Norwegen vor Ort und können Dir entsprechend helfen. Oder eben auch schon von Deutschland aus. Die können Dir auch erklären, was es mit der vereinfachten Gründung auf sich hat. Es ist immer ein Wechselspiel. Die strengen Anforderungen des deutschen GmbH-Rechts in der Gründungsphase ist letztendlich auch nix anderes, als der Preis für die Begrenzung der Haftung. Genauso, wie die erhöhten ANforderungen an die Rechnungslegung, Prüfung und Publizität.
Viel Erfolg.
Gruß
Thies