trd hat geschrieben:Ich würde es davon abhängig machen, wie neu oder alt die zu kaufende Immobilie ist. Bei neuen oder fast neuen Immobilien läuft eh noch die Gewährleistung des Bauunternehmens. Da könnte man höchstens darum streiten, ob auch alles an Ausstattung wie vereinbart dagelassen wurde.
Wer es sich fachlich zutraut, der kann auch ältere Immobilien ohne Versicherung kaufen.
Nunja, auch bei einer neuen Immobilien kann eine Boligkjøperforsikring Sinn machen.
Das Reklamationsrecht bei verdeckten Mängeln hat man ja grundsätzlich, egal ob man diese Versicherung hat oder nicht.
Die Versicherung ist ja nichts weiter als ein im Voraus bezahlter Anwalt, den man ohne Versicherung erstmal selbst bezahlen müsste.
trd hat geschrieben:Am Rande: Ich finde diese gegenseitige Aufrüstung (der Verkäufer schließt ja meistens auch eine Versicherung ab) reine Geschäftemacherei der Versicherungsbranche und ein Geschäft mit der Angst. Oft wird dadurch auch der Blick für das Wesentliche verstellt.
Da bin ich im Grunde bei Dir.
Trotzdem finde ich die prinzipielle Idee sowohl der Boligselger- als auch der Boligkjøperforsikring sinnvoll.
Leider wurde und wird sie sowohl von Verkäufer- und Käuferseite zu oft missbraucht.
trd hat geschrieben:Nachbar hat sein Haus für 8.500.000kr verkauft und wurde vom Käufer verklagt, weil eine Birne im Hausflur defekt war und eine an der Wand angebrachte Nachttischlampe fehlte. Ja, das war nicht in Ordnung, aber wegen so etwas zu klagen, verbietet einfache der gesunde Menschenverstand. Da es aber nichts kostet, wird es gemacht.
Ein schönes Beispiel für den Missbrauch von Käuferseite.
Diese Klage wird aber abgewiesen werden, weil der "Schadenswert" zu niedrig ist.
Dreist und missbräuchlich ist es trotzdem, und kostet unnötig Zeit und Geld.
Bei unserem aktuellen Fall ist es so, dass der Verkäufer ein grosses Loch im Fundament und einen Setzschaden kurz vor dem Verkauf (Datumsstempel auf dem Baumaterial) einfach mit einem Holzboden überdeckt hat.
Da bin ich trotz der beschissenen Situation heilfroh, dass ich zu den Gutachterkosten und der Reparatur nicht auch noch die horrenden Stundensätze eines Anwalts bezahlen muss.
Das "Avhendingslov" ändert sich aber ab 1. Januar 2022, da wird sich zeigen ob es wie erhofft funktioniert.
(Ich befürchte, das wird nicht der Fall sein, obwohl die Idee grundsätzlich nicht schlecht ist).